Baubegleitende Qualitätskontrolle

Jeder Bauherr muss die eigenen Interessen wahren!

Durchschnittlich 24.200 Euro müssen Bauherren zusätzlich bezahlen, wenn sie ihren Schlüsselfertigbau nicht von Beginn an vom versierten Sachverständigen betreuen lassen. So hoch sind nämlich im Schnitt die Kosten zur Beseitigung von Baumängeln, die durch Nachlässigkeit und mangelnde Baukontrolle entstehen.

Das dürfte eigentlich nicht passieren! Aber viele Bauherren verlassen sich beim schlüsselfertigen Bauen einfach auf ihr Glück, statt einen unabhängigen Sachverständigen mit der baubegleitenden Qualitätskontrolle zu beauftragen. Sie vertrauen einfach auf den Bauleiter. Der steht aber im Dienste des Bauunternehmers – und nicht des Bauherrn. Entsprechend gering ist sein Interesse, durch häufige Kontrollen den Bau zu verzögern und jeden kleinen Mangel zu verfolgen. So bleiben viele kleine Probleme beim schlüsselfertigen Bauen unentdeckt und offenbaren sich erst nach Jahren - mitunter sogar erst nach Ende der Gewährleistungsfrist. Was für den Bauherrn doppelt hart ist, denn dann muss er die Beseitigung der Schäden selbst bezahlen.

Nicht an der Qualität sparen!

Solche Baumängel fallen nur auf, wenn die Baustelle regelmäßig kontrolliert wird. Das ist heutzutage sogar besonders wichtig, denn die Qualität auf den Baustellen hat in den vergangenen Jahren merklich nachgelassen. Das liegt unter anderem auch an extrem sparsamen Bauherren: Wer die billigste Firma beauftragt, vielleicht noch über das Internet, der kann keine 1a Qualität erwarten! Der muss mit Qualitätseinbußen rechnen, mit Billigmaterialien und schlecht qualifizierten Subunternehmern.

Vermeiden lässt sich solcher Ärger auf der Baustelle nur durch zweierlei: die sorgfältige Auswahl seriöser, solventer, möglichst alt eingesessener, regional tätiger Unternehmen und die ständige, unabhängige Baukontrolle über alle Planungs- und Bauphasen hinweg. Kluge Bauherren investieren gerade hier, denn die regelmäßige Baukontrolle, über alle Phasen der Bauzeit hinweg, schützt vor Mängeln.

Kontrolleur muss unabhängig sein!

Beauftragen mit der Baukontrolle sollten Bauherren und Schlüsselfertigkäufer unbedingt einen unabhängigen Sachverständigen. Nicht geeignet für die Baukontrolle sind beispielsweise die Bauleiter der Schlüsselfertigfirmen. Sie sind zwar in der Regel Architekten, und ihr Einsatz auf der Baustelle ist gesetzlich vorgeschrieben, aber sie stehen in Lohn und Brot des Schlüsselfertiganbieters. Da stellt sich automatisch die Frage: Wie objektiv sind deren Baukontrollen?

Auch Lässigkeit führt zu Baumängeln

Viele Mängel entstehen nach VPB-Erfahrung nicht einmal aus Böswilligkeit, sondern meist aus Unachtsamkeit und mangelnder Information der Handwerker – und wenn die Arbeiten mehrerer Firmen ineinander übergehen. Geht dabei etwas schief, fühlt sich meist keiner zuständig. So entstehen Mängel, die manchmal erst Jahre später offenbar werden.

Manchmal ist auch Betrug im Spiel, etwa wenn im Bauvertrag zugesagte Baustoffe gegen minderwertigere Ware ausgetauscht werden, andere Güteklassen verbaut und zugesicherte Leistungen einfach weggelassen werden. Welcher Laie merkt schon, ob die Dämmung der Kellerwände wirklich die richtige ist? Wenn erst einmal das Erdreich beigefüllt ist, merkt keiner mehr den Unterschied. Beauftragt der Bauherr aber einen Unabhängigen mit der laufenden Baukontrolle, fliegen solche Dinge auf. Und zwar rechtzeitig!

Wann sind Kontrollen sinnvoll?

Damit Fehler rechtzeitig erkannt werden, empfiehlt der VPB regelmäßige Kontrollen. Empfehlenswert sind fünf bis sechs Termine, wenn es Probleme gibt, können auch mehr nötig sein. Im Normalfall prüft der Bausachverständige die Kellerwände und -abdichtung bevor die Baugrube verfüllt wird, die Rohbaukonstruktion sobald das Dach eingedeckt ist, danach die Wärmedämmung im Dach und auf der Fassade und die elektrische und sanitäre Rohinstallation wiederum bevor der Putzer kommt. Ist das Haus dicht, sind Thermografie und Blower-Door-Test fällig. Etwa zwei Wochen vor Übergabe des Hauses bereitet der Bausachverständige zusammen mit dem Bauherrn die Abnahme vor.

Nach dem Einzug an die Gewährleistung denken

Auch bei größtmöglicher Sorgfalt zeigen sich manche Mängel erst einige Zeit nach dem Einzug. Damit der Hausbesitzer dann nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt, hat der Gesetzgeber ihm Gewährleistungsfristen von fünf Jahren eingeräumt. Innerhalb dieser Zeit muss der Bauunternehmer eventuelle Schäden auf eigene Kosten nachbessern. Dazu muss der Hausbesitzer den Schaden allerdings erst einmal als solchen erkennen und rügen. Der VPB rät deshalb zu regelmäßigen Baukontrollen auch in der Gewährleistungszeit.


Ergänzende Informationen finden Sie u.U. hier:
Baugutachter - Baufachleute - Verbraucherschutzbund - Bauvertrag - Thermografie - Blower-Door-Test - Bauberater - Baubetreuung - Bausachverständiger - Verbraucherverband - Energieberatung - Nachhaltigkeit - Grundstück - Pfusch am Bau