VPB: Einzugstermin fixieren und Baufortschritte kontrollieren
BERLIN. Wer ein neues Haus schlüsselfertig kauft, möchte genau wissen, wann man in sein Eigenheim einziehen kann. Dieses Interesse schützt das Gesetz: Verpflichtet sich ein einziger Unternehmer gegenüber einem Verbraucher zum Bau des neuen Hauses oder erwirbt er es von einem Bauträger, der neben dem Haus gleich das Grundstück mitliefert, dann müssen die Anbieter einen Fertigstellungstermin verbindlich im Vertrag vereinbaren. Klappt das nicht, weil der Vertrag zu früh geschlossen wird, muss die Bauzeit verbindlich angegeben werden. „Vor allem Bauträger vereinbaren zwar Termine, legen diese oft aber sehr spät, um noch ein großes Sicherheitspolster zu haben“, sagt Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB). Schlüsselfertiganbieter, die auf dem Grund der Bauherrschaft bauen, lassen sich darauf in der Regel nicht ein, weil sie Verträge abschließen, in denen Planungsleistungen enthalten sind. Da die Dauer der Genehmigungsverfahren unbekannt ist, wird dann nur die Dauer der Baumaßnahme angegeben.
Ideal wäre für die künftigen Besitzer und Bewohner ein genaues oder genau berechenbares Datum. Damit ließe sich konkret planen: Umzugsurlaub, Mietwohnungskündigung, Ummeldung. „Darauf kann man sich aber trotzdem nicht hundertprozentig verlassen“, weiß Freitag. Zu unwägbar sei der Bauablauf. Das gilt nicht zuletzt in Zeiten von Fachkräftemangel und Lieferengpässen. Vieles kann dazwischenkommen, was den Bau und damit den Einzugstermin verzögert. Deswegen enthalten viele Verträge der Schlüsselfertiganbieter auch Bauzeitverlängerungsklauseln, die den Termin wieder aufweichen. Ob die konkreten AGB wirksam sind, ob der Anbieter eine Vertragsstrafe zahlen muss, ob der Verzugsschaden der privaten Bauherren höher als diese liegt, darum kann man trefflich streiten. Aber vor allem gilt: niemand will mit den Möbeln im Umzugslager im Hotel wohnen müssen.
„Das ist die schlechteste Verhandlungsposition, in die man geraten kann“, sagt Freitag. „Wer dagegen einen eigenen Bausachverständigen den Bauablauf über zu wichtigen Bauabschnitten auf die Baustelle schickt, bekommt ein verlässliches Bild nicht nur vom Fortgang, sondern auch viele Informationen zur Bauqualität.“ Auf dieser Basis können Beanstandungen gleich behoben werden. Das ist besser, als erst zur Abnahme eine Mängelliste zu erstellen. Denn wenn ein Unternehmer erst dann beginnt, sämtliche Mängel aufwendig nachzubessern, kann dies den Einzug um Wochen verzögern.