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Typische Fragen ... zur Mitgliedschaft im VPB

Antwort:
Der VPB vertritt die Interessen der Bauherren gegenüber der Politik und der Bauwirtschaft und stellt Ihnen hochqualifizierte Berater zur Seite, die Sie bei Ihrem Bauvorhaben fachlich begleiten und individuell unterstützen. Das ist heute besonders wichtig, denn neun von zehn Bauherren bauen schlüsselfertig, mit Bauträger, Generalüber- oder -unternehmer und nicht mehr mit dem eigenen Architekten. Wer schlüsselfertig baut hat also niemanden, der ihn durch den Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozess begleitet, berät, Verträge prüft, den Bauablauf und die Abnahme überwacht und sich um die Beseitigung von Mängeln kümmert. Theoretisch und zunehmend auch praktisch überwachen sich die Schlüsselfertigfirmen selbst. Aber wir beim VPB sehen seit über 40 Jahren: Das geht in der Regel schief! Sie brauchen einen eigenen, unabhängigen Berater, den Sie selbst aussuchen und selbst beauftragen, damit er Ihren Bau in Ihrem Sinne begleitet.

Antwort:
Sie können direkt hier auf der VPB-Website einen Mitgliedsantrag ausfüllen und abschicken. Im Idealfall kommen Sie zu uns, bevor Sie einen Bauvertrag unterschrieben haben, dann können wir gemeinsam prüfen, was das Beste für Sie ist und vertragliche Fußangeln und unerwartete Zusatzkosten beim Bauen vermeiden.

Wenn Sie schon bauen, plötzlich dringend Hilfe benötigen, aber noch kein Mitglied sind, dann rufen Sie das VPB-Regionalbüro in Ihrer Nähe an und bitten Sie um Unterstützung. Dort können Sie auch sofort Mitglied werden. Wir versuchen unser Möglichstes, um Ihnen dann so schnell wie möglich bei einem Beratungstermin zu helfen.

Antwort:
Nein, wir stehen auch potenziellen Bauherren und Hausbesitzern zur Verfügung, die noch nicht oder nicht mehr bauen. Wir beraten Sie auch bei kleineren Vorhaben, bei regelmäßigen Hauskontrollen und den nötigen Instandhaltungsarbeiten. Vielleicht interessieren Sie sich auch für den individuellen Sanierungsfahrplan, mit dem Sie Ihre Immobilie über mehrere Jahre hinweg auf Vordermann bringen können? Oder Sie überlegen noch, ob sich ein Neubau oder ein Wohnungskauf überhaupt für Sie lohnt. Vielleicht erwägen Sie auch den Abbau von Barrieren in Ihrem Haus oder eine energetische Sanierung? Oder Sie brauchen Unterstützung bei der Sortierung Ihrer Bauunterlagen? Dann sind unsere Einstiegspakete sicher hilfreich für Sie.

Antwort:
Die Stundensätze für die Bauberatung sind dem regionalen Preisgefüge angepasst und bei den einzelnen Regionalbüros im Detail zu finden. Die bei den Regionalbüros angegebenen Preise sind vergünstigte Sätze, die nur für VPB-Mitglieder gelten. Beim VPB kaufen Sie keine standardisierten Leistungspakete, sondern Sie beauftragen immer nur genau die Sachverständigenleistung, die Sie wirklich brauchen – auch kleinste Ratschläge und auch noch nach Baufertigstellung. Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages ist abhängig von der Dauer Ihrer Mitgliedschaft im Verband Privater Bauherren e. V. In den ersten sechs Monaten kostet der monatliche Beitrag 15 Euro. Vom siebten Mitgliedschaftsmonat bis zum vollendeten siebten Jahr der Mitgliedschaft beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 8 Euro. Ab dem achten Jahr der Mitgliedschaft beläuft sich der monatliche Beitrag auf 4 Euro.

Antwort:
Ja, denn der VPB bietet Ihnen als Mitglied eine Reihe exklusiver Leistungen an, wie etwa Versicherungen speziell für Bauherren, Rechtsberatung, Baugewährleistungsversicherung sowie die Beurteilung der Energieberechnung und Statik. Außerdem haben Mitglieder Zugriff auf die VPB-Referenzenbörse. Sie bekommen auch Rabatte auf VPB-Publikationen und Sonderkonditionen für das Abonnement verschiedener Haus- und Bauzeitschriften.


Typische Fragen ... zum Abschluss eines Bauvertrags

Antwort:
"Schlüsselfertig" ist ein reiner Marketingbegriff, der gesetzlich nicht definiert ist. Er soll Ihnen sorgenfreies Bauen suggerieren. Ebenso wie der "Festpreis". Auch der ist eine Werbebotschaft. Nach VPB-Erfahrung sind die meisten Hausangebote mangelhaft: Wichtige Leistungen, wie etwa die Baustelleneinrichtung oder die Hausanschlüsse fehlen darin und müssen, weil nötig, zusätzlich bezahlt werden. Diese Extrakosten können den Gegenwert eines Mittelklassewagens ausmachen, damit aus dem als "schlüsselfertig" beworbenen Haus auch ein tatsächlich bezugsfertiges Heim wird. Lassen Sie Ihren Bauvertrag immer vom VPB-Experten prüfen, bevor Sie ihn unterzeichnen. Nur so erfahren Sie, was im Vertrag steht und was alles noch fehlt.

Den Vertrag genau kontrollieren lassen sollten Sie auch beim Kauf einer Eigentumswohnung, einer klassischen Schlüsselfertigimmobilie, und natürlich beim Kauf eines schlüsselfertig sanierten Altbaus. Bei der ETW kaufen Sie nicht nur Ihr Sondereigentum, sondern auch einen erheblichen Anteil am Gemeinschaftseigentum, für den Sie erhebliche Mitverantwortung tragen. Beim Kauf eines sanierten Altbaus schließt der Bauträger häufig die Haftung für die Altsubstanz aus. Das ist nicht in Ihrem Sinne.


Typische Fragen ... zum Kauf eines Grundstücks

Antwort:
Grundstückskäufe müssen in Deutschland über den Notar abgewickelt werden und sind an Rechtsvorschriften gebunden. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Er muss darauf achten, dass der Vertrag dem Gesetz entspricht, aber nicht, ob er Sie als Käufer einseitig benachteiligt. Das ist Ihre Verantwortung. Wir helfen Ihnen dabei.

Klären Sie vor dem Grundstückskauf immer, ob Baulasten oder Hypotheken auf dem Grundstück liegen. Schauen Sie auch in den gültigen Bebauungsplan. Er ist geltendes Baurecht und legt fest, was Sie auf dem Grundstück bauen dürfen - und was Ihre Nachbarn. Sie können auch schon vor dem Kauf eine Bauvoranfrage machen und klären lassen, ob Ihre Ideen realisierbar sind.

Falls Sie ein noch leeres oder ein Abbruchgrundstück in einem bereits bebauten Gebiet kaufen, dann fragen Sie auch die Kommune und Ihre zukünftigen Nachbarn nach den Besonderheiten des Quartiers. Und erkundigen Sie sich nach Altlasten und gegebenenfalls nach alten Fliegerbomben; werden die gefunden, verzögert und verteuert das Ihren Bau möglicherweise erheblich. Besser, Sie wissen das vorher.

Wir raten Ihnen, so früh wie möglich ein Baugrundgutachten machen zu lassen. Das können Sie mit Einverständnis des Besitzers einholen, bevor Sie den Boden kaufen. Das Gutachten zeigt, was unter der Krume liegt. Und erst wenn Sie das wissen, können Keller und Gründung überhaupt geplant, berechnet und kostenmäßig kalkuliert werden. Ein problematischer Baugrund verschlingt viel Geld. Fragen Sie Ihren VPB-Berater dazu.


Typische Fragen ... zum Kauf und Bau eines neuen Hauses

Antwort:
Unsere Erfahrung zeigt: eindeutig ja! Auch wenn sich der Bauträgervertrag nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) richten muss, damit also einiges vorgegeben ist, gibt es auch hier noch jede Menge Haken und Ösen, vor denen Sie als Laien sich schützen sollten. Lassen Sie den Vertrag unbedingt vorab prüfen. Das Bauen mit dem Bauträger ist nämlich nicht unproblematisch: Wird beispielsweise der Bauträger insolvent, können Sie viel Geld verlieren! Das sollten Sie wissen und nichts riskieren!

Antwort:
Das Bauen mit dem Bauträger zeichnet sich dadurch aus, dass der Bauträger Haus und Grundstück aus einer Hand anbietet. Bis zur Übergabe ist er der Bauherr und hat das Recht, allen anderen den Zutritt zur Baustelle zu untersagen. Das ist natürlich keine vertrauensbildende Maßnahme. Und es ist auch die Ausnahme! Normalerweise funktioniert die Baukontrolle gut, auch beim Bauträger. Schließlich sind alle vom Fach und wollen zum Schluss ein mängelfreies Haus und keinen Ärger! Denken Sie daran: Sie genießen Vertragsgestaltungsfreiheit. Das heißt, Sie können Wünsche äußern und versuchen, Ihren Bausachverständigen namentlich in den Vertrag hinein verhandeln. Falls das nicht klappt und Sie ein ungutes Gefühl haben: Suchen Sie sich einen anderen Bauunternehmer.

Antwort:
Sie können sich entweder einen freien Architekten suchen mit dem Sie planen und bauen oder einen Generalunter- oder Generalübernehmer. Der Architekt ist Ihr Sachwalter und leitet Sie durch den kompletten Planungs-, Genehmigungs-, Ausschreibungs- und Bauprozess. Erfahrene Ein- und Zweifamilienhausplaner finden Sie über Ihre Landesarchitektenkammer oder zentral über die Bundesarchitektenkammer.

Baufirmen finden Sie über Ausstellungen, Musterhäuser, Kataloge, Internet ... Allerdings ist es schwer, seriöse Firmen von "schwarzen Schafen" zu unterscheiden. Geben Sie nichts auf Internetbewertungen: viele sind von den Firmen selbst bezahlt. Hören Sie sich bei Freunden, Verwandten und anderen Bauherren um, die kürzlich gebaut haben oder gerade dabei sind. Sammeln Sie so viele persönliche Referenzen wie möglich. Fragen Sie Ihren VPB-Berater nach den in Erwägung gezogenen Firmen, er kennt die Unternehmer vor Ort. Prüfen Sie auch, ob die Baufirma in der VPB-Referenzenbörse steht. Holen Sie Bank- und Schufa-Auskünfte ein; auch Ihre finanzierende Bank hat großes Interesse daran, dass Sie ein solides Bauunternehmen beauftragen. Und: Klären Sie frühzeitig, ob Sie das Haus, das Ihnen gefällt, überhaupt auf Ihrem Grundstück bauen dürfen!


Typische Fragen ... zum Kauf und Bau einer Eigentumswohnung

Antwort:
Wenn die Wohnung noch gebaut wird, dann übernimmt der VPB für Sie die Kontrolle des Bauvertrags und die laufende Bau- und Qualitätskontrolle während der Bauzeit bis zur Abnahme und der Beseitigung eventueller Mängel. Die Baukontrolle ist wichtig, denn Sie kaufen ja nicht nur das Sondereigentum, sondern auch das wesentlich größere Gemeinschaftseigentum. Das gilt sowohl beim Neubau als auch bei der schlüsselfertigen Sanierung eines Altbaus, bei der Sie ja auch die Altsubstanz mit übernehmen.

Wenn Sie eine Bestandswohnung kaufen, dann besichtigt der VPB-Bausachverständige mit Ihnen die Eigentumswohnung – und zwar am besten schon vor dem Kauf. Er kann Ihnen sagen, was Sie alles modernisieren müssen, und was dabei an Kosten auf Sie zukommt. Er beurteilt auch den Zustand der gesamten Anlage und kann Sie auf eventuell fällige Reparaturarbeiten und Sanierungsstaus am Gemeinschaftseigentum hinweisen, die Sie ja als neuer Eigentümer per Umlage mitbezahlen müssen.

Der VPB berät auch Gruppen von mehreren Eigentümern während der Bauphase und natürlich Eigentümergemeinschaften, die ihre älteren Anlagen sanieren oder aufstocken und damit neuen Wohnraum schaffen möchten.

Und wir helfen Ihnen beim Bau und Kauf einer Seniorenwohnung wie auch beim Umbau Ihrer Immobilie fürs Alter.

Unsere Tipps: Informieren Sie sich vor dem Kauf der Wohnung unbedingt über die Höhe der Umlagen, die angesparten Rücklagen und geplante Reparaturen. Beachten Sie die Festsetzungen der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung und sprechen Sie mit dem Verwalter. Lesen Sie dazu die VPB-Ratgeber "Die Eigentumswohnung" und "Vom Mieter zum Eigentümer".


Typische Fragen ... zum Kauf und zur Sanierung eines Altbaus

Antwort:
Altbauten haben viele Vorteile: Sie stehen bereits. Die Bauzeit entfällt. Die Gärten sind meist schön eingewachsen und kinderfreundlich, das infrastrukturelle Angebot und die Nachbarschaft sind auf Anhieb erkennbar und oft Teil der Kaufentscheidung. Als Käufer sehen Sie, was Sie bekommen. Allerdings verbergen sich gerade im Altbau ungeahnte Mängel: Elektroleitungen, Wasserrohre, Heizung sind in der Regel veraltet. Der energetische Standard lässt zu wünschen übrig, und auch der Ausbau entspricht nicht heutigen Vorstellungen. Mitunter müssen Schimmelschäden saniert und Schadstoffe ausgebaut werden. Eine Altbausanierung wird oft teurer als gedacht. Damit Sie wissen, was neben den allgemeinen Nachrüstpflichten noch alles auf Sie zukommt, sollten Sie den Altbau möglichst vor der Vertragsunterschrift vom VPB-Sachverständigen prüfen lassen. Der VPB hilft Ihnen übrigens auch bei der Beurteilung eines denkmalgeschützten Hauses.

Antwort:
Selbstverständlich! Die umfassende Sanierungsberatung gehört zu den Schlüsselkompetenzen der VPB-Berater. Bei der Altbausanierung kann ja viel schiefgehen, wenn sie falsch gemacht wird. Das A und O ist zunächst einmal das firmen- und produktneutrale Sanierungsgutachten. Ihr VPB-Experte stellt mit Ihnen gemeinsam den individuellen Sanierungsfahrplan auf. Mit diesen systematischen Vorgaben können Sie dann die Sanierung Ihrer Immobilie Stück für Stück umsetzen. Der VPB-Experte unterstützt Sie auch dabei.

Der VPB berät übrigens auch Eigentümergemeinschaften bei der Sanierung ihrer Wohnanlagen. Fragen Sie doch mal nach!


Typische Fragen ... zum Kauf und zur Sanierung einer Ferienimmobilie

Antwort:
Ja. Der VPB unterstützt Sie bei Ihrer Ferienimmobilie genauso wie bei jeder anderen. Ihr Vorteil: Der VPB ist überall in Deutschland vertreten. Selbst wenn Sie in Oberbayern leben und dort Mitglied des VPB sind, können Sie die Berater an der Nord- und Ostseeküste bei Ihren Projekten hinzuziehen.


Typische Fragen ... zum Kauf bei einer Zwangsversteigerung

Antwort:
Steht ein Haus zur Zwangsversteigerung, können Sie es in der Regel nicht von innen besichtigen. Deshalb müssen Sie versuchen, anderweitig so viel wie möglich über das Haus zu erfahren. Bitten Sie einen Bausachverständigen um Hilfe. Er bekommt auch von außen schon einen recht guten Eindruck von der Substanz. Fragen Sie nach, ob bereits ein Gutachten vorliegt und wie alt es ist. Sehen Sie auf alle Fälle das Grundbuch und das Baulastenverzeichnis ein und klären Sie, welche Hypotheken, Wegerechte oder sonstige unangenehme Überraschungen Sie zusammen mit dem Haus unter Umständen erwerben. Und noch ein Tipp: Fragen Sie bei den Nachbarn nach. Oft wissen die Anrainer ziemlich genau, in welchem Zustand ein Haus ist. Und außerdem lernen Sie dabei auch ihre möglichen zukünftigen Nachbarn gleich kennen. Unter Umständen nehmen Sie dann ja sogar wieder Abstand vom Erwerb des Hauses.


Typische Fragen ... zum Verkauf einer Immobilie

Antwort:
Selbstverständlich: Die VPB-Berater sind qualifizierte Bausachverständige, die sich in der Beurteilung speziell von Privatimmobilien bestens auskennen. Sie können also die Substanz und den Wert einer ETW oder eines Wohnhauses verlässlich beurteilen und Ihnen Anhaltspunkte für Ihre Preisfindung geben. Das ist sinnvoll, denn nichts ist schädlicher, als eine Altimmobilie überteuert anzubieten oder durch falsch verstandenes Home-Staging etwas vorzutäuschen, was gar nicht da ist. Kaufinteressenten merken das. Oft bleibt die schlecht präsentierte Immobilie dann wie ein Ladenhüter auf dem Markt und muss dann nicht selten nach langer Wartezeit unter Wert verkauft werden. Besser ist es, Sie bereiten den Immobilienverkauf gut vor, haben von Anfang an realistische Erwartungen und machen ein faires Angebot.


Typische Fragen ... zur Reklamation und Beseitigung von Mängeln

Antwort:
Teilen Sie Ihrem Unternehmer die von Ihnen festgestellten Baumängel schriftlich mit und fordern Sie ihn auf, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist, möglichst bis zu einem konkreten Datum, zu beseitigen. Dabei sollten Sie allerdings sicher sein, dass die von Ihnen gerügten Mängel auch wirklich Mängel sind, denn sonst wird der Unternehmer Sie möglicherweise nicht ernst nehmen. Wenn Sie nicht sicher sind, ziehen Sie Ihren VPB-Gutachter hinzu. Er kann auch später, nach der Beseitigung der Mängel, für Sie prüfen, ob alles ordentlich erledigt wurde.