Neue Studie des Instituts Privater Bauherren offenbart: Verbraucherrechte für private Bauherren sind weiterhin kaum bekannt

BERLIN. Das neue Bauvertragsrecht, bereits seit 1. Januar 2018 in Kraft, ist nach wie vor den meisten Bauherren unbekannt. Das geht aus der Studie "Das neue Bauvertragsrecht – Schlüsselfertigbau für Verbraucherbauherren - Untersuchung zur Umsetzung im Zeitraum 2019" hervor, die das Institut Privater Bauherren jetzt veröffentlicht hat. Die Studie ist die Fortsetzung der letztjährigen Untersuchung und dient dazu, die Verbreitung der neuen Verbraucherrechte am Bau zu analysieren. Auch die zweite Studie basiert wieder auf der Auswertung von Bauvorhaben aus den Regionalbüros des Verbands Privater Bauherren (VPB), in denen bundesweit private Bauherren durch neutrale Experten beraten und betreut werden.

"Die Ergebnisse sind zwar etwas besser geworden. Mehr Bauherren kennen inzwischen das neue Bauvertragsrecht, aber es sind immer noch ernüchternd wenige", konstatiert Dipl.-Ing. Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren (VPB). "So kennen beispielsweise nur 33 Prozent der Bauherren das Widerrufsrecht für Bauverträge. Zwei Drittel wissen nichts darüber und sind von den Informationen der Bauunternehmer dazu abhängig."

Zu den Verbesserungen des neuen Bauvertragsrechts zählen das Recht der Verbraucherbauherren auf eine ordentliche Baubeschreibung sowie das Recht auf die Herstellung und Übergabe wesentlicher Planungsunterlagen. Die Baubeschreibung brauchen angehende Bauherren, um das Angebot der Baufirma prüfen und mit anderen vergleichen zu können. Allerdings wissen 65 Prozent der Bauherren gar nichts über ihr neues Recht. "Das ist schlecht, denn die Baufirmen kommen ihrer Pflicht zur Übergabe einer Baubeschreibung nach unseren Beobachtungen nur sehr zögerlich nach", kritisiert Corinna Merzyn. "Hier sind die Zahlen gegenüber dem Vorjahr sogar rückläufig: Nur noch 61 Prozent der geschlossenen Schlüsselfertigbauverträge lag eine vorvertraglich übergebene Baubeschreibung zugrunde."

Immerhin nutzen 23 Prozent der informierten Bauherren ihre neuen Rechte und ließen sich von mehreren Baufirmen Vergleichsangebote machen, aus denen sie dann wählten. "Aber auch das sind noch viel zu wenige", konstatiert die VPB-Hauptgeschäftsführerin. "Alle Bauherren sollten diese Möglichkeit nutzen und mehrere Angebote vergleichen. Was man beim Kauf einer Waschmaschine oder eines Autos selbstverständlich macht, sollte man bei einer großen Investition wie dem Immobilienkauf nicht unterlassen!"

Ein weiteres wichtiges Verbraucherrecht ist der sogenannte Unterlagenherausgabeanspruch: Bauherren haben ein Recht auf alle relevanten Pläne und Berechnungen ihres zukünftigen Hauses. Nur mit Hilfe dieser Unterlagen können sie beispielsweise überprüfen lassen, ob sie die statische Konstruktion und energetische Bauausführung bekommen, für die sie Fördergelder erhalten oder die gesetzlich verlangt ist und für die sie ganz persönlich am Ende des Tages auch mit ihrem Vermögen haften. Gerade einmal 19 Prozent der Bauherren kennen ihren Anspruch auf die eigenen Bauunterlagen. Ohne Nachfrage bekommen nur 22 Prozent der Bauherren die Statik ausgehändigt, 33 Prozent den Wärmeschutznachweis, 17 Prozent das Lüftungskonzept und gerade einmal acht Prozent der Bauherren bekommen so die Brandschutzplanung für ihr Eigenheim in die Hand. Selbst den Energieausweis, den jede Baufirma automatisch nach Fertigstellung eines Hauses übergeben muss, bekommen ohne Nachfrage nur 43 Prozent der Bauherren ausgehändigt. "Das ist nicht einmal die Hälfte, und dabei handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung", kritisiert Corinna Merzyn.

Neben den Kosten interessieren sich Bauherren immer auch für die Fertigstellung des Hauses: Wann können sie einziehen? Alle Baubeschreibungen müssen seit 2018 einen konkreten Einzugstermin oder zumindest einen Fertigstellungszeitpunkt nennen. Lediglich 48 Prozent erfüllen diese Vorgabe. Davon wiederum halten sich satte 70 Prozent noch ein Hintertürchen offen, indem sie sich durch entsprechende Klauseln eine Bauzeitverlängerung vorbehalten.

"Auch die zweiten Studie zum Bauvertragsrecht ist also alles andere als erfreulich für Verbraucher", resümiert VPB-Hauptgeschäftsführerin Merzyn. "Und das, obwohl das neue Bauvertragsrecht vor allem geschaffen wurde, um den Schutz für private Bauherren zu verbessern." Das Fazit der Studie: Leichte Verbesserungen seit 2018, aber immer noch müssen sich Bauherren selbst um die Wahrung ihrer Verbraucherrechte kümmern, sonst bleiben sie auf der Strecke.

Die aktuelle Studie "Das neue Bauvertragsrecht – Schlüsselfertigbau für Verbraucherbauherren - Untersuchung zur Umsetzung im Zeitraum 2019" kann ab sofort im VPB-Shop bestellt werden unter www.vpb.de. Sie kostet zehn Euro zuzüglich Versandkosten.

Da viele private Bauherren ihre neuen Rechte noch gar nicht kennen, hat der VPB außerdem mit Unterstützung des Bundesjustizministeriums die Broschüre "Neues Bauvertragsrecht - Informationen für Verbraucherbauherren" herausgegeben. Sie informiert umfassend über die neuen Verbraucherrechte. Bauherren können sie gratis herunterladen unter
Bauvertragsrecht_Information-fuer-Verbraucherbauherren.pdf

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

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