VPB: Ältere Häuser rechtzeitig auf Schadstoffe untersuchen
„Ob man nun erbt oder kaufen möchte, ältere Häuser sollte man gründlich begutachten“, rät Thomas Penningh, Leiter des Regionalbüros Braunschweig im Verband Privater Bauherren (VPB). Ob die Heizungsanlage, Fenster und Außentüren sowie die Dämmung der Außenwände mangelhaft sind, fällt meist schnell ins Auge. „Doch Häuser, die in der Nachkriegszeit und bis in die Neunzigerjahre gebaut worden sind, offenbaren nicht selten erst bei genauerem Hinsehen manch böse Überraschung“, warnt Penningh: „Seinerzeit sind Materialien verbaut worden, die mittlerweile als Schadstoffe deklariert sind und eine Gesundheitsgefahr darstellen können.“ Unabhängige Baugutachter wie etwa vom VPB können aufklären, ob und in welchem Maße Schadstoffe in einem Haus verbaut wurden und was deshalb zu tun ist.
Orientierung gibt auch die vor gut einem Jahr neu formulierte Gefahrstoffverordnung des Umweltbundesamtes. Diese erlaubt etwa Tätigkeiten unter Asbestbelastung zur „funktionalen Instandhaltung“ von Gebäuden im Bereich geringer und mittlerer Risiken. „Solche Arbeiten dürfen jedoch nur mit entsprechenden Schutzmaßnahmen und nur von entsprechend geschulten Handwerksbetrieben durchgeführt werden“, so Penningh. Wichtig für private Bauherren sei: „Die Gefahrstoffverordnung sieht eine Informations- und Mitwirkungspflicht für den Auftraggeber von Sanierungsmaßnahmen vor.“ Bauherren müssen gegebenenfalls also dem beauftragten Unternehmen alle ihnen vorliegenden Informationen zur Schadstoffbelastung vorlegen, nicht nur bezüglich Asbest.
„Von Vorteil für Kaufinteressenten ist, dass die Rechtsprechung für Verkäufer älterer Häuser eine Offenbarungspflicht bei Kenntnis von Asbestbelastung vorsieht – also ungefragt“, wie Holger Freitag, der Vertrauensanwalt des VPB, betont. Wer dies beim Verkauf unterlasse, könne zur Zahlung der Sanierungskosten verurteilt werden. Bei umfangreicheren Arbeiten an älteren Gebäuden oder beim Kauf eines älteren Hauses ist es in der Regel ohnehin sinnvoll und am Ende kostensparender, eine systematische Schadstoffbegehung durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen.
Mit dem richtigen Know-how lassen sich auch die Sanierungskosten senken: „Wer sein altes Haus saniert und dabei etwa asbesthaltigen Belag durch ein gesundheitlich unbedenkliches Parkett ersetzt“, so Freitag, „kann diese Baumaßnahme unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuer geltend machen.“ Voraussetzung für die Steuerersparnis sei allerdings in aller Regel ein amtliches technisches Gutachten nach Vorgabe des zuständigen Finanzamtes, das die konkrete Gesundheitsgefährdung der Bewohner durch den Belag feststellt.