Schwarzgeld: Gefährlich: Schwarzgeld beim Hausbau und Immobilienkauf

BERLIN. "Brauchen Sie eine Rechnung?" So lautet die oft gestellte Frage an den Hausbauer oder -käufer. Und mancher gerät ins Schwanken: Wenn er hier ein bisschen spart, dann kann er sich dort vielleicht doch noch das heiß ersehnte Extra leisten. Einige werden schwach – sie verzichten auf die Rechnung und damit auf jegliche Sicherheit.

Der Verband Privater Bauherren, VPB, seit 1976 Verbraucherschutzorganisation für den privaten Hausbauer und Immobilienkäufer, warnt eindringlich vor Schwarzgeldgeschäften: Bauherren und Immobilienkäufer machen sich steuerrechtlich strafbar, wenn sie sich auf Schwarzgeldgeschäfte einlassen. Außerdem bedeutet der Verzicht auf die Rechnung auch die Aufgabe aller Ansprüche auf Mängelbeseitigung und Gewährleistung. Denn wie kann der Bauherr die vereinbarten Leistungen nachweisen, wenn er dazu weder einen schriftlichen Auftrag noch eine Rechnung besitzt?

Auch auf eine weniger bekannte Gefahr weist der VPB hin: Wer bei einem Kaufvertrag für ein Haus oder Grundstück schummelt und nur einen Teil des Preises in den Vertrag schreibt und das übrige Geld nebenher bar und ohne Quittung übergibt, der riskiert, dass der gesamte Vertrag platzt. Er hat dann kaum noch Chancen, das "schwarze" Geld jemals wieder zu sehen! Das Gleiche gilt, wenn bei Althäusern Einbaumöbel oder Gartenanlangen mit verkauft, aber nicht in den Vertrag aufgenommen und unter der Hand bezahlt werden. Die höchstrichterliche Rechtssprechung, so der VPB, ist unmissverständlich: Wer einen gültigen Vertrag will, muss alle Vereinbarungen beurkunden lassen. Das Geschäft wird sonst nichtig. Kritisch wird es für Bauherren auch, wenn sie für spätere Finanzierungen, Beleihungen oder Versicherungen den Wert der Immobilie nachweisen müssen. Dazu brauchten sie Rechnungen und Belege. Fehlen diese, können sie den wahren Wert ihrer Immobilien nicht belegen.

Auch Schwarzbauten sind verboten, erinnert der VPB. Wer baut, der braucht dazu in der Regel eine Genehmigung. Das gilt mitunter sogar für kleinere Um- und Anbauten wie etwa neue Fensteröffnungen. Manche Hausbesitzer nehmen es mit der Genehmigung aber nicht so ernst. Sie hoffen, mit kleineren Schwarzbauten schon irgendwie durch zu kommen. Das gelingt aber nur selten und wenn, dann meist nur für eine bestimmte Zeit, denn auch wenn die meisten Baubehörden heute mit dünner Personaldecke arbeiten, so sind sie doch befugt im Rahmen des Polizei- und Ordnungsrechtes, Grundstücke zu betreten und den Bautenstand zu kontrollieren. Dabei gleicht die Behörde die genehmigten Pläne mit dem tatsächlichen Bestand ab und prüft, ob die vorhandenen Bauten auch alle in der bestehenden Form genehmigt sind. Ist das nicht der Fall, muss der Grundstückseigentümer mit einer Nutzungsuntersagung oder gar Abbruchverfügung rechnen, mindestens aber sich einem langwierigen und teuren Nachgenehmigungsverfahren stellen. Der VPB rät deshalb: Um- und Anbauten lieber regulär genehmigen zu lassen, als in ständiger Angst vor Entdeckung zu leben.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.