Bauen in Marburg

Marburg ist eine attraktive Stadt: Oben wacht das weithin sichtbare Landgrafenschloss aus dem ausgehenden 15. Jahrhundert, unten mäandert die Lahn. An deren Ufern liegt die alte Fachwerkstadt mit historischem Rathaus von 1525, Steinernem Haus, Kilian, Marien- und Kugelkirche. Auch Reste der mittelalterlichen Stadtmauer und der Synagoge sind noch erhalten.

Marburg hat heute rund 80.000 Einwohner und ist aktuell die siebtgrößte Stadt Hessens. Seit dem 13. Jahrhundert hat sie die Stadtrechte. Die weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt und renommierte Philipps-Universität wurde 1527 gegründet und gehört damit zu den traditionsreichsten Hochschulen Deutschlands. Über 22.000 Studierende sind an der Uni immatrikuliert. Sie machen damit gut ein Viertel der Gesamtbevölkerung aus. Weil sie bezahlbaren Wohnraum suchen, ist es auch für private Hauseigentümer interessant, kleinere Einliegerwohnungen anzubieten. Beim Neubau erwägen immer mehr vorausschauende Bauherren von vornherein die spätere mögliche Weiternutzung ihres Einfamilienhauses nach dem Auszug der Kinder. Neben dem Mehrgenerationenhaus ist dabei das flexibel ausgelegte, teilbare Haus eine nachhaltige Alternative zum standardisierten Schlüsselfertigobjekt. Das Haus steht dann nicht einfach halb leer, sondern bringt noch Rendite.

VPB-Regionalbüro betreut großes Einzugsgebiet rings um Marburg

Das VPB-Regionalbüro Marburg betreut Bauherren, Käufer, Althausbesitzer, Modernisierer und Sanierungswillige in allen Fragen des Bauens, Kaufens, Umbauens, Modernisierens, Sanierens und der energetischen Ertüchtigung in weiten Teilen Hessens, speziell Mittel- und Oberhessens, entlang der Flüsse Lahn und Wetter sowie im Vogelsberg. In den Einzugsbereich des VPB-Regionalbüros Marburg gehört die Stadt Marburg selbst, ferner die Kommunen der Umgebung Kirchhain, Biedenkopf, der Landkreis Marburg-Biedenkopf, Gladenbach, Cölbe, Wetter, Grünberg, Mücke, Frankenberg, die schöne Fachwerkstadt Alsfeld, Atzenhain, Amöneburg, Ebsdorfergrund, Rauschenberg, Rauischholzhausen, Grossseelheim, Frohnhausen, Allendorf (Lumda), Rabenau, Lohra, Salzböden, Staufenberg, Homberg (Ohm), Lahntal und Weimar (Lahn). Die gesamte Region boomt. Mitarbeiter der Universitäten Marburg und Gießen wie auch der jeweiligen beiden Uni-Kliniken suchen ebenso Wohnraum, wie die Angestellten und Entscheider der bekannten Firmen Behring-Werke oder BioNTech, der Schunk Group, der Firmen Poppe Elastomertechnik, Canon, GCK Vaccines oder Telos.

Vor dem Grundstückskauf B-Plan einsehen

Überall wird gebaut, werden Baugebiete neu erschlossen, Baulücken gefüllt, Altbausubstanz abgerissen und durch zeitgemäße Neubauten ersetzt oder nachverdichtet. Geben ältere Hauseigentümer ihre Immobilien auf, haben junge Familien oft die Chance auf ein ausreichend großes Familienheim in guter Lage und mit schön eingewachsenem Grundstück. Im Gegenzug benötigen ältere Menschen seniorengerechte Eigentumswohnungen. Gleich, was Sie suchen, schauen Sie vor dem Kauf von Grundstück oder Immobilie immer zunächst in den geltenden Bebauungsplan, denn nicht immer können Sie auf Ihrem Traumgrundstück auch Ihr Traumhaus verwirklichen. Das gilt übrigens beim Neubaugebiet ebenso wie beim Bauen im Bestand. Viele angehende Hauseigentümer wollen einen Altbau kaufen und hoffen, ihn dann nach ihren Wünschen umzubauen, vielleicht sogar ganz oder teilweise abzubrechen, um dann im Bestand nach eigenen Vorstellungen neu zu bauen. Das kann schiefgehen, wenn der Bebauungsplan ihre Ideen nicht zulässt.

Aufsatteln schafft Platz

Aufstocken ist zum Beispiel nicht überall möglich. Grade im Bestand legen auch Nachbarn Wert auf einheitliche Bauhöhen, damit niemand dem Anrainer ins Grundstück schaut. Ansonsten ist das Aufsatteln eine gute Möglichkeit, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Gerade bescheidene, in den 1950er Jahren realisierte Siedlungshäuser lassen sich durch Aufstocken oft an heutige Raumbedürfnisse anpassen. Besprechen Sie sich hierzu aber unbedingt vorab mit Ihrem unabhängigen Berater im VPB-Regionalbüro. Die unabhängigen Experten wissen, worauf es bei Statik und Tragfähigkeit ankommt und können klären, ob die alten Mauern die zusätzliche Last des neuen Geschosses überhaupt tragen können. Fällt die Entscheidung dann fürs Aufstocken, müssen Statiker und Architekten hinzugezogen werden, um den Neubau zu planen und zu berechnen. Die VPB-Regionalbüros kooperieren in ihrem Netzwerk mit Experten aller Bereiche.

Schimmel keim im Alt- wie auch im Neubau

Bestandbauten haben typische Probleme, Schimmel zum Beispiel kann im Altbau ein Thema sein, gerade, wenn das Haus längere Zeit leer gestanden hat und Feuchtigkeit eingedrungen ist. Dann gilt es zunächst, die Ursachen zu finden und zu beheben, also zum Beispiel Löcher im Dach zu flicken, zerstörte Fenster auszutauschen, den Keller trocken zu legen. Wer einen Bestandsbau kaufen möchte oder als Erbe übernimmt, sollte sich die Substanz idealerweise vorab mit dem unabhängigen Sachverständigen genau ansehen, um die Schwachpunkte des Baus zu identifizieren und ein Sanierungskonzept aufzustellen. Ein individueller Sanierungsfahrplan bringt Klarheit über nötige Baumaßnahmen und deren Kosten.

Schimmel kann sich auch im bewohnten Haus ausbreiten, wenn die Immobilie nicht ausreichend geheizt und gelüftet wird. Sogar Schimmel im Neubau beobachten VPB-Sachverständige immer häufiger. Das Problem: Schimmelsporen sind überall, die Menschheit lebt seit Jahrmillionen mit ihnen. Aber erst wenn verschiedene Faktoren zusammenkommen, vor allem Feuchtigkeit und Wärme, setzt sich der Schimmel in der Bausubstanz fest und beginnt zu wachsen. Eine häufige Ursache sind Wasserschäden. Die Schimmelbildung kann durch den richtigen Umgang mit dem Haus und durch sorgfältige, kontinuierliche Bauunterhaltung verhindert werden. Hat sich der Schimmel aber erst einmal festgesetzt, müssen sich Schimmelgutachter mit dem Problem befassen. Einfache Hausmittel reichen dann nicht aus. Die Schimmelexperten analysieren den Befall, untersuchen die Substanz und schlagen die technisch richtigen Sanierungsmaßnahmen vor.

Beratung beim Immobilienkauf

Gut beraten ist, wer eine Immobilie schon vor dem Kauf vom unabhängigen Sachverständigen begutachten lässt. Dabei kommen viele Probleme ans Licht, die Laien gar nicht erkennen, eben, weil sie die Probleme nicht kennen. Sobald Sie dem Kauf eines Hauses oder eine Wohnung nähertreten und die äußeren Bedingungen stimmen, sollten Sie die Käufer um einen weiteren Besichtigungstermin mit Ihrem unabhängigen Berater aus dem VPB-Regionalbüro bitten. Wenn die Käufer nichts zu verbergen haben, gibt es keinen Grund, Ihren Wunsch abzulehnen. Solche Kurzgutachten bringen Ihnen mehr Sicherheit bei der Beurteilung des Bauzustandes. Sie erfahren so frühzeitig, wie viel Sie über den Kaufpreis hinaus noch in die Immobilie investieren müssen, um zum Beispiel Schadstoffe zu entfernen, eine moderne Photovoltaikanlage einzubauen oder ganz einfach den Grundriss Ihren Wünschen anzupassen. All dies müssen Sie wissen, bevor Sie den Kauf abschließen, sonst wird das Haus vielleicht zum sprichwörtlichen Fass ohne Boden. Mitunter verlangen auch die finanzierenden Banken ein Bestandsgutachten. Fragen Sie danach Ihren unabhängigen Sachverständigen im VPB. Die Experten unterstützen Sie auch bei der Wertermittlung von Immobilien, zum Beispiel, wenn Sie einen Bestandsbau veräußern möchten und sich über dessen Wert im Unklaren sind.

Denkmalschutzmaßnahmen müssen genehmigt werden

Eine besondere Herausforderung ist und bleibt der Denkmalschutz. Wer ein geschütztes Objekt sein Eigen nennt, kann sich einerseits glücklich schätzen, muss andererseits auch Auflagen beachten, die die Denkmalpflege vorschreibt. Damit Eigentümer von Kulturdenkmälern dabei finanziell nicht über Gebühr belastet werden, hat der Gesetzgeber Steuererleichterungen vorgesehen für alle denkmalrelevanten Ausgaben. Bedingung bei allen Arbeiten am Baudenkmal ist immer die vorherige Abstimmung mit und Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde. Ohne geht gar nichts! Vor allem gibt es ohne denkmalrechtliche Genehmigung keinerlei Steuerbescheinigung und damit auch keine Möglichkeit, die denkmalrelevanten Kosten abzusetzen. Besonders problematisch sind oft Energiesparmaßen am Baudenkmal. Eine Außendämmung oder auch eine Photovoltaikanlage verbietet sich an geschützten Fassaden meist von selbst. Aber eine Innendämmung oder der Einbau moderner Heiztechnik sind in der Regel möglich. Lassen Sie sich dazu vom unabhängigen Sachverständigen und Energieberater über Ihre technischen Möglichkeiten informieren.

Dächer über Marburg

In und um Marburg ist die Vielfalt an Dachformen und Dachdeckungen groß. Es gibt Satteldächer mit Tondachpfannen, Pultdächer mit Betondachsteinen, Flachdächer mit Dachbegrünung oder steile Mansarddächer mit Schieferdeckung oder Biberschwanzziegeln. Die Art der Dacheindeckung bestimmt den Gesamteindruck des Gebäudes. Deshalb legen Denkmalpfleger auch großen Wert auf die historisch zum jeweiligen Objekt passenden Dacheindeckungen. Eine besondere Herausforderung für Denkmaleigentümer ist und war dabei die in Marburg geltende Satzung zur solaren Baupflicht. Das Modell zeigt: Der Einbau der Module ist unter bestimmten Bedingungen auch beim Baudenkmal möglich.

Neubau mit GU, GÜ oder Bauträger

Die Architektur im Bereich des VPB-Regionalbüros Marburg ist vielfältig. Da sind zum einen die zahlreichen, die Ortsbilder prägenden Fachwerkbauten aus vergangenen Epochen, meist Holzrahmenbauten mit Sandsteinsockel. In den Neubaugebieten bevorzugen Bauherren Massivbauten, gerne mit Keller. Gebaut werden die schlüsselfertigen Häuser in der Regel vom Bauträger, vom Generalunternehmer (GU) oder vom Generalübernehmer (GÜ). Der Generalunternehmer bietet alle Leistungen aus einer Hand an. In der Regel übernimmt er selbst den Rohbau und vergibt alle weiteren Gewerke an Subunternehmer. Der Generalübernehmer versteht sich lediglich als Koordinator. Er baut nicht selbst, sondern vergibt und koordiniert sämtliche Bau- und Ausbauarbeiten bis zum schlüsselfertigen Objekt. Ein weiterer Player im Schlüsselfertigmarkt ist der Bauträger. Bauträger verkaufen Grundstück, schlüsselfertigen Neubau, sanierten Altbau oder Eigentumswohnung stets aus einer Hand. Sie sind selbst die Bauherren, nicht die späteren Eigentümer. Wer mit dem Bauträger einen Vertrag schließt, ist im rechtlichen Sinne kein Bauherr, sondern Käufer oder Erwerber. Der Bauträger ist Eigentümer des Grundstücks und bleibt dies auch bis zum Schluss. Was nach sorglosem Bauen klingt, birgt tatsächlich eine Reihe von Gefahren, die Sie als Bauherren kennen sollten, eh Sie einen Vertrag mit dem Bauträger abschließen.

Wichtig: Vertrags- und Baukontrolle

Allen Modellen gemeinsam ist die Tatsache, dass die Bauherren einen Vertrag schließen müssen und ohne eigenen freien Architekten bauen. Damit verzichten sie auch auf die Betreuung durch den eigene Sachwalter. Es ist also niemand auf der Baustelle, der sich explizit um die Ansprüche und Rechte der Bauherren kümmert. Auch der gesetzlich vorgeschriebene Bauleiter steht in Lohn und Brot der Baufirma.

Aus diesem Konstrukt ergeben sich für private Bauherren zwei große Probleme: Erstens müssen Sie als Bauherren sicher sein, dass der Bauvertrag, den sie mit der Baufirma, gleich welcher Art, geschlossen haben, dem geltenden Bauvertragsrecht entspricht und Sie nicht einseitig benachteiligt. Zum zweiten benötigen Sie jemanden, der sich auskennt und Sie sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch später bei der laufenden Bau- und Qualitätskontrolle auf der Baustelle fachlich berät und begleitet. Sowohl für die Vertragskontrolle als auch für die laufenden Bau- und Qualitätskontrolle stehen Ihnen die unabhängigen Sachverständigen im VPB-Regionalbüro während der gesamten Planungs- und Bauphase zur Seite.

Dann rufen Sie doch einfach mal an im VPB-Regionalbüro Marburg - 06421 602119.

Kontaktieren Sie das VPB-Regionalbüro in Marburg und profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung und Kompetenz rund um das Thema Bauen. Unsere unabhängigen Bauexperten beraten Sie individuell und maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse, zum Thema Bauen in Marburg und Umgebung.