VPB Regionalbüro Ansbach

Dipl.-Ing. Architekt Harald Grüner
- Dipl.-Ing. (FH) Architekt
- Dipl.-Ing. (FH) Innenarchitekt
- Geprüfter und zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (Reg.-Nr. 1239-04-2002, EIPOS an der TU Dresden e.V.) und (Reg.-Nr. 1270-02-2003, EIPOS e.V. / IHK-Bildungszentrum Dresden)
- Verantwortlicher Sachverständiger nach § 2 ZVEnEV
- Eingetragener Sachverständiger bei der bayerischen Architektenkammer
- BAFA-Berater
- Mitglied der bayerischen Architektenkammer
- Mitglied im VDI (Verband deutscher Ingenieure
- Nachweisberechtigter für vorbeugenden Brandschutz
Spezialkenntnisse und Fachgebiete
- Beurteilung von Bauverträgen in technischer Hinsicht
- Baubegleitende Qualitätskontrolle (BQÜ)
- Bauteilabnahmen und Endabnahmen von Gebäuden
- Gewährleistungsüberwachung
- Bauschadensforschung, Bauschadensfeststellung, Bauschadensdiagnostik
- Bewertung von Bauschäden und Baumängeln und Sanierungsempfehlungen
- Erstellung von Gutachten bzgl. Schäden an Gebäuden
- Projektmanagement, Bautermin- und Baukostenkontrolle,
- Baulicher Wärme-, Schall- und Feuchteschutz bei Neu- und Bestandsgebäuden
- Energieberatung bei Alt- und Neubauten
- Erstellung von Energiepässen für Neubaumaßnahmen und Bestandsgebäude
- Begutachtung von Gebrauchtimmobilien
- Beratungen zu System- und Fertigbauten
Leistungen der Bauherrenberater
- Baufachliche Beratung bei dem Erwerb eines Grundstücks
- Beratung bei geologischen und hydrologischen Gutachten (extern)
- Beratung bei Finanzierung und Versicherungen (extern)
- Bautechnische Prüfung des Kaufvertrages mit Bau- und Leistungsbeschreibung
- Beratung bei der Planung eines Bauvorhabens
- Beratung bei der Errichtung eines Bauvorhabens
- Bautechnische Prüfung der Werkpläne und des Wärme- und Schallschutzes.
- Baubegleitende Qualitätskontrolle (BQÜ)
- Beratung bei Aufmaß und Abrechnung von Bauleistungen
- Beratung beim Erwerb einer Immobilie
- Beratung bei Wertgutachten (extern)
- Beratung bei Umbau und Sanierung
- Beratung bei der Umsetzung der Energieeinsparverordnung
- Beratung bei Wärme-, Schall- und Brandschutzvorkehrungen
- Beratung beim Blower-Door-Test (Dichtigkeitsprüfung) (extern)
- Gutachtenerstellung bei Schäden an Gebäuden
- Wertgutachtenerstellung für bebaute und unbebaute Grundstücke
- Holzschutztechnische Beratung
- Bautechnische Beratung Ihres Anwalts in Streitfällen
- Betreuung während der Gewährleistungszeit
Kontakt
Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Projekt!
Kooperationen
Kontakt und Zusammenarbeit mit
- Rechtsanwälten
- Unabhängigen Finanzberatern
- Geologen
- Beratenden Ingenieuren wie Tragwerksplanern, Baustoffkundlern, Bauakustikern
- Instituten wie der Materialprüfanstalt Braunschweig, LGA Nürnberg
- Sachverständige mit Spezialkenntnissen im und außerhalb des VPB
Referenzen/Kundenstimmen
Auf Anfrage im Regionalbüro erhältlich.
Honorarsätze der Bauherrenberater
Telefonische Kurzberatungen bis maximal 10 Minuten Gesprächsdauer sind für Mitglieder kostenfrei.
Für Beratungen (im Büro oder Vorort, einschl. An- und Abfahrt), Durchsicht von Unterlagen, Recherchen, Gutachten, usw. wird ein Zeithonorar auf der Grundlage von Stundensätzen in Rechnung gestellt.
Beratung zum Bauvertrag und zur Bauleistungsbeschreibung bei mündlicher Beratung nach Zeitsaufwand und bei schriftlicher Ausarbeitung pauschal 773,50 €.
Stundensätze:
Bauherrenberater pro Std. | € 102,34 |
Techn. Mitarbeiter pro Std. | € 77,35 |
Nebenkosten:
Schriftl. Ausarbeitung je Seite | € 2,38 |
Farbfotos je Stück | € 2,38 |
Farbkopie je Seite | € 2,38 |
S/W-Kopie je Seite | € 0,60 |
Fahrzeugkosten je km | € 0,60 |
Porto, Telefon- und Bürokosten pauschal mit 5 % der angefallenen Honorare. Sonstige Nebenkosten (z. B. Messgeräte) auf Nachweis.
Verrechnungspauschalen für Bau- bzw. Objektbegehungen:
abhängig nach Entfernung:
10 km + 1 h Kontrolle | € 345,10 |
15 km + 1 h Kontrolle | € 362,95 |
20 km + 1 h Kontrolle | € 380,80 |
25 km + 1 h Kontrolle | € 398,65 |
30 km + 1 h Kontrolle | € 416,50 |
35 km + 1 h Kontrolle | € 434,35 |
40 km + 1 h Kontrolle | € 452,20 |
45 km + 1 h Kontrolle | € 487,90 |
50 km + 1 h Kontrolle | € 541,45 |
1) In den Gesamtkosten ist neben den Fahrtkosten und Bürokosten auch ein Besichtigungsprotokoll enthalten.
2) Dauert die örtliche Bau- bzw. Objektbegehung länger als 60 Min. wird die darüber hinausgehende Zeit mit € 154,70/Std. inkl. Protokollkosten abgerechnet.
3) Die Fahrtkosten gelten ab dem Regionalbüro Ansbach, berechnet wird die einfache Entfernung. Jeder weitere km wird mit € 4,76/km inkl. Fahrzeit und Fahrzeugkosten berechnet, es sei denn, dass vorher individuelle Pauschalen vereinbart wurden.
Alle Beträge brutto inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Honorare, die gesetzlichen Bestimmungen wie z. B. einer Honorarordnung unterliegen, werden nach diesen entsprechend abgerechnet.