Bei Zwangsversteigerungen auch nach Schulden fragen

Zwangsversteigerungen gelten als Schnäppchenbörse. Kaufinteressenten sollten dabei aber nicht vergessen: Mit dem Zuschlag übernehmen sie nicht nur die Rechte an der Eigentumswohnungswohnung, sondern auch alle damit verbundenen Pflichten.

 

Zwangsversteigerungen gelten als Schnäppchenbörse. Vor allem Eigentumswohnungen, die unter den Hammer kommen, sind mitunter recht günstig. Kaufinteressenten sollten dabei aber nicht vergessen: Mit dem Zuschlag übernehmen sie nicht nur die Rechte an der Eigentumswohnungswohnung, sondern auch alle damit verbundenen Pflichten, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Deshalb sollten sie sich vorab vom Verwalter sowohl die Teilungserklärung als auch die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zeigen lassen. Dort stehen wichtige Informationen über die Gemeinschaft, darunter der Verteilerschlüssel für die Kosten. Ob der Zuschlag ein Schnäppchen ist oder nicht, das hängt auch von den Vermögensverhältnissen der Gemeinschaft ab: Welche Rücklagen sind vorhanden? Und falls Sanierungen geplant sind: werden diese durch Sonderumlagen finanziert oder sind sie längst angespart? Aufschluss über den Zustand der Gemeinschaft geben die Protokolle der vergangenen Eigentümerversammlungen und die Jahresabrechnung.