Mediation

Wer hilft bei Streit am Bau?

Bei Ärger mit dem Bauunternehmen können sich private Bauherren an verschiedene Experten wenden: Den "Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und Verwaltung", eine andere Verbraucherschlichtungsstelle, den VPB-Bausachverständigen, einen Rechtsanwalt. Je nach Art des Konfliktes ist der eine oder andere der erste Ansprechpartner. VPB-Mitglieder können sich dazu eine erste Einschätzung von ihrem Bauherrenberater holen. Ziel ist es, Konflikte früh zu lösen und damit den langwierigen Weg durch Gerichtsinstanzen zu vermeiden.

Bauherrenberater

Jetzt, mitten im Bauboom, sitzen Baufirmen am längeren Hebel und können sich ihre Bauherren aussuchen - manche Firmen nutzen das aus, so die Beobachtung der Sachverständigen im VPB. Weil Bauherren fürchten, bei der Vergabe begehrter Objekte übergangen zu werden, schlucken sie Kritik und sogar berechtigte Fragen herunter. Das führt zu unnötigem Misstrauen, Missverständnissen und schlimmer noch, Streit. Dabei sind es oft Kleinigkeiten, die Bauherren zu beanstanden haben. Vieles ließe sich, wenn es frühzeitig besprochen würde, mit geringem Aufwand beheben. Häufen sich jedoch viele kleine Kritikpunkte an, wird der Schaden immer größer. Nachträgliche Korrekturen sind dann oft mit hohem Aufwand verbunden. Unabhängige Sachverständige unterstützen Bauherren dabei, mit den Firmen im Gespräch zu bleiben – von der Planung bis zur Fertigstellung. So lassen sich Missverständnisse und im Extremfall auch langwierige Gerichtsverfahren vermeiden. Die Sachverständigen sind erfahrene Vermittler. Sie verstehen und sprechen sowohl die Fachsprache der Firmen als auch die der Bauherren.

Ombudsmann

Den "Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und Verwaltung" haben der Verband Privater Bauherren (VPB) und der Immobilienverband Deutschland (IVD) Anfang 2017 etabliert, damit private Bauherren Streitigkeiten bei Bauvorhaben und Immobilienkäufen außergerichtlich lösen können. Die vom Bundesamt für Justiz anerkannte Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, schriftlich vorgetragene Verbraucherbeschwerden neutral zu prüfen und einen angemessenen, nachvollziehbaren Schlichtungsvorschlag zu unterbreiten, dem beide Seiten zustimmen können.

Der "Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und Verwaltung" arbeitet zügig nach den Fristvorgaben des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). Seine Arbeit basiert auf der Verfahrensordnung und ist für Verbraucher kostenlos. Allerdings muss der Unternehmer, mit dem die Bauherren im Streit liegen, mit dem Einschalten des Ombudsmanns einverstanden sein, zumal er das Verfahren bezahlen muss.

Eine der Hauptzuständigkeiten des Ombudsmannes sind Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher, sprich privaten Bauherren, und Schlüsselfertigbauunternehmen.

Der Streitwert muss mindestens 3.000 Euro betragen. Er befasst sich auch mit Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, die einen Bauträgervertrag, einen Bauvertrag, einen Grundstückskaufvertrag (zu Wohnzwecken) oder einen Kaufvertrag über Wohneigentum abgeschlossen haben. Der Streitwert muss in diesen Fällen innerhalb 600 Euro und 5.000 Euro liegen.

Den "Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und Verwaltung" erreichen Bauherren unter folgender Adresse:

Kai-Peter Breiholdt
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung

Littenstraße 10
10179 Berlin

Fax: 030 / 27 57 26 78
E-Mail: info@ombudsmann-immobilien.net
www.ombudsmann-immobilien.de


Zur Pressemitteilung vom 09. September 2020:
Ombudsmann Immobilien hilft bei vertraglichen Problemen

Verbraucherschlichtungsstellen

Liegt das Problem der Bauherren außerhalb der Zuständigkeit des Ombudsmanns Immobilien IVD/VPB, können sie eine der zuständigen Verbraucherschlichtungsstellen anrufen. Findet sich keine branchenspezifische, kann die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl am Rhein zuständig sein. Eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen hat das Bundesamt der Justiz im Netz hinterlegt. Einen Wegweiser zur Verbraucherstreitbeilegung finden Bauherren im Schlichtungs-Forum. Dort ist auch der "Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und Verwaltung" aufgelistet, ebenso wie in der Liste der EU-Streitbeilegungsstellen.

Außerdem gibt es zahlreiche Mediatoren und Stellen, die als Streitschlichter arbeiten und dafür von den Ratsuchenden direkt honoriert werden. Hier gilt: Die Bauherren suchen sich passende Schlichter, die Baufirma muss zum Mitmachen gewonnen werden, und die Frage, wer die Schlichtung bezahlt, muss vorher geklärt werden.

Sachverständige und Rechtsanwälte

Sollten Bauherren mit der Entscheidung des Ombudsmanns Immobilien IVD/VPB oder einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle nicht einverstanden sein, steht es ihnen offen, ordentliche Gerichte anzurufen. Außerdem hat der Einfluss des Ombudsmanns Immobilien IVD/VPB Grenzen: Zum Beispiel erhebt er keine Beweise und kann sich nicht zu bautechnischen Fragen wie beispielsweise Mängeln äußern. Er kommt nicht auf die Baustelle.

Dreht sich der Streit um bautechnische Fragen, sind deshalb firmenunabhängige Bausachverständige die erste Wahl; alle VPB-Sachverständigen arbeiten strikt firmenneutral. Sie begutachten vor Ort Mängel und Probleme, beurteilen sie und machen technische Lösungsvorschläge. In vielen Fällen können so Probleme sachlich geklärt und der Unternehmer zum Einlenken motiviert werden. Gelingt das nicht, ist das Privatgutachten, das der Bausachverständige aus diesem Anlass auch gleich verfassen kann, eine gute Grundlage für die anschließende Arbeit des Ombudsmanns oder auch des Rechtsanwalts. Rechtsanwälte finden Bauherren zum Beispiel über das Netzwerk ihres VPB-Regionalbüros.

Ein Vorteil der VPB-Sachverständigen und Rechtsanwälte: Auch wenn der Ombudsmann Immobilien IVD/VPB nach bestem Wissen und Gewissen einen Schlichtungsvorschlag macht, den die Streitparteien akzeptieren, besteht die Gefahr, dass der Verbraucher damit auf weitergehende Rechtsansprüche verzichtet, ohne dass es ihm oder dem Ombudsmann bewusst wird. Machen Rechtsanwälte solche Fehler, greift immer deren Berufshaftpflichtversicherung. Auch VPB-Sachverständige (nicht alle Bausachverständigen!) haben für solche Fälle eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung.

Übrigens können VPB-Mitglieder im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes eine vergünstigte juristische Grundberatung erhalten. Nutzen Sie das VPB-Einstiegspaket Rechtsberatung.