Bausachverständiger für die Regionen Mittel- und Oberhessen

Universitätsstadt Marburg, Landkreis Gießen und Landkreis Marburg-Biedenkopf

Wann benötige ich einen Bausachverständigen?

Was kann der Sachverständige leisten?

Ein Bausachverständiger stellt einen unentbehrlichen Partner bei privaten und gewerblichen Bauvorhaben oder dem Erwerb von Immobilien in der Region Mittel- und Oberhessen dar. Die technischen Entscheidungen und notwendigen Schritte beim Bau- oder Kaufprozess sind von erheblicher Tragweite und gehen oft mit beträchtlichen Kosten einher. Daher ist es unerlässlich, auf fach- und sachkundige Unterstützung, bereits bei der Bauplanung, zu setzen.

Ein Bauexperte prüft und bewertet die Qualität von Bauverträgen, Bauplanungen, technischen Nachweisen, Berechnungen und Bauleistungen bei Neubauten und der Sanierung von Bestandsimmobilien. Zudem steht er beratend zur Seite, um potenzielle Bauschäden und Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Insbesondere in Mittel- und Oberhessen, der Region zwischen dem Rhein-Main-Gebiet und Nordhessen, mit spezifischen klimatischen und geologischen Bedingungen, ist die lokale Expertise von entscheidender Bedeutung.

Der Verband Privater Bauherren (VPB) bietet über sein Regionalbüro in Marburg eine Anlaufstelle, um einen qualifizierten Bausachverständigen zu finden. Hier erhalten Sie individuelle und fachkundige Beratung und können sicher sein, dass Ihr Bauvorhaben oder Immobilienerwerb auf einem soliden Fundament steht. Selbst, wenn Sie bereits mit einem Bauvorhaben begonnen haben und erste Unsicherheiten auftreten, ist es nie zu spät, den Rat eines erfahrenen Bauexperten einzuholen und eine Qualität sichernde Baubegleitung (BQÜ) zu beauftragen.

In Mittelhessen, bzw. Oberhessen, im Landkreis Gießen und in der Region Marburg-Biedenkopf, fungiert der VPB als kompetenter Partner. Nehmen Sie Kontakt mit dem VPB-Bausachverständigen des VPB-Regionalbüros Marburg auf und lassen Sie sich beraten. Mit unserem regionalen und überregionalen Netzwerk aus kompetenten Sachverständigen an Ihrer Seite, können Sie den Neubau eines Wohnhauses oder den Kauf einer Gebrauchtimmobilie weitestgehend sorgenfrei und sicher realisieren.

Bereits bei der Grundstücksauswahl, bei Vertragsabschluss, bei der Objektkontrolle bis zur Bauabnahme nach Baufertigstellung, sowie vor Ablauf der Gewährleistungsfristen beim Neubau bzw. von der Überprüfung der Bausubstanz über die Beratung zu Umbau- bzw. Sanierungswünschen bis zum Vertragsabschluss beim Hauskauf, berät der Bauberater des VPB zu Einzelfragen und zur kompletten Abwicklung, neutral und unabhängig zu fairen Konditionen.

Für Eigentümergemeinschaften, auch als Wohneigentumsgemeinschaften (WEGs) bekannt, stellt der VPB fachkundige Unterstützung bereit. Ganz gleich, ob es darum geht, die Abnahmefähigkeit des gemeinschaftlichen Eigentums beim Erstbezug zu bestätigen oder vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eine Prüfung auf etwaige Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum durchzuführen – unsere Sachverständigen beraten Sie beim Kauf Ihrer Immobilie mit Unabhängigkeit und Professionalität. Natürlich stehen wir Ihnen auch bei der Abnahme und Übergabe einer Eigentumswohnung mit Rat und Tat zur Seite. Bei Bedarf erstellen wir für Sie auch eine Immobilienbewertung.

Das Regionalbüro Marburg betreut, als eines von über 65 Regionalbüros, im Netzwerk des VPB seine Mitglieder im Großraum Mittel- und Oberhessen. In den Landkreisen Marburg-Biedenkopf und Gießen, sind wir für unsere Mitglieder tätig. In den Orten Alsfeld, Allendorf (Lumda), Amöneburg, Bad Endbach, Biebertal, Bürgeln, Cölbe, Dautphetal, Ebsdorfergrund, Feldatal, Frohnhausen, Gemünden, Gemünden (Felda), Gladenbach, Grünberg, Homberg (Ohm), Kirchvers, Lollar, Mainzlar, Marburg, Mücke, Rabenau, Rauischholzhausen, Rauschenberg, Rheinhardshain, Salzböden, Staufenberg, Steffenberg, Stangenrod, Treis, Ulrichstein, Wehrda, Weimar (Lahn), Wetter, Wohratal und Zweiradstädte, sind wir für unsere Mitglieder tätig.

Bedenken Sie:
Ein Anruf kostet nicht viel. Langes Warten kann teuer werden.


Welche Leistungen erbringt Ihr VPB-Bauberater?

Wie Sie von einem Bauberater/Sachverständigen profitieren:

Als Experte für Bau- und Kaufvorhaben, bietet Ihr Bausachverständiger wertvolle Unterstützung in mehreren Bereichen. Dazu gehören unter anderem die produktneutrale technische Bauberatung bei Planung und Überwachung von Neubauvorhaben, die technische Prüfung von Bauplänen und Bau- oder Kaufverträgen, die Kontrolle der Bausubstanz von Kaufimmobilien, sowie die Beratung hinsichtlich bautechnischer Aspekte. Auch über die energetische Sanierungspflicht, Sanierungsförderungen und regionale Fördermöglichkeiten, kann Ihr Berater Auskunft geben. Oder zumindest einen Tipp geben, an welche Stellen Sie sich wenden können.

Im speziellen Kontext der Region Mittel- und Oberhessen (mit den Landkreisen Gießen und Marburg-Biedenkopf sowie den Universitätsstädten Marburg und Gießen, im Herzen Hessens) bietet Ihr regionaler Bauberater zudem spezifisches Know-how, beispielsweise in Bezug auf lokale Bauvorschriften, Bebauungspläne, Gemeindesatzungen und Richtlinien bis hin zu geologischen Besonderheiten und Witterungsbedingungen. Regionale Handwerksbetriebe und die Besonderheiten der neuen und alten Baugebiete der Gemeinden, sind Ihrem Berater bekannt.

Ihr Bauherrenberater steht Ihnen insbesondere in der Kommunikation mit Behörden, Architekten oder Bauunternehmen unterstützend zur Seite und vermittelt bei eventuellen Meinungsverschiedenheiten. Die ganzheitliche Bauberatung zielt darauf ab, Fehler und Kostenüberschreitungen während eines Bauvorhabens zu vermeiden. Gleichzeitig minimiert sie Risiken beim Erwerb eines Wohnhauses und setzt sich bestmöglich für die Interessen der Bauherren und Käufer ein. Für weiterführende Informationen oder spezifische Anfragen empfehlen wir den Kontakt mit dem VPB-Regionalbüro Marburg aufzunehmen.

Mit umfassender Erfahrung und regionalen Kenntnissen, ist das Regionalbüro Marburg Ihr idealer Ansprechpartner für alle Belange rund um die Bauberatung in der Region Mittel- und Oberhessen. Unser Regionalbüroleiter Dipl.-Ing. (FH) Peter Reinwald, ist von der Ingenieurkammer Hessen für das Fachgebiet Schäden an Gebäuden öffentlich bestellt und vereidigt. Als bauvorlageberechtigter Bauingenieur, Fachplaner Brandschutz und Fachplaner für Barrierefreies Bauen, kennt er sich mit den Eigenheiten von großen und kleinen Projekten aus. Als ö.b.u.v. Sachverständiger arbeitet er unabhängig und weisungsfrei für Sie, Gerichte, Versicherungen und private Auftraggeber. Die Sachverständigenordnung vom 02.11.2012 der Ingenieurkammer Hessen und die Standesregeln des Verbands Privater Bauherren e.V., sind Grundlage seiner Arbeit.

Zu den Leistungen des Regionalbüros Marburg gehören unter anderem:

  • Gutachten bei Schäden an Gebäuden
  • Gutachten bei Schimmel
  • Gutachten bei Rissen im Putz und den Wänden
  • Gutachten über den korrekten Einbau von Fenstern und Türen
  • Gutachten feuchten Kellern
  • Gutachten bei Brandschäden
  • Gutachten bei nassen Wänden
  • Gutachten bei Anprall- und Sturmschäden
  • Bautechnische Beratung und Begleitung bei der Abnahme Ihres Sondereigentums
  • Bautechnische Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften – Abnahme des Gemeinschaftseigentums
  • Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ)
    • Bautechnische Vertragsprüfung
    • Prüfen des Zahlungsplans
    • Bautechnische Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibungen (BuL)
    • Bautechnische Prüfung der Planunterlagen und Berechnungen
    • Baukontrolltermine nach Vereinbarung
    • Beratung im Rahmen der Abnahme von Bauleistungen/eines Bauprojektes
    • Hilfestellung beim Durchsetzen von Mangelbeseitigungsansprüchen
    • Mediation bei Streitigkeiten
    • Erörtern von Rechtsfragen*

Außerdem unterhält des Regionalbüro Marburg ein Netzwerk von Beratern und Sachverständigen, die folgende Fachgebiete abdecken und im Bedarfsfall hinzugezogen werden können:

  • Sachverständige für Photovoltaik
  • Sachverständige für Elektrotechnik
  • Sachverständige für Haustechnik
  • Sachverständige für Bauakustik
  • Sachverständige für Versicherungsschäden
  • Statiker
  • Bauphysiker
  • Energieberater
  • Baubiologen
  • Prüflabore
  • Mehr als 80 VPB-Beraterinnen und -Berater in über 65 Regionalbüros
  • Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Verwaltungsrecht, WEG-Recht etc.


*Hinweis zu Rechtsfragen:

Im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes – RDG, dürfen Sachverständige Rechtsfragen, welche im Zusammenhang mit Ihren Aufgaben stehen, mit Ihren Auftraggebern erörtern. Darüber hinausgehende Rechtsfragen/Rechtsdienstleistungen, bedürfen der Hinzuziehung eines versierten Fachanwaltes.


Was kostet ein Bausachverständiger?

Eine Investition in die Qualität Ihres Bauvorhabens:

Je nach Beschaffenheit und Größe des zu begutachtenden Objekts variieren die Kosten für einen Bausachverständigen. Im Regionalbüro Marburg werden sämtliche Beratungsleistungen nach dem aufgewendeten Zeitaufwand abgerechnet. Dieser Ansatz beruht auf der individuellen Komplexität und den spezifischen Anforderungen an Fachkenntnisse, die jedes Projekt mit sich bringt. Eine faire und aussagefähige Kostenschätzung kann von Ihrem Bausachverständigen nur auf Grundlage Ihrer Angaben und den bereitgestellten Unterlagen und Informationen erstellt werden. Im Laufe der Jahre hat sich dieser Ansatz für beide Seiten als der fairste erwiesen.

Unter folgendem Link finden Sie unsere Honorarsätze. Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihren individuellen Beratungsbedarf und die zu erwartenden Kosten für unsere Tätigkeit.

Es ist wichtig zu bedenken, dass die Inanspruchnahme eines Bausachverständigen zwar zusätzliche finanzielle Aufwendungen mit sich bringt, jedoch sollte Ihr vorrangiges Ziel darin bestehen, die Sicherheit und Qualität Ihres Projekts sicherzustellen. Ein erfahrener Bausachverständiger steht Ihnen zur Seite und unterstützt Sie dabei, potenzielle Ausführungsfehler frühzeitig zu erkennen. Durch diese Herangehensweise vermeiden Sie nicht nur kostspielige Nachbesserungen im Verlauf eines Neubaus, sondern erkennen auch negative Merkmale und die damit einhergehenden Risiken rechtzeitig, noch bevor Sie ein Gebäude erwerben. Sehr oft, führt allein die Einschaltung eines Sachverständigen dazu, dass Ihre Handwerker, der Architekt, Ihr Bauleiter oder Ihr Bauträger mit mehr Sorgfalt und gut ausgewähltem Personal Ihr Bauprojekt umsetzen. Die Gewissheit fachlich kontrolliert zu werden, fördert die Qualität und das fachliche Klima zwischen den Personen bei nahezu jedem Bauvorhaben.

Kontaktieren Sie das VPB-Regionalbüro Marburg für weitere Informationen bezüglich der Beratungskosten und lassen Sie sich speziell für Ihr Vorhaben beraten.


Pfusch am Bau - Welche Gutachten bei Schäden an Gebäuden?

Schützen Sie rechtzeitig Ihr Hab und Gut:

Die Region Mittel- und Oberhessen ist bekannt für historische Bauten. Ländliche und städtische Architektur prägen die Landschaft. Der Zuzug im Bereich der Universitätsstädte Gießen und Marburg, durch Ansiedlungen wie Biontec und anderen hochkarätigen Wirtschaftsunternehmen, ist stetig auf hohem Niveau. Der Bauboom in dieser Region ist ungebrochen. Die Nähe zum Rhein-Main-Gebiet und die schnelle Erreichbarkeit aller Landesteile Deutschlands, fördern den Zuzug von vielen Menschen in diese Region. Die anspruchsvollen Baugrundbedingungen, die Grundwasserbesonderheiten in Flussnähe, sowie die klimatischen Besonderheiten dieser Region (Rothaargebirge, Vogelsberg, Taunus, Westerwald), wollen bei allen Planungen bedacht sein. Planungs- und Ausführungsfehler, Baumängel und Pfusch am Bau, sind leider keine Seltenheit. Hier kommen Baugutachter ins Spiel, die eine fundierte Beurteilung von Schäden und deren möglichen Ursachen vornehmen.

In einem ersten, telefonischen Beratungsgespräch wird der Sachverständige vom VPB versuchen, Ihren Bedarf (Gutachten, Beratung und Umfang) einzuschätzen. Je nach Erfordernis, erhalten Sie eine Empfehlung, wie in Ihrem speziellen Fall vorzugehen ist und welche Form des Gutachtens erstellt werden sollte. Dies kann z.B. eine

  • vorbeugende Baubegleitende Qualitätssicherung (BQÜ),
  • die Entnahme und labortechnische Untersuchung von Materialproben,
  • ein Beweissicherungsgutachten bei eingetretenem Schaden,
  • die Ermittlung eines Minderwertes,
  • die Hilfe bei der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen,
  • oder die Prüfung der Plan- und Vertragsunterlagen

sein.

Die Erörterung von unkomplizierten Rechtsfragen, welche zum Arbeitsspektrum des Sachverständigen gehören, können Sie ebenfalls mit einem Berater des VPB vornehmen.

Es ist sehr sinnvoll, dass Sie, wenn Sie in der Region Marburg, Mittel- und Oberhessen, ein Eigenheim bauen oder kaufen, auf die Dienste eines Baugutachters zurückgreifen. Dieser wird nicht nur Baumängel identifizieren und dokumentieren, sondern auch Empfehlungen für die Behebung dieser Baumängel aussprechen. Auch das Klima zwischen den handelnden Personen auf der Baustelle, wird Ihr Sachverständiger befördern. Er wird, durch klare technische Erläuterungen, in Streitfragen Hilfe leisten können und zeigt allen Beteiligten auf, wo ein Ausweg aus der Situation liegen könnte. Im Regelfall ist es allen Beteiligten wichtig, ein gutes Miteinander und ein respektvolles Klima auf der Baustelle zu erhalten.

In der Region Mittel- und Oberhessen steht Ihnen das VPB-Regionalbüro Marburg zur Seite. Hier finden Sie Ihren qualifizierten Sachverständigen, der auf die spezifischen Bedingungen und Anforderungen in der Region spezialisiert ist. Zögern Sie nicht, sich an das VPB-Regionalbüro Marburg zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten und Ihren Baugutachter zu beauftragen.


Bedenken Sie:

Statistische Erhebungen belegen, dass - im Durchschnitt - jedes neu gebaute Ein- oder Zweifamilienhaus etwa 30 Mängel hat. Je früher und umfassender ein Sachverständiger Sie beraten kann, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit von Baumängeln bei Ihrem Projekt.


Welche Vorteile bietet ein professioneller Immobilienbegutachter?

Risiken und Überraschungen minimieren:

Eine professionelle Begutachtung von Immobilien, durch einen Bauexperten, bringt zahlreiche Vorteile mit sich, insbesondere für private Kaufinteressenten in der Region Mittel- und Oberhessen. Die Region präsentiert eine Vielzahl von Immobilien mit diversen Besonderheiten.

Für Käufer bedeutet die Begutachtung der Bausubstanz bei Immobilienkäufen eine wesentliche Sicherheitsmaßnahme. Der Immobiliengutachter evaluiert dabei den Zustand der Immobilie objektiv und unvoreingenommen. Neben dem aktuellen Marktwert fließen auch standortspezifische Faktoren in die Bewertung mit ein.

Eine umfassende Analyse des Objekts kann dem zukünftigen Immobilienkäufer dabei helfen, potenzielle Risiken und unvorhersehbare Aspekte zu minimieren. Der erfahrene Gutachter untersucht dabei gründlich die Struktur des Altbaus sowie das umgebende Gelände, um mögliche Schwachstellen oder nachteilige Eigenschaften der Kaufimmobilie aufzuzeigen, die einem Laien vielleicht verborgen geblieben wären.

Darüber hinaus bewertet der Sachverständige den Bedarf an Instandhaltung und Modernisierung, gibt fundierte Ratschläge zu Fragen des Käufers und empfiehlt, bei Bedarf, zusätzliche Untersuchungen und Fachgutachten in Auftrag zu geben. Dies könnte sich auf Bereiche wie Mängel und mögliche Schadstoffe, den bestehenden Schall- und Wärmeschutzstandard, die Haustechnik, Energieberatung, Fördermittelberatung oder die Erstellung eines Wertgutachtens erstrecken.

Entscheidet sich der Käufer dazu, auf eine fachkundige Überprüfung der zu erwerbenden Immobilie zu verzichten, muss er erfahrungsgemäß mit vorher nicht einkalkulierten Aufwendungen für notwendige Sanierungen rechnen. Die Praxis beweist, dass meist irgendetwas im Argen liegt, was dem Laien entgeht, ein Sachverständiger aber als Anzeichen für denkbare Fehler zu deuten weiß.

Vermeiden lassen sich Fehlinvestitionen durch zwei Maßnahmen: die sorgfältige juristische Kontrolle der Verträge vor der Unterzeichnung beim Notar, und die Begehung der Immobilie mit einem unabhängigen Bausachverständigen. Dieser Bauexperte erkennt, welche augenscheinlichen Mängel vorhanden sind und welche Sanierungen in der nächsten Zeit anstehen. Außerdem ist er in der Lage, bei unterschiedlichen Auffassungen über die Gebäudesubstanz, das Klima zwischen Käufer und Verkäufer auf ein sachliches Niveau zu führen. Durch seine unabhängige Position, kann ein Immobiliengutachter neutral Sachverhalte auflösen und erläutern.


Was macht ein Energieberater?

Die Vorteile einer Energieberatung für Sie:

Die Energieberatung ist darauf ausgerichtet, die Effizienz im Energieverbrauch zu steigern und nachhaltige Praktiken zu fördern. Es handelt sich dabei um einen professionellen Service. Diese Dienstleistung soll dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden zu optimieren, die CO2-Emissionen zu reduzieren und gleichzeitig Kosten zu sparen.

Die Region Mittel- und Oberhessen stellt, durch ihre spezifischen klimatischen und topographischen Bedingungen, besondere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Im Rahmen einer Energieberatung durch einen Energieexperten, können alle Aspekte einer modernen Gebäudeplanung berücksichtigt werden.

Dies kann die Verbesserung der Gebäudedämmung, den Austausch von Fenstern, den Einsatz effizienterer Heizungs- und Kühlsysteme und ähnliche Maßnahmen umfassen. Energieberater können auch über den Einsatz erneuerbarer Energien beraten, wie z.B. die Installation von Solaranlagen oder Wärmepumpen, um den Anteil an erneuerbaren Energien im Energieverbrauch zu erhöhen. Außerdem informieren Energieberater über staatliche Fördermittel und Zuschüsse, die für energieeffiziente Maßnahmen in Anspruch genommen werden können. Durch die Analyse von Energieverbrauchsdaten, werden Gebäudeschwachstellen identifiziert und Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz aufgezeigt. Energieexperten sollten auch Empfehlungen für den Einsatz moderner Haustechnik, wie intelligente Heizungssteuerungen und energieeffiziente Beleuchtungssysteme, aussprechen.

Mittels moderner Analysemethoden, z.B. mit einer Wärmebildkamera, kann ein Immobiliengutachter eine Thermografie von Ihrem Gebäude erstellen und so die Schwachstellen in der Dämmung, den Fenstern und im Bereich von Dächern feststellen. Diese Thermografie bildet, neben weiteren Untersuchungen des Bestandsgebäudes, eine fundierte Grundlage für die energetische Sanierung Ihres Hauses.

Für eine umfassende Beratung zu energetischen Maßnahmen und Fördermöglichkeiten in der Region Mittelhessen/Oberhessen steht Ihnen das VPB-Regionalbüro Marburg gerne zur Verfügung. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, nehmen Sie einfach Kontakt auf. Unsere Experten sind mit den lokalen Besonderheiten bestens vertraut und können Sie umfassend und kompetent beraten. Nutzen Sie eine Energieberatung, um Ihr Bauprojekt nachhaltig und effizient zu gestalten!


Sie wollen Ihr Wohngebäude energetisch sanieren?

Nachhaltige Baumaßnahmen:

In jedem älteren Bestandsgebäude liegt großes Potenzial zur Energieeinsparung und Werterhaltung. Durch energetische Sanierungsmaßnahmen, wie die bautechnische Ertüchtigung der Gebäudehülle (Fenster, Türen, Dächer, Wände) und den Einbau einer moderneren Heizungs- und/oder Lüftungsanlage, kann man beispielsweise dazu beitragen, den Energieverbrauch erheblich zu senken und die Umwelt zu schonen. Berücksichtigt man zusätzlich die Installation einer PV-Anlage, dann ist man mit seinem Gebäude für die Zukunft gut aufgestellt – die Energieeffizienz ist optimiert.

Für die Analyse des energetischen Zustands Ihres Gebäudes stehen Methoden wie die Thermografie und der Blower-Door-Test zur Verfügung. Die Thermografie visualisiert effektiv Wärmebrücken, während der Blower-Door-Test Undichtigkeiten in der Gebäudehülle aufdeckt.

Es ist ratsam rechtzeitig eine Bauplanung, mit Kostenermittlung und einem Bauzeitenplan für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes, zu erstellen. Ein versierter Energieberater wird Sie hierbei unterstützen. Gerade bei der Beantragung von Fördermitteln, ändert sich die Situation fast stündlich. Ihr Energieberater vom VPB wird Änderungen bei den Förderbedingungen laufend beobachten und Sie anhand aktueller Erkenntnisse beraten.

Das VPB-Regionalbüro Marburg arbeitet mit freien Energieberatern zusammen, und stellt gerne den Kontakt zu diesen her. Dieser Energieberater berät Sie individuell und unabhängig, zu allen Fragen rund um die energetische Sanierung. Außerdem informiert Ihr Energieberater Sie über Förderprogramme und unterstützt Sie bei der Beantragung. Zur Umsetzung der energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes in Mittel- und Oberhessen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Durch diese Maßnahme leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und steigern gleichzeitig den Wert Ihres Eigentums. Kontaktieren Sie uns, um den Prozess der nachhaltigen Gestaltung Ihres Zuhauses zu beginnen.


Was tun, wenn sich Schimmel und Stockflecken zeigen?

Ein Schimmel Gutachter hilft Ihnen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen:

Egal, ob es sich um Neubauten oder charmante Altbauten handelt, Schimmel kann erhebliche Gebäudeschäden verursachen und steht im Verdacht, gesundheitliche Probleme zu befördern. Unsere Experten in Mittelhessen und Oberhessen sind darauf spezialisiert, individuelle Lösungen für Ihre Schimmelproblematik zu finden. Von der Leckortung und Analyse der Ursachen, über labortechnische Nachweise, bis zur Implementierung effektiver Maßnahmen – wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihr Zuhause von Schimmel zu befreien.

Sie sollten wissen:
Liegt ein Schimmelbefall > 0,5 m² vor, spricht man bereits von einer großen, flächigen Ausdehnung. Dann sind meist auch tiefere Schichten betroffen. Die Freisetzung von Schimmelbestandteilen sollte zeitnah unterbunden werden, und die „Ursache“ des Befalls sollte mittelfristig ermittelt und beseitigt werden. Die Schimmelbeseitigung soll zudem durch eine Fachfirma erfolgen. Eine Schimmelbeseitigung, ohne Kenntnis und Beseitigung der Ursache, ist nicht zielführend.

Ein Sachverständiger für Schimmelschäden kann Ihnen ein Gutachten erstellen, in dem die Ursachen und das Ausmaß der Schimmelbildung festgehalten werden. Wenn die Ursache eindeutig geklärt ist, wird der Sachverständige zudem einen geeigneten Sanierungsvorschlag machen können.

Ihr Baugutachter beginnt die Untersuchung, indem er die betroffenen Bereiche analysiert und Proben entnimmt, um die Art des Schimmels zu bestimmen. Das Raumklima und die Bausubstanz wird ebenfalls analysiert, um Feuchtigkeitsquellen zu identifizieren. In Mittel- und Oberhessen, an Lahn und Wetter, gibt es sehr viele ältere Gebäude. Gerade hier, kann es zu spezifischen Feuchtigkeitsproblemen kommen, die ein Laie auf den ersten Blick nicht erkennen kann.

Es ist sehr wichtig, dass Sie als Bauherr nicht selbst versuchen, den Schimmel zu entfernen, da hierbei Ihre gesundheitlichen Risiken nicht abschätzbar sind. Diese müssen im Einzelfall durch einen Mediziner, Ihren Hausarzt, abgeklärt werden. Stichwort Allergietest.

Vertrauen Sie bautechnisch auf die Expertise eines Baugutachters, der mit dem Klima und den baulichen Gegebenheiten in Ihrer Region (Landkreis Gießen und Landkreis Marburg-Biedenkopf) vertraut ist. Für weitere Informationen, oder bei konkreten Fragen zu Schimmel, empfehlen wir Ihnen, das VPB-Regionalbüro Marburg zu kontaktieren. Der Verband Privater Bauherren steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihr Eigenheim im schönen Hessen schimmelfrei zu halten.

Auch bei einem Leitungswasserschaden - mit Regulierung durch Ihre Versicherung, empfiehlt es sich, einen neutralen Sachverständigen beratend hinzuzuziehen. Oft steht in solchen Versicherungsfällen der Wunsch einer schnellen und kostengünstigen Regulierung, Ihren Interessen auf ein bautechnisch einwandfreies Gebäude, nach erfolgter Sanierung, entgegen. Ein neutraler Sachverständiger kann an Ihrer Seite unterstützen.

Bedenken Sie:

Schimmel kann nur entstehen, wenn die richtigen Wachstumsbedingungen vorherrschen. Dazu gehört freies Wasser und organisches Material als Nährboden (Futter). Fehlt eine von beiden Wachstumsbedingungen, kann praktisch kein Schimmel entstehen.


Braucht mein Gebäude eine Drainage?

Warum ist eine Drainage oft nicht notwendig?
Wie sinnvoll ist ein Bodengutachten?

„Vergesst bloß die Drainage nicht!“. So oder so ähnlich, wird fast jeder Bauherr von seinen Freunden, Nachbarn oder Familienmitgliedern auf die Notwendigkeit einer Drainage hingewiesen.

Was aber steckt wirklich hinter dieser Volksweisheit?
Grundsätzlich sollte - vor der Erstellung eines Bauvorhabens - ein Bodengutachten erstellt werden. In diesem Bodengutachten müssen, neben der Gründungsempfehlung und den technischen Parametern des Baugrunds, auch Angaben zu Grundwasserverhältnissen und der Versickerungsfähigkeit des Baugrunds gemacht werden. Ein aussagefähiges Bodengutachten wird, auf diesen Grundlagen, Aussagen zur notwendigen Abdichtung eines Neubaus und über die tatsächliche Notwendigkeit oder Machbarkeit einer Drainage treffen.

Maßgeblich für die Wahl eines geeigneten Abdichtungssystems, mit und ohne Drainage, sind die sogenannten Wassereinwirkungsklassen, nach DIN 18533-1:2017 - 07. Die in dieser Norm definierten Wassereinwirkungsklassen, unterscheiden zwischen Bodenfeuchte (W1-E), drückendes Wasser (W2-E), nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken (W3-E) und Spritzwasser und Bodenfeuchte am Wandsockel, sowie Kapilarwasser in und unter Wänden (W4-E).

Ihr Bauberater aus dem Regionalbüro Marburg kennt die geologische Vielfalt und die Besonderheiten, im Hinblick auf die Abdichtungsplanung, in der Region Mittelhessen und Oberhessen sicherlich bestens und kann Sie - bereits im Rahmen der ersten Planungsschritte - zuverlässig beraten.

Neben den vorgenannten bautechnischen Grundlagen, führen regionale Entwässerungssatzungen der Gemeinden oft dazu, dass eine Drainage zwar zulässig ist, diese allerdings nicht an das öffentliche Kanalsystem angeschlossen werden darf. Dieser Widerspruch in sich, kann nur so gelöst werden, dass das anfallende Drainagewasser an Ort und Stelle, auf Ihrem Grundstück, versickert wird. Dies bedeutet zusätzliche Maßnahmen (Mehrkosten) für den Bau einer Versickerungsanlage (z.B. Rigolenversickerung). Sind die Voraussetzungen für eine ausreichende Versickerungsleistung Ihres Baugrundes nicht gegeben, braucht man jedoch keine Drainage zu installieren. Schon gar nicht, wenn man diese nicht an ein vorhandenes Kanalsystem anschließen darf. Spätestens dann müssen Sie über das zu wählende Abdichtungssystem Ihres Gebäudes nachdenken. Ist es sinnvoller, bereits im Vorfeld der Maßnahme, mit einer weißen oder schwarzen Wanne zu planen. Gibt es Sonderbaumaßnahmen, mit denen das gleiche Abdichtungsniveau erreicht werden kann? Oder kann ich, aufgrund der technischen Aussagen im Baugrundgutachten, von dem geplanten Standard einen Schritt zurückgehen und so Kosten sparen. Diese klassische erste Planungsleistung, bevor überhaupt ein Strich gezeichnet wurde, sollte jeder Planer/Architekt zu Beginn seiner Arbeit erbringen. Geschieht dies nicht, sind Fehlplanungen, mangelhafte Ausführung der Abdichtung, sowie der Einbau einer unnötigen Drainage vorprogrammiert.

Nicht umsonst, werden im Bereich der Abdichtung eines Neubaus die meisten Fehler, welche zu teuren Mangelbeseitigungskosten führen, gemacht. Ihr Sachverständiger aus dem Regionalbüro Marburg kann Sie - im Rahmen der Planungen - zu Ihrem Neubau kompetent beraten. Gerade in der Region zwischen den Mittelzentren Gießen und Marburg, sind Ihrem Sachverständigen und Bauherrenberater des Regionalbüros Marburg die geologischen Verhältnisse bestens bekannt.

Bedenken Sie:
Wer auf Nachhaltigkeit und Kostensicherheit setzt, lässt - vor den ersten Planungen zu einem Neubau - ein Bodengutachten erstellen und macht dieses mit seinem Vertragspartner (Bauträger, Architekt, Generalplaner) zur Vertragsgrundlage. Bestehen Sie darauf, dass - für alle Bauplanungen - die Vorgaben dieses, von Ihnen zur Verfügung gestellten, Baugrundgutachtens zu berücksichtigen sind. Nur so können Sie unvorhergesehene Abdichtungskosten, bereits in dieser Phase Ihres Bauprojekts, vermeiden. Das Bodengutachten gilt selbstredend auch als Grundlage für die notwendige statische Berechnung Ihres Bauvorhabens und die damit einhergehende Dimensionierung der Fundamente oder einer tragenden Bodenplatte. Jede Planungsarbeit eines Architekten, sollte mit dem Lesen eines Baugrundgutachtens beginnen. Der schönste Entwurf nützt nichts, wenn man später feststellt, dass man Wasser im Keller hat.


Was sollten Sie bei einer Bauabnahme beachten?

Wer nimmt was ab?

Die Bauabnahme ist das ureigenste Rechtsgeschäft des Bauherren. Nicht der Handwerker, der Architekt oder irgendein von einem Bauträger beauftragter Hausverwalter, nimmt Ihr bestelltes Werk (Ihr Haus, Ihre Eigentumswohnung oder eine einzelne Handwerkerleistung) für Sie ab. Dieses Recht sollten Sie sich auch nicht aus Unkenntnis nehmen lassen. Erteilen Sie nur, wenn es gar nicht anders geht, entsprechende Vollmacht. Spätestens, wenn Ihr Bauträger oder der Handwerker die Abnahme seiner Leistung von Ihnen wünscht, sollten Sie sich darüber Gedanken machen, ob die erbrachte Leistung wirklich dem entspricht, was Sie vertraglich bestellt haben und ob die ausgeführten Leistungen den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) entsprechen.

Sind Sie nicht sicher, dann sollten Sie einen Fachmann oder eine Fachfrau hinzuziehen und sich unabhängig beraten lassen. In unserem Regionalbüro Marburg haben wir uns, bezüglich der Beratung im Rahmen der technischen Abnahme eines Bauvorhabens, einen sehr guten Namen gemacht. Wir begleiten Sie mit Sachverstand, wenn der Tag der Abnahme ansteht. Wir gehen mit Ihnen und dem Handwerker – oder Bauträger - gemeinsam über die Baustelle, sichten vorher Ihre Vertragsgrundlagen und geben Ihnen Hilfestellung beim Formulieren des Abnahmeprotokolls. Nicht der Handwerker oder Bauträger bestimmt, was in das Protokoll aufzunehmen ist. Sie sind der Abnehmende und bestimmen auch, was in das Protokoll aufgenommen wird. Die Sachverständigen vom VPB-Regionalbüro Marburg unterstützen Sie gerne und formulieren für Sie die technisch richtigen Begrifflichkeiten, welche in das Abnahmeprotokoll aufgenommen werden sollten.

Auch bei der finanziellen Bezifferung eines Einbehalts, wird unser Bauherrenberater Sie unterstützen. Sollten bei der Abnahme Rechtsfragen zu beantworten sein, empfehlen wir die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.


Bedenken Sie:
Es ist sinnvoll, im Vorfeld einer Abnahme regelmäßige Baukontrollen durch einen Sachverständigen des VPB durchführen zu lassen. Nur so können Mängel, welche bei der Abnahme nicht mehr offensichtlich sind, rechtzeitig erkannt und abgestellt werden. Gerne beraten wir Sie über die Sinnhaftigkeit einer Baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ). Nur so viel sei gesagt, das emotionale Klima, zwischen den handelnden Personen auf der Baustelle, wird im Regelfall sehr günstig durch eine BQÜ beeinflusst.


Wärmedämmung

Wieviel und was ist sinnvoll?

Seit einiger Zeit wissen wir, dass der Klimawandel wohl doch keine Erfindung des Zeitgeistes ist. In Politik und Gesellschaft gibt es einen breiten Konsens zur CO2-Einsparung, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Gerade für den Bereich des Wohnungsbaus, stellt sich vielen Eigenheimbesitzern und den Besitzern von Eigentumswohnungen die Frage, mit welchen Maßnahmen kann ich diesem gesamtgesellschaftlichen Ziel gerecht werden. Kann ich durch geeignete Dämmmaßnahmen mein Eigentum effizienter gestalten? Welche der vielen Maßnahmen, sind wirklich sinnvoll und nachhaltig? Welche Vorgehensweise ist die richtige? Wie finde ich einen Energieberater? Welche Dämmstoffe sind verfügbar und was ist wirtschaftlich vertretbar?

Im Regionalbüro Marburg, welches Mitglieder in Oberhessen und Mittelhessen betreut, sind wir gut aufgestellt und können Ihnen alle Fragen - rund um Ihr Bauprojekt und die eventuell notwendigen Dämmmaßnahmen - beantworten. Dies fängt bei der Auswahl der richtigen Dämmstoffe an und hört bei der Schnittstellenkoordination zu anderen energetischen Maßnahmen, wie dem Einbau einer Wärmepumpe oder der Installation einer Photovoltaikanlage nicht auf. Ein ganzheitlicher und nachhaltiger Ansatz bei der energetischen Sanierung von Neubauten und Bestandsimmobilien ist notwendig, um schon jetzt klimafreundlich zu bauen.

Bedenken Sie:
Bevor Sie ein Bauprojekt starten, sollten Sie einen Energieberater beauftragen, alle Randbedingungen Ihres Gebäudes zu ermitteln und mit ihm ein energetisches Sanierungskonzept erarbeiten. Der Energieberater wird Sie über Fördermittel und deren Beantragung informieren. Auch über die Möglichkeit von Eigenleistungen, wie z.B. das Dämmen der untersten Geschossdecke, wird Ihr Energieberater mit Ihnen sprechen.


Welche Aspekte der technischen Bauvertragsprüfung sind wichtig?

Gründliche Überlegungen vor Vertragsunterzeichnung:

Bei der Analyse eines Bauvertrags für ein Ein- oder Mehrfamilienwohnhaus sollten private Bauherren, vor allem bei einer schlüsselfertigen Bauweise, verschiedene maßgebliche Faktoren in Betracht ziehen. Eine genaue Prüfung der Baukosten steht hierbei im Vordergrund und erfordert eine eingehende Analyse aller Kostenpositionen – von Material und Arbeitsleistung bis zu den zugehörigen Baunebenkosten. Ziel dieser Prüfung ist es, sowohl die Vollständigkeit als auch die Plausibilität sicherzustellen.

Ein Schwerpunkt liegt ebenso auf der detaillierten Untersuchung der Baubeschreibung. Besonderes Augenmerk sollte hierbei auf einer umfassenden Leistungsbeschreibung liegen. Diese sollte alle geschuldeten Arbeiten und Leistungen, Materialien sowie deren Umfang beinhalten, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. In Mittel- und Oberhessen können regionale Besonderheiten, wie spezielle Bauvorschriften oder Klimaschutzziele, eine Rolle spielen.

Erhöhte Aufmerksamkeit sollte ein Immobiliengutachter Ihrem Zahlungsplan widmen. Oft sind die in den Verträgen ausgewiesenen Zahlungspläne nicht mit den Anforderungen an einen Verbraucher-Bauvertrag im Einklang. Ob es sich um die Hergabe einer Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel handelt, oder um die Höhe der Abschlagszahlungen, Ihr Sachverständiger wird Sie beraten können.

Vergessen Sie nicht, die Vertragsbedingungen technisch und juristisch zu prüfen. Achten Sie auf die Regelungen zur Bauzeit, zum Zahlungsplan und zum Betretungsrecht der Baustelle.

Um unnötige Baukosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, bei der Bauvertragsprüfung professionelle Unterstützung, durch eine sachverständige Bauberatung, zu holen. Das VPB-Regionalbüro Marburg, mit seinem Bauherrenberater, steht Ihnen hierbei zur Seite und hilft Ihnen, Ihren Bau- bzw. Werkvertrag technisch auf Herz und Nieren zu prüfen.

Im Bedarfsfall raten wir auch zur Vertragsprüfung durch einen versierten Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Sprechen Sie uns an, wir können Ihnen Juristen empfehlen.

Um sicherzustellen, dass Ihr Bauprojekt in Marburg und Umgebung reibungslos abläuft, empfehlen wir, dass Sie sich mit dem VPB-Regionalbüro Marburg in Verbindung setzen und sich bei der Bauvertragsprüfung unterstützen lassen.

Bedenken Sie:
Eine Vertragsprüfung kostet zwar Geld, kann aber im Vorfeld eine große Investition sicherer machen. Wenn z.B. ein Bodengutachten erst nach Vertragsunterzeichnung erstellt wird, dann führt dies in den meisten Fällen, weil vertraglich nur Mindestanforderungen geschuldet werden, zu sehr hohen Zusatzkosten.


Der Kauf einer Eigentumswohnung

Viele Besonderheiten, die man berücksichtigen muss.

Gerade beim Kauf einer Eigentumswohnung, ist die Beratung durch einen Bauexperten sehr ratsam. Schöne Prospekte und geschulte Verkäufer geben oft nur die schillernde Seite der zu erwerbenden Wohnung wieder. Neben der wirtschaftlichen Einschätzung, welche Ihnen sicherlich Ihre Hausbank sehr gut aufzeigen wird, vergisst man sehr oft die bautechnische Prüfung der Immobilie, welche man erwerben möchte. Unser Regionalbüro Marburg, im Herzen von Mittel- und Oberhessen, unterstützt und berät Sie gerne bei Ihrem Immobilienkauf. Unsere Bauexperten geben Ihnen nützliche Tipps zu bautechnischen Ausstattungen und räumlichen Besonderheiten, welche Sie bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen sollten. Dies kann der Hinweis auf die Berücksichtigung der Belange einer barrierefreien Planung und/oder einer rollstuhlgerechten Ausstattung sein. Auch zu dem energetischen Standard eines geplanten Gebäudes, wird Ihnen unser Experte etwas sagen können.

Des Weiteren sollten Sie sich nicht von wohlmeinenden Versprechungen der Verkäufer, wie „Das entspricht alles den DIN-Normen“, oder „Wir haben schon hunderte Häuser/Wohnungen gebaut“ in Sicherheit wiegen lassen. Nehmen Sie zur Abnahme Ihres Sondereigentums einen Sachverständigen mit und vertrauen Sie auf dessen Expertise.

Dies gilt auch für die Abnahme des Gemeinschaftseigentums. Oft wird zu der Abnahme des Gemeinschaftseigentums ein ö.b.u.v. Sachverständiger durch die WEG oder die Hausverwaltung hinzugezogen. Dieser soll Mängel und Restarbeiten festhalten und die Abnahmereife des Gemeinschaftseigentums bestätigen. Sie sind an dessen Aussagen nicht gebunden. Sie selbst sind als Abnehmender dafür verantwortlich, ob Sie abnehmen wollen oder nicht.

Die Abnahme durch einen Sachverständigen ist nicht zulässig. Jeder Eigentümer hat diese Hauptleistung der Abnahme selbst zu erbringen.

Siehe BGH Urteil vom 30.06.2016  (VII ZR 188/13):

„Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam“.

„Der Umstand, dass daneben auch ein Sachverständiger bevollmächtigt wird, macht die Klausel nicht wirksam, sondern erst recht unwirksam.“

Bedenken Sie:
Überlassen Sie es nicht dem Zufall und den schönen Prospekten, welchen Komfort Ihre neue Eigentumswohnung haben wird. Lassen Sie sich durch einen VPB-Immobiliengutachter beraten und bei den Abnahmen begleiten.


Barrierefreies Bauen – rechtzeitig Vorsorgen

Nur der Begriff „Barrierefrei“ ist greifbar.

Fast 50 % unserer Bevölkerung sind über 40 Jahre alt. Ca. 20 % unserer Gesellschaft ist bereits im Rentenalter. Die starken Geburtenjahrgänge gehen in den nächsten Jahren in Rente und die Anforderung an den Wohnungsbau oder das private Eigenheim verschieben sich mehr und mehr auf die Belange von älteren und in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen. Deren Belange sollten beim Bau oder dem Erwerb einer Immobilie schon berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass rechtzeitig - im Rahmen der Bauplanung - Bewegungsflächen geschaffen und Barrieren vermieden werden sollten. Projekte für Senioren, altersgerechte Neubauten und Best Ager-Wohnungen, sind der große Renner bei Immobilienunternehmen. Aber auch hier liegt der Fehlerteufel im Detail.

Begriffe wie:

  • Seniorengerecht
  • Altengerecht
  • Wohnen im Alter
  • Best Ager
  • 50+
  • Behindertengerecht
  • Seniorenwohnanlage

haben keinen bindenden öffentlich-rechtlichen Charakter und sind immer auf den Einzelfall, also den Bedarf der jeweiligen Person oder den jeweiligen Nutzer, abzustimmen. Fehlen klare Vorgaben, zu den Anforderungen (z.B. schwellenloser Zugang auf Balkone und Freisitze) an solche Wohnanlagen oder Wohnungen, wird die Durchsetzung von speziellen und individuell notwendigen Maßnahmen schwierig.
Einzig und allein der Begriff „barrierefrei“ ist wirklich greifbar und, mittels öffentlich-rechtlich eingeführten technischen Baubestimmungen (MVV TB 2023/1), definiert. Jedes Bundesland hat eigene Technische Baubestimmungen. In Hessen ist dies z.B. die „Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB). In dieser ist geregelt, was bei barrierefreien Gebäuden oder Wohnungen grundsätzlich geschuldet ist. Welche Bewegungsflächen, welche Hilfsmittel und welche Räume zur Verfügung stehen müssen. Berücksichtigt werden nicht nur die Belange der Rollstuhlfahrer, sondern auch die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderungen, Blindheit, Hörbehinderung, und anderen Personengruppen, wie z.B. groß- oder kleinwüchsige Personen, Personen mit kognitiven Einschränkungen, älteren Menschen, Kindern sowie Personen mit Kinderwagen oder Gepäck. Die Bedürfnisse der vorgenannten Personenkreise sind bei einer Bauplanung von Architekten, Fachplanern und Projektentwicklern zu berücksichtigen.

Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird in §4 der Begriff der Barrierefreiheit wie folgt definiert:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Dies bedeutet gleichzeitig, dass für einen großen Teil in unserer Gesellschaft die öffentlich-rechtlich geforderten Regeln für barrierefreies Bauen gar nicht anzuwenden sind. Denn per Gesetz ist die Barrierefreiheit nur für Personen, welche „ohne fremde Hilfe“ in unserer Gesellschaft leben ausgelegt. Personen, die einen darüber hinausgehenden Bedarf haben, wie zum Beispiel dauerhaft bettlägerige Personen oder Personen, die eine Hilfsperson benötigen, bedürfen einer auf sie abgestimmten Bauplanung. Als Fachplaner für barrierefreies Bauen, steht Ihnen in unserem Regionalbüro Marburg unser Regionalbüroleiter Peter Reinwald auch in diesen Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bedenken Sie:
Man muss nicht immer gleich alle Maßnahmen für die barrierefreie Errichtung einer Wohnung beim Neubau umsetzen. Aber die Vorrichtungen und Unterkonstruktionen, für später notwendige Einrichtungsgegenstände (wie Klappsitze in den Duschen, Haltestangen und die Nachrüstung von Alarmierungseinrichtungen), sollten bereits beim Erwerb oder Neubau einer Immobilie berücksichtigt werden.