Expertenrat zum Thema Altbau:
Nachbars Grundstück
Wer nachträglich Carport, Garage oder Loggia auf die Grundstücksgrenze baut, der sollte genau aufpassen, damit er nicht auf Nachbars Grund und Boden gerät. Denn auch wenn die Grenzbebauung an sich erlaubt ist, darf der Bau nicht über die Grenze ragen. Der Anrainer muss solche Grenzverletzungen nicht dulden – niemand hat ein Recht aufs Nachbargrundstück. Wer über die Grenz baut, der muss den Bau entweder wieder abreißen oder sich mit seinem Nachbarn einigen. Je nach Größe des Überstands lässt sich das manchmal finanziell regeln. Besser ist aber, vorher aufpassen und genau messen. Übrigens: Wurde der Anbau von einem Architekten oder einer Firma falsch eingemessen und steht deshalb über die Grenze hinaus, dann haften Planer oder Unternehmer auch für den Schaden.
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