Bauen in Frankfurt/Main und Umgebung

Frankfurt gilt als Bankenhochburg und internationale Messestadt. In der Stadt allein leben über 773.000 Einwohner, im Ballungsgebiet der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main leben und wohnen fast sechs Millionen Menschen. Die ehemals freie Reichsstadt, Wahl- und Krönungsort deutscher Kaiser sowie Sitz der ersten Deutschen Nationalversammlung 1848/49 in der Paulskirche, ist heute die fünftgrößte Stadt Deutschlands. Dank ihrer einzigartigen Hochhaus-Skyline und der rekonstruierten Altstadt ist die Stadt Frankfurt am Main auch ein Anziehungspunkt für Architekturfreunde. Ihr Spitzname lautet nicht umsonst „Mainhattan“; keine andere deutsche Stadt hat eine solche Hochhaus-Bebauung. Goethes Geburtsstadt ist außerdem Sitz des Deutschen Architekturmuseums DAM am Museumsufer.

Wer in Frankfurt arbeitet, bei Börse, Banken, in der Verwaltung, am Flughafen oder in der Industrie, braucht Wohnraum. Frankfurt war schon immer eine attraktive Wohnstadt, in der zwischen den beiden Weltkriegen wegweisende Siedlungsarchitektur realisiert wurde. Unter dem Namen „Das neue Frankfurt“ entstanden in den 1920er Jahren in Frankfurt und seinen Randgebieten zahlreiche moderne Geschosswohnungsbauten. Unter der Ägide des Architekten und Stadtplaners Ernst May entwickelte die Kommune ein bis heute international anerkanntes Siedlungsbauprogramm. Legendär ist dabei auch die Ausstattung der Wohnungen bis hin zur bekannten „Frankfurter Küche“. Die Ernst-May-Gesellschaft bewahrt und pflegt das bauhistorische Erbe aus dieser Epoche.

Wohnraum finden Einwohner wie Zugereiste in der Stadt Frankfurt am Main selbst wie auch in der Region, zum Beispiel in den Orten Bad Vilbel, Offenbach, Hanau, Kelkheim, Königstein, Eppstein, Hofheim, Bad Homburg, Oberursel, Bad Soden, Kronberg, Glashütten, Friedrichsdorf, Bad Nauheim, Darmstadt, Langen, Neu-Isenburg, Friedberg. Besonders beliebte Wohnviertel in der Stadt Frankfurt/Main sind Frankfurt-Westend, das neue Frankfurt-Europaviertel, das traditionelle Frankfurt-Sachsenhausen sowie der Hochtaunuskreis und der Main-Taunus-Kreis.

Aktuell werden in der Stadt Frankfurt am Main zahlreiche Wohngebiete entwickelt und bebaut. Dazu gehören in:

  • 60388 Frankfurt: Wilhelm Tells Stadthäuser (Taschnerstraße/Vilbeler Landstraße), 60599 Frankfurt: Hainer Weg 48 und 48a, in 60599 Frankfurt: Hainer Weg 50 und 50a+b, 60388 Frankfurt: FLORIAN³ (Florianweg 46-50), 65931 Frankfurt, Franklin, Pfingstbornstraße 64, Frankfurt am Main: Florentinus (Rödelheimer Landstraße), Frankfurt-Nordend: Die Günthersburghöfe,
  • 60528 Frankfurt am Main: Lyoner Gärten, Frankfurt-Nieder-Erlenbach: FrankfurtPUR, Frankfurt am Main: Swingin’Riedberg, Frankfurt-Heddernheim: An der Sandelmühle, 60437 Frankfurt Kalbach:  SkyView Villen, 60327 Frankfurt: Grand Tower (Europa-Allee 2), 60327 Frankfurt: EDEN Sky Collection (Europa-Allee 11), 60598 Frankfurt: Am Lerchesberg (Lerchesbergring 23), 60439 Frankfurt: Am Alten Schloss, 60598 Frankfurt-Sachsenhausen: CUVÉE (Max-Reger-Straße 2-4), 60431 Frankfurt: nuville Bockenheim (Rödelheimer Landstraße 5), 60439 Frankfurt: An der Sandelmühle, 60486 Frankfurt: K50 Frankfurt-Bockenheim (Kreuznacherstraße 50), 60320 Frankfurt: Marbach 310 (Marbachweg 310-314), 60486 Frankfurt: Factory Suites Frankfurt (In der Au 27-31), 60528 Frankfurt: livinit Frankfurt (Lyoner Straße 11),
  • 63456 Hanau/Steinheim: Odenwaldstraße, 63456 Hanau: High5 Hanau (Karl-Kirstein-Straße 2),
  • 61118 Bad Vilbel: Frauenhofer Straße 16+18, 61118 Bad Vilbel: Röntgenstraße 11, 61118 Bad Vilbel: Röntgenstraße 9, 61118 Bad Vilbel: Paul-Ehrlich-Straße 88, 61118 Bad Vilbel: Paul-Ehrlich-Straße 27 und 29,
  • 63065 Offenbach: MATHILDE60 (Mathildenstraße 60a/b), 63065 Offenbach: AMADEUS green II (Mathildenstraße/Mühlheimer Straße), 63073 Offenbach-Bieber: Maria-Kurt-Straße 8 und 9,
  • 63071 Offenbach: Linde 26 (Lindenstraße 26)
  • 65760 Eschborn: Westerbachstraße 12,
  • 65719 Hofheim am Taunus: W.H.A.T 18, 65719 Hofheim: Rödersteinweg (Rödersteinweg 1 +1A)
  • 63225 Langen: Römerquartier 1 (Hans-Kreiling-Allee), 63225 Langen: Römerquartier 3 (Alte Römerstraße), 63225 Langen: habitare Langen (Alte Römerstraße)
  • 63225 Langen: Am Speierling
  • 64285 Darmstadt Ahastraße 6-8, 64291 Darmstadt: Trinkbornstraße,
  • 61476 Kronberg: Kronberger Obstwiesen,
  • 65835 Liederbach: Auf den Gänsewiesen (Auf den Gänsewiesen 8,10 und 10a),
  • 61440 Oberursel:  Neubau-Quartier Oberursel (Erich-Ollenhauer-Straße 29),
  • 61169 Friedberg: Zur Zuckerfabrik 15 und 16, Zur Zuckerfabrik 13 und 14, 61169 Friedberg: Biegenweg 4,
  • 63263 Neu-Isenburg: LUMO (Offenbacher Straße 155-159)
  • 65830 Kriftel: Taunusstraße 43
  • 61352 Bad Homburg: BORN 59 (Bornstraße 59)
  • 63128 Dietzenbach: Hofheimer Straße 29 und 31
  • 63303 Dreieich: Bergstraße 3, 63303 Dreieich: Am Geißberg 1-5

Bauherren bevorzugen Massivbauten mit Keller

Wer im Rhein-Main-Gebiet in und um Frankfurt am Main baut, bevorzugt nach Erfahrung des zuständigen VPB-Regionalbüros in der Regel ein Haus in Massivbauweise. Es wird meist unterkellert, der Keller wird als Weiße Wanne ausgeführt. Neben dem heute modernen Flachdach haben die Neubauten meist Satteldächer. Als Deckung bevorzugen die Bauherren Betondachsteine, die sogenannte Frankfurter Pfanne oder auch Schiefer aus der Region.

Gebaut werden Wohnungen und Häuser im Bereich des VPB-Regionalbüros Frankfurt vorwiegend von Bauträgern und Generalunternehmern, das VPB-Regionalbüro übernimmt in diesen Fällen die Baubegleitung, von der Vertragsprüfung und der Prüfung der Ausschreibung über die laufende Bau- und Qualitätskontrolle bis hin zur Abnahme sowohl bei Einzelobjekten als auch bei Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum bei Eigentumswohnungen wie auch in der Altbausanierung.

In der City werden Eigentumswohnungen gebaut

Gerade bei Eigentumswohnungen ist die laufende Baukontrolle wichtig, denn oft merken Käufer lange nicht, dass auf der Baustelle nicht alles nach ihren Wünschen läuft. Während Bauherren, die ein Haus bauen, sich in der Regel früh an einen unabhängigen Sachverständigen wenden, fühlen sich Käufer von Eigentumswohnungen, etwa in großen Anlagen mit mehreren hundert Wohnungen, oft machtlos, weil sie sich gar nicht vorstellen können, dass sie bei diesem Projekt auch Rechte haben und Möglichkeiten, ihre Interessen durchzusetzen.

Die haben sie aber! Seit Einführung des Bauvertragsrechts Anfang 2018 müssen auch Bauträger die neuen Verbraucherrechte beachten! Die sollten Sie kennen. Am besten, Sie machen sich frühzeitig schlau. Hilfreich dabei ist die Broschüre „Neues Bauvertragsrecht – Informationen für Verbraucherbauherren“. Sie können sie hier als pdf-Datei kostenlos herunterladen. So muss zum Beispiel der Bauträger dem Verbraucher, und das sind alle private Bauherren, eine Baubeschreibung aushändigen, es muss ferner konkrete Angaben zur Bauzeit machen, und er muss Planungsunterlagen erstellen und diese den Bauherren übergeben. Wichtig ist, dass Käufer diese Baubeschreibung vorab genau prüfen, um zu sehen, ob sie ihren Vorstellungen entspricht. Der unabhängige Sachverständige unterstützt sie dabei. Sollten die Käufer Änderungswünsche haben, müssen diese in den Bauträgervertrag übernommen werden. Auch alles, was den Käufern an der Baubeschreibung zusagt, muss dazu minutiös in den Vertrag übernommen werden. Der VPB rät Käufern, lieber zweimal zu prüfen – einmal die Baubeschreibung und dann später den Vertrag noch einmal direkt vor der Unterzeichnung. Dazu haben Käufer vor der Unterschrift übrigens 14 Tage Zeit. Solange vor der Beurkundung muss der Notar ihnen die Verkaufsunterlagen zuschicken. Diese knappe Zeit sollten Käufer immer zur Prüfung nutzen, damit der Vertrag auch vollständig ist und keine unerwarteten Überraschungen enthält.

Wichtig ist auch die laufende Baukontrolle. Oft melden sich Käufer von Bauträgerobjekten erst beim VPB-Regionalbüro, wenn sie feststellen, der Bau kommt nicht voran, obwohl sie schon viel Geld überwiesen haben. Oder ihre Sonderwünsche werden nicht umgesetzt, obwohl sie viel Mühe beispielsweise in ihre individuellen Elektroplanung gesteckt haben. Dann ist es Zeit für einen gemeinsamen Termin mit dem unabhängigen Sachverständigen auf der Baustelle. Dabei wird geprüft, ob die Vermutungen der Käufer zutreffen oder nicht. Ist dies der Fall, schreiben sie ein Protokoll und leiten es an die Baufirma weiter, damit sie die gefundenen Mängel behebt. Bis zur Bauabnahme kommen so, je nach Objekt um die vier Baukontrollen zusammen.

Die laufende Baukontrolle gilt dabei stets dem gesamten Gebäude. Die Käufer haben ja nicht nur am Sondereigentum Interesse, sondern sind als Mitglieder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch für das Gemeinschaftseigentum mitverantwortlich. Oft werden dabei mehrere Eigentümer gleichzeitig beraten und betreut. Sie haben in der Regel die gleichen Probleme. Außerdem sind sie zusammen stärker.

Die Abnahme ist der letzte entscheidende Schritt beim Bauen, ebenso wichtig wie die Unterzeichnung des Bauvertrags. Sind die während der Bauzeit beanstandeten Mängel bis dahin nicht behoben, raten VPB-Sachverständige dazu, die Wohnung nur unter Vorbehalt abzunehmen. Damit wahren Bauherren ihr Recht auf Nachbesserung.