Gutachter Baubeschreibung in Harsum und Borsum
Gutachter Baubeschreibung ist Ihr Thema? Unser Regionalbüro für die Region Hildesheim betreut Bauherren, Hausbesitzer oder Immobilienkäufer in allen Fragen rund um die Themen Hausbau, Gebäudesanierung, Immobilienkauf, Schadensbegutachtung und Gutachter Baubeschreibung in Harsum und Borsum. Außerdem sind wir Experten auf den Gebieten Schimmelsanierung, Energieberatung und Schadstoffe sowie barrierearmes Bauen. Rufen Sie uns am Besten gleich an:
Telefon: 0 50 66 / 90 08 22
oder schreiben Sie uns eine
E-Mail. Vertrauen Sie unserer Erfahrung und unserem starken Netzwerk.
Ein qualifizierter Gutachter zum Thema Bauen ist für jeden Bauherren ratsam
Ein Gutachter ist zunächst einmal eine natürliche Person mit einer besonderen Fachkunde und einer anerkannten fachlichen Expertise auf einem speziellen Fachgebiet. Ein Gutachter hat die Pflicht, im Bereich seines Fachgebietes Feststellungen zu treffen und diese daraufhin Außenstehenden zu erklären.
Hat ein Richter oder ein Amt nur rudimentäres Fach- oder Sachwissen zu dem geforderten Fachgebiet, kann man die Aufgabe an einen Gutachter zur Klärung im Zuge eines Auftrags übertragen. Grundlage für die Tätigkeit als Gutachter ist außerordentliches Fachwissen, man spricht von der "besonderen Sachkunde". Sehr oft wird diese Sachkunde erlangt durch ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Diplom, sowie durch eine langjährige Berufserfahrung bzw. eine weiterführende Zusatzausbildung auf dem entsprechenden Gebiet.
Aber auch Immobilienbesitzer kommen als Interessenten für einen Gutachter in Betracht. Besonders wer eine gebrauchte Bestandsimmobilie erwerben will, sollte sich nie nur auf den oberflächlichen Zustand des Hauses verlassen. Auch zwei Besuche reichen da nur aus, um den Status der Altimmobilie letztlich beurteilen zu können. Als Laie im Bereich Architektur ist das Wagnis viel zu hoch, alleine nicht selten schlimme Ausführungsmängel zu ignorieren. Aus diesem Grunde empfiehlt der Verband Privater Bauherren vor der Unterschrift des Kaufvertrages die alte Immobilie durch einen unabhängigen Gutachter kontrollieren zu lassen. Nur ein Gutachter mit Spezialgebiet Bauen kann nach gewissenhafter Prüfung abschätzen, ob ein gebrauchtes Haus seinen Handelspreis wirklich wert ist oder eben nicht.
Viele Hauskäufer erwarten teure Kosten bei einem Gutachter aus dem Bereich Bauen und Architektur. Dabei ist diese Angst tatsächlich falsch. Wer ein Baugutachten bei einem Bauberater des VPB in Auftrag gibt, muss für die gewissenhafte Begutachtung seines Domizils im Mittelmaß mit drei Stunden und in nicht mehr als 500 EUR rechnen. Dies ist aber nutzbringend eingesetztes Geld, wenn infolgedessen kostspielige Falscheinkäufe umschifft werden können.
Verzichtet der Häuslekäufer auf ein umfangreiches Baugutachten seines Hauses, muss er größtenteils stets mit nicht entdeckten Makeln und unter Umständen unangenehmen Aufwendungen für die notwenige Wiederherstellung planen. Die Praxis demonstriert, dass ausnahmslos immer etwas im Argen liegt, was dem Nichtfachmann entgeht, ein Gutachter aber als Knackpunkt für mögliche Schäden zu deuten versteht. Seien es Putzverfärbungen, bizarre Ausdünstungen, vorsintflutliche Kamine, Feuchtigkeit am Fensterrahmen, Ecken mit gefurchten Tapeten oder wo die Farbe bröckelt, Zugerscheinungen oder eigenartiges Holzmehl unter den im Dachstuhl. Hinter solchen Lappalien können sich kostenintensive Makel tarnen, wie etwa schlechte Außenabdichtungen, fehlerhafte Leitungen, Zersetzungen und Schädlinge oder durchnässte Dämmungen.
Hierbei muss dahinter sich nicht immerzu ein heimtückisches Betragen verstecken. Etliche Verkäufer sind diese Makel selbst nicht bekannt. Allein die Hinzuziehung von einem Gutachter kann den Hauskäufern vor den Resultaten verborgener Unzulänglichkeiten behüten. Damit zusätzlich Sie keine unerfreulichen Überraschungen erfahren, vertrauen auch Sie der Sachkenntnis der VPB-Gutachter.
Baubeschreibung lässt oft Raum für Interpretationen
Baubeschreibungen sind nicht selten mit Vorsicht zu genießen: Gelegentlich entsprechen die in Baubeschreibungen aufgezählten Leistungen nicht den gesetzlich geforderten Vorgaben oder sie sind irreführend. Immer häufiger fallen arglose und nicht ausreichend unterrichtete Bauherren auf mangelhafte Baubeschreibungen herein.
Baubeschreibungen sind nicht selten unkomplett
Einer von vielen typischen Fällen aus der Arbeit des bundesweit arbeitenden Verbraucherschutzverbands: Der Bauherr unterschreibt einen Bauvertrag für die Errichtung eines "Niedrigenergiehauses". In der Baubeschreibung steht auch exakt, welche gesetzlichen Vorgaben bei dieser Bauform für ein Haus erfüllt werden sollten. Sogar die vorgesehenen Wärmeschutzmaßnahmen werden genau aufgezählt, bis hin zur exakten Stärke der Mineralwolle. Die Baubeschreibung scheint auf zunächst und für den Laien in Ordnung, weil offenbar umfangreich! Was der Bauherr aber nicht vermutet: Die in der Baubeschreibung aufgelistete Stärke der Mineralwolle reicht keinesfalls aus, um den Niedrigenergiestandard auch in der Tat zu erreichen! Diese Baubeschreibung ist also alles andere als komplett.
Die Angelegenheit ist kompliziert, denn obwohl sich der Bauunternehmer in diesem Fall zum Bau eines "Niedrigenergiehauses" vertraglich verpflichtet hat, hat er zeitgleich exakte Materialstärken bei der Wärmedämmung vereinbart. Wünscht der Bauherr in diesem Fall Nachbesserung bei der Wärmedämmung, so kann der Bauunternehmer dafür auch zusätzliches Geld fordern.
BGH-Urteil unterstützt Bauherren
Deswegen ist es schlauer, sich bereits vor Vertragsunterzeichnung unterrichten zu lassen. VPB-Bauherrenberater raten, sich bei Verträgen grundsätzlich nur auf eine eindeutige Qualitätsbeschreibung zu beschränken, in diesem Fall das "Niedrigenergiehaus". Dann ist die Hausbaufirma vertraglich im Zugzwang und muss alle Weichen stellen, um die existierenden Standards auch wirklich zu erfüllen. Entsprechend urteilte ganz nebenbei auch der Bundesgerichtshof (BGH VII ZR 350/96 vom 16.07.98). Sollte der Bauherr trotz der Bestellung eines Niedrigenergiehauses einige Qualitäten deutlich beschreiben wollen, so raten VPB-Fachleute, vor jede wärmetechnische Umfangsangabe das Wort "mindestens" zu setzen. Dann ist die Bauunternehmung verpflichtet, für das selbe Geld mehr zu bieten, wenn der Wärmeschutznachweis dies erfordert.
Dies ist sind nur einige Beispiele, wie Bauherren mit einer lückenhaften Baubeschreibung in Probleme geführt werden. Um solche Ärgernisse und am Ende kostspieligen Reinfälle zu verhindern, sollten Häuslebauer bereits in früher Phase und vor Vertragsabschluss den unparteiischen Baugutachter hinzuziehen und von ihm den Vertrag inkl. Baubeschreibung genau überprüfen lassen.
Ihre Baufachleute in Borsum und Harsum
Harsum ist eine Ortschaft im Norden von Hildesheim. Der Ort hat den größten Anteil am ergiebigen Schwarzerde-Ackerboden der Hildesheimer Börde und von der Ackerlandwirtschaft geprägt. Kleinere Waldgebiete wie Aseler Wald, Subeeksholz, Hollenmeerholz und Borsumer Wald bestimmen ebenfalls das Landschaftsbild. Durch Harsum fließt der Unsinnbach. Im Norden befindet sich der Bruchgraben von Osten nach Westen, wo er die Gemeinde verlässt, liegt das Gemeindegebiet ungefähr 65 m ü. NHN. Im zentralen Bereich des Gemeindegebietes zwischen den Gemeindeteilen Hüddesum und Borsum hebt sich das Gelände bis gut und gerne 107 Meter über dem Meeresspiegel. Harsum befindet sich am Stichkanal Hildesheim und an der Autobahn A7 in der Hildesheimer Börde.
In den ersten noch erhaltenen Niederschriften wurde der mittelalterliche Ort um 1224 herum als "Hardessem" erfasst.Im Fürstentum Hildesheim war Harsum ehemals eines der umfangreichsten Dörfer. Heute leben vor Ort auf einer Stadtfläche von über 50,01 km² knapp 11.429 Anwohner. Dies sorgt für eine Einwohnerdichte von in etwa 229 Bewohner pro qkm.
Die Stadt Harsum verfügt über 9 anerkannte Ortsteile. Dies sind neben Harsum als zentraler Ort diese Ortschaften: Asel, Borsum, Adlum, Hönnersum, Machtsum, Rautenberg, Klein Förste und Hüddessum. Benachbarte Städte sind zum Beispiel Algermissen, Schellerten, Hildesheim, Giesen, Sarstedt und Hohenhameln.
Stärkster Arbeitgeber ist die Transnorm System, welche am Ort die Hauptfiliale ihrer Firmengruppe sowie ihren umfangreichsten Entwicklungs- und Produktionsstandort hält. Ein weiterer bedeutender Jobgeber ist die Jensen GmbH, welche ihre Produktionsstätte im Jahre 2002 von Hildesheim nach Harsum verlegte. Zusätzliche umsatzstarke Betriebe sind die LUCHS Medizin OHG, der Pharmagroßhandel Alliance Healthcare Deutschland, die Laschinger Seafood, TomTom (digitale Kartografie), die LUCHS Medizin Verwaltungs GmbH und der Spezialchemikalien-Produzent Stockmeier. Größtes Unternehmen in Harsum war für viele Jahre die mittlerweile nicht mehr aktive Zuckerfabrik der Nordzucker AG.
Als
Baugutachter und Spezialisten stehen ihnen Dipl.-Ing. Bernd-Dieter Dietz und Dipl.- Ing. Norman-Marcel Dietz in Harsum und Borsum zur Verfügung. Die vielschichtigen Tätigkeiten als Architekt bzw. Bauingenieur auf dem Gebiet Wohnimmobilien sowie die zahlreichen Weiterbildungsmaßnahmen versetzen sie in die Lage, Lösungen für häufige Fragen rund ums Bauen, Hauskauf oder Hausmodernisierung zu finden. In Summe sind Sie in unserem Regionalbüro genau richtig, wenn es bei Ihnen um Themen wie beispielsweise diese hier geht: Planung einer Immobilie zum Wohnen, Anschaffung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, gesund Bauen und Wohnen, aber auch Feststellung von Schäden am Bau.