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Sie besitzen ein altes Haus und wollen es sanieren? Aber wer hilft Ihnen dabei? Wer berät Sie firmen- und produktneutral – und will Ihnen nicht nur irgendwas verkaufen? Oder Sie möchten einen Altbau kaufen? Vielleicht sogar ein Baudenkmal? Worauf müssen Sie beim Umbau achten? Oder beim Kauf einer sanierten Immobilie vom Bauträger? Was muss im Bauträgervertrag stehen? Welche Rechte garantiert Ihnen das Bauvertragsrecht? Vielleicht möchten Sie aber auch Ihr ererbtes Elternhaus veräußern? Bei allen Fragen rund um den Altbau hilft Ihnen Ihr VPB-Bauherrenberater.
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Tipp zum Thema Altbau:
Grundstücksteilung kostet Geld
Wer ein großes Grundstück gekauft oder gar geerbt hat und es teilen möchte, der darf nicht einfach einen Zaun über das Terrain ziehen. Eine Grundstücksteilung ist ein amtlicher Vorgang und gesetzlich geregelt. Zunächst muss der Besitzer prüfen, ob die Teilung genehmigungsfähig ist und ob die beiden vorgesehenen Grundstückhälften überhaupt sinnvoll bebaut werden können. Darf der Boden geteilt werden, muss das Vermessungsamt die beiden neu entstandenen Grundstücke einmessen. Anschließend werden die Vermessungsergebnisse vom Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Dabei fallen Gebühren an, für das Vermessungsamt, die Baubehörde, den Notar und natürlich auch fürs Grundbuchamt.
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Einstiegspaket Altbau: hier bestellen
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FAQ: Verkauf Ihrer Immobilie vorbereiten weiter lesen
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FAQ: Tipps für den Wohnungskauf weiter lesen
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Expertenwissen: Zwangsversteigerungen weiter lesen
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Expertenwissen: "Ökologische Dämmstoffe" weiter lesen
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Ihr Praxistipp:
Risse nicht ignorieren
Risse in Wohngebäuden können sehr unterschiedliche Ursachen haben: Erschütterungen, steigende oder sinkende Grundwasserspiegel, Bergbau oder auch problematische Böden. Je nach Größe muss der Riss genauer untersucht und, falls nötig, fachgerecht saniert werden. In der Regel harmlos sind so genannte Haarrisse. Darunter verstehen Bauexperten kleine, extrem feine Risse, die sich im Putz bilden und nicht breiter werden als 0,2 Millimeter. Alle Risse, die weiter aufklaffen, müssen vom Sachverständigen begutachtet werden. Hausbesitzer sollten sie nicht auf die leichte Schulter nehmen.
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VPB Verband privater Bauherren e.V.
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