Leistungen der Bauherrenberater
bautechnische Prüfung von Vertragsunterlagen
Durchsicht und Erörterung von Baubeschreibung, Baugrundgutachten, Statik, Plänen usw.
baubegleitende Baustellenkontrollen
Durch Kontrollen neuralgischer Bauzustände sollen Hinweise gegeben werden, damit zu befürchtende oder sich abzeichnende Mängel vermieden werden können.
In der Regel sind 4-5 Kontrollen notwendig, z.B.:
- Sichtkontrolle der Bewehrungseisen vor dem Betonieren der Fundamente und Bodenplatte auf Übereinstimmung mit der Tragwerksplanung
- Sichtkontrolle der Bewehrungseisen vor dem Betonieren der Geschossdecken auf Übereinstimmung mit der Tragwerksplanung
- Sichtkontrolle der Dachkonstruktion auf Übereinstimmung mit der Tragwerksplanung
- Sichtkontrolle der Bauwerksabdichtungen, Wärmedämmschichten, Dampf-/Windsperren und deren Anschlüsse vor der Verdeckung durch Folgegewerke
- Sichtkontrolle der Installationsleitungen vor deren Bekleidung durch Folgegewerke
- Begleitung von Teil- bzw. Endabnahmen
Rechnungsprüfung
Prüfung der Rechnungen Ihres Vertragspartners auf Übereinstimmung mit dem jeweiligen Bauzustand und den Zahlungsvereinbarungen im Bauvertrag
Beratung während der Gewährleistungszeit
Beratung bei Immobilienkauf
Begleitung Ihrer Kaufentscheidung durch bautechnische Bewertung von Bestandsimmobilien
Erstellung von Baugutachten