VPB-Experteninterview
Glossarbegriff
Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.
- Name des Begriffes: Baugutachten
- Beschreibungen des Begriffes:
Baugutachten
Baugutachten können sowohl zu rechtlichen als auch zu tatsächlichen Fragen erstellt werden. Ein Baugutachten ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Bausachverständige. Der Begriff "Baugutachten" ist keine geschützte Bezeichnung und hat daher auch keine besonders herausgehobene prozessrechtliche Bedeutung.
Ein Baugutachten enthält eine im Allgemeinen vertrauenswürdige, weil neutrale Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Wenn ein vom Gericht bestellter Bausachverständiger eine Stellungnahme abgibt, spricht man von einem Gerichtsgutachten. Legt dagegen eine der Prozessparteien eine sachverständige Stellungnahme vor, wird häufig von einem Privatgutachten gesprochen. Unabhängig von der Bezeichnung handelt es sich dabei prozessrechtlich immer um einen Parteivortrag. Daher sind hierfür auch andere Bezeichnungen wie z. B. "Baubegutachtung", "Baubericht" oder "Bauauswertung" gebräuchlich.
Ein Baugutachten kann auch in Form eines Wertgutachtens vorliegen. Hierbei informiert dieses Gutachten über den Wert einer Immobilie. Viele Immobilienbesitzer, die ihre Häuser verkaufen wollen haben nur vage Vorstellungen vom tatsächlichen Wert ihrer Immobilie. Deshalb lassen sich immer mehr Hausbesitzer ein Wertgutachten von einem unabhängigen Bauexperten machen. Das Gutachten erlaubt ihnen, Wert und Zustand der eigenen Immobilie sachlich einzuschätzen.
Diese realistische Einschätzung ist Voraussetzung für den erfolgreichen Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Das zeigt langjährige Erfahrung. Überzogene Vorstellungen dagegen schaden: Wer den Wert seines Hauses zu hoch ansetzt, der bleibt in der Regel zunächst darauf sitzen. Und ist das Haus länger auf dem Markt, spricht sich das in der Region unter potenziellen Käufern herum. Viele Interessenten mutmaßen dann, mit dem Haus sei etwas nicht in Ordnung. Die Konsequenz: Der Verkäufer muss den Preis drastisch senken, oft sogar weit unter den eigentlichen Wert, nur um wieder Interessenten anzulocken.
Ergänzende Informationen finden Sie u.U. hier:
Baugutachter - Bausachverständiger - Pfusch am Bau - Bauinspektion - Baufachleute - Nachhaltigkeit - Thermografie - Bauqualität - Typ des Begriffes: definition
- Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de