Zum Hauptinhalt springen

Name des Begriffes: Mindestanforderungen
Beschreibungen des Begriffes:

Mindestanforderungen

Die "Mindestanforderungen an Bau-. und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" regeln im Detail, was Bauverträge alles beinhalten sollten. Da die Mindestanforderungen noch nicht Gesetz sind, sollten Bauherren darauf drängen, sie als Grundlage des Bauvertrags festschreiben zu lassen.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
Zurück