VPB Regionalbüro Landau

Dipl.-Ing. Reinhard Klinkmüller
- Baufacharbeiter
- Dipl.-Ing. (FH) Hochbau
- Dipl.-Sachverständiger (BWA) für Baupreise, Abrechnung und Bauablaufstörungen
- Energieberater (BAFA + KfW)
- VWA Energieberater
- Tätigkeit als Bauleiter und Kalkulator seit 1979
- Geprüftes Mitglied des BDSF seit 2004
- Eigenes Ingenieur- und Sachverständigenbüro seit Januar 2007
- Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (dena)
Spezialkenntnisse und Fachgebiete
- Kalkulation von Rohbauleistungen und Abbruch
- Nachtragsermittlung (Nachtragsmanagement)
- Verkehrswertermittlung (Wertermittlung von Immobilien)
- Beweissicherung
- Energieberatung bei Alt- und Neubauten (energetische Gebäudsanierung, BAFA-Förderung, KfW-Anträge, Energieausweise, Baubegleitung z.B. gemäß
KfW-Programm 431)
Kontakt
Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Projekt!
Kooperationen
Kontakt und Zusammenarbeit mit
- Sonderfachleuten aus anderen Bereichen des Hochbaus
- Anwälten mit Spezialkenntnissen im Baurecht
Referenzen/Kundenstimmen
Auf Anfrage im Regionalbüro erhältlich.
Honorarsätze der Bauherrenberater
Im Bereich des Regionalbüro Landau rechnet der vom Verband Privater Bauherren e.V. bestellte Bauherren-Berater seine Leistungen nach Zeitaufwand ab:
Stundensätze:
Bauherrenberatung/Sachverständiger je Stunde | € 138,00 |
Fahrkosten:
Fahrtzeitkosten pro Stunde | € 119,00 |
Fahrtkosten pro km | € 0,70 |
Nebenkosten:
SW-Drucke/Kopien je Seite | € 0,30 |
Farbdrucke; Fotos je Stück | € 3,00 |
Digitalfotos je Stück | € 0,30 |
Honorarzuschläge:
Wenn eine Arbeit außerhalb der üblichen Bürozeiten verlangt wird, kann folgender Zuschlag für Beratung und Fahrzeit zum Stundenhonorar berechnet werden:
Zeit zwischen 18 und 22 Uhr | 25 % |
Samstag zwischen 8 und 16 Uhr | 25 % |
Sonntag zwischen 8 und 19 Uhr | 50 % |
Darüber hinaus gehende Zeiten | 100 % |
Telefonate, E-Mails und Recherchen mit beratendem Inhalt werden mit o.a. Honorarsatz abgerechnet.
Eine Prüfung auf Vollständigkeit der vorliegenden Unterlagen und Positionen sowie auf Vollständigkeit und Eindeutigkeit der technischen Angaben und Nachweise wird wegen des beträchtlichen Zeitumfanges nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch den AG durchgeführt. Ebenso bei Ortsterminen die Kontrolle von Maßhaltigkeit, Ebenheits- und Winkeltoleranzen des Gebäudes.
Weitere/zusätzliche erforderlich werdende Ortstermine werden vom Mitglied/Auftraggeber angestoßen und finde nicht automatisch statt.
Gas- , Trinkwasser- und Elektroleistungen können nur von dazu konzessionierten Personen geprüft werden. Keine Steuer- und Rechtsberatung.
Als Zahlungsfrist gelten 10 Tage ab Erhalt der Rechnung.
Alle Beträge brutto inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.