VPB Regionalbüro Bautzen

Dipl.-Ing. Matthias Döring
- Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen
- Beratender Ingenieur
- Gutachter und Sachverständiger
- Mitglied in der Ingenieurkammer Sachsen
- Qualifizierter Tragwerksplaner
- Energieberater
- SiGeKo
Spezialkenntnisse und Fachgebiete
- Bautechnische Vertragsberatung
- Beurteilung von Bauschäden
- Ablauf von Bauprozessen
- Tragwerksplanung
- Brandschutz
Kontakt
Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Projekt!
Kooperationen
Kontakt und Zusammenarbeit mit
- Vereidigten Bausachverständigen
- Bau-Fachanwälten
- Banken und Sparkassen
- Bausparkassen
Referenzen/Kundenstimmen
Auf Anfrage im Regionalbüro erhältlich.
Honorarsätze der Bauherrenberater
Telefonische Kurzberatungen bis max. 15 Minuten sind für Mitglieder des Regionalbüro Bautzen mit dem Mitgliedbeitrag abgegolten.
Baustellenkontrollen in Abhängigkeit von Entfernungen:
Bis 10 km Anfahrt + Kontrolle (1 Std.) | € 202,30 inkl. MwSt. |
Bis 20 km Anfahrt + Kontrolle (1 Std.) | € 226,10 inkl. MwSt. |
Bis 30 km Anfahrt + Kontrolle (1 Std.) | € 255,85 inkl. MwSt. |
Bis 40 km Anfahrt + Kontrolle (1 Std.) | € 279,65 inkl. MwSt. |
- über 40 km wird jeder weitere km mit € 2,98 berechnet.
- Dauert die örtliche Baukontrolle länger als 1 Std., wird die darüber hinaus gehende Zeit mit € 89,25 pro Stunde abgerechnet (inkl. MwSt.).
- In den Gesamtkosten ist neben den Fahrtkosten auch ein ausführliches Besichtigungsprotokoll (max. zwei DIN A4-Seiten) enthalten.
- Bei zeitgleicher Besichtigung mehrerer Baustellen werden die Fahrtkosten entsprechend aufgeteilt.
- Bei den Fahrtkosten wird die Entfernung ab Regionalbüro Bautzen berechnet.
Verrechnungssätze für sonstige Leistungen:
Bauherren-Berater | € 89,25 |
Sekretariat | € 47,60 |
Messgeräteeinsatz | € 53,15 |
Nebenkosten:
Als Nebenkosten werden 5 % der Verrechnungssätze in Ansatz gebracht. Sonstige Kosten wie Fax, Fotografien, Fotokopie, Anlegen von Akten, Auskünfte einholen, etc., werden nach Aufwand berechnet.
Alle Beträge brutto inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Honorare, die gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. einer Honorarordnung unterliegen, werden nach diesen entsprechend abgerechnet.
Mit unseren Dienstleistungen wollen wir dazu beitragen, dass Ihr Bauvorhaben so weit wie möglich mängelfrei erstellt wird. Dies ist nur möglich, wenn baubegleitende Kontrollen durchgeführt werden.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17.02.1999 – XZR 40/96 (Schleswig) entschieden, dass ein Unternehmer, der zur Nachbesserung verpflichtet ist, unter Umständen die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen tragen muss. Darunter fallen auch die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens. Nutzen Sie diese höchstrichterliche Entscheidung und lassen sich dazu gegebenenfalls von Ihrem Rechtsanwalt beraten.