VPB Bausachverständiger Regionalbüro Kassel-Nordhessen

Dipl.-Ing. Carsten Clobes
  • Von der IHK Kassel-Marburg bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet Schäden an Gebäuden
  • Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (dena)
  • Seit 2010 Geschäftsführer Planungsbüro Clobes GmbH
  • 2009 - 2010 Aufbaustudiengang Bauphysik Bauhaus-Universität Weimar
  • Seit 2007 Leiter des VPB-Regionalbüros Kassel & Nordhessen
  • Seit 2006 Bauherrenberatung im Verband Privater Bauherren e. V. (VPB)
  • Seit 2003 freier Mitarbeiter der Sparda-Bank Hessen e. G. (als Immobiliengutachter)
  • 1997 Übernahme Planungsbüro Clobes, seitdem selbständige Tätigkeit
  • 1995–1997 Mitarbeit Planungsbüro Clobes
  • 1996 Diplom FB Architektur (bei Prof. Wilkens)
  • 1994–1995 Praktikum und Mitarbeit Büro Prof. Penkhues, Kassel
  • 1993–1996 Architekturstudium Universität GH Kassel
  • 1991–1993 Stadtplanungsstudium Universität GH Kassel
Spezialkenntnisse und Fachgebiete
  • Zertifizierter Sachverständiger für Wärmeschutz, Feuchteschutz und Bauschäden
  • Zertifizierter Sachverständiger für Bauwerksabdichtung (TÜV)
  • Nachweisberechtigter für Wärmeschutz nach Landesbauordnung
  • Zugelassener Energieberater (DENA/Bafa/KfW)
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
  • Gutachter für Wertermittlungen von Gebäuden
  • Staatl. annerk. Sachkundiger für Asbestsanierung gem. TRGS 519/3
  • Zertifizierter Sachkundiger für Gebäudeschadstoffe gem. TRGS 524


Projektverantwortlich bei zahlreichen Bauvorhaben im Bereich:

  • Energiesparendes Bauen (Passiv- und Niedrigenergiegebäude)
  • Umbau, Ausbau und Renovierung (auch im denkmalgeschützten Bestand)
  • Energetische Sanierung (von privaten, gewerblichen und öffentlichen Bauvorhaben)

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Leistungen

Die ⁠Leistungen unserer Bauherrenberater*innen und der neutralen Netzwerkexperten*innen umfassen:

1. Energieberatung:

  • Energieberatung für effiziente Energienutzung
  • Unterstützung durch Gebäudeenergieberater
  • Informationen zu Sanierungsförderungen
  • Beratung zur Optimierung von Heizkosten
  • Beratung zum individuellen Sanierungsfahrplan
  • Baubegleitende Qualitätskontrolle bei der energetischen Sanierung

2. Immobilienbewertung & Beratung zum Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks:

  • Immobilienbewertung und Baugutachten zur Einschätzung des Kaufobjekts
  • Unabhängige Beratung zur Überprüfung des Kaufpreises
  • Objektbegehung zur Begutachtung der baulichen Substanz
  • Ermittlung des Renovierungsbedarfs und der Renovierungskosten
  • Unabhängige Beratung bei Umbauten und energetischen Renovierungen
  • Sachwertüberprüfung der Immobilie
  • Qualitätskontrollen während der Planungs- und Bauphase, der Umbauarbeiten und Begleitung bei der Abnahme

3. Baugutachten & Bauberatung bei Bauschäden:

  • Baugutachten zur Schadensanalyse
  • Schimmelgutachten zur Identifizierung und Lösung von Schimmelproblemen
  • Baufeuchtemessung für die Beurteilung der Bauwerksfeuchte
  • Beratung zu allen weiteren Bauschäden und Problemen am Bau

4. Unabhängige Baubegleitung:

  • Unabhängige Baubegleitung während des gesamten Prozesses
  • Unabhängige Beratung bei der Suche nach geeigneten Baupartnern
  • Unabhängige Bauberatung bei allen Fragen rund um den Bau

5. Neutrale Bauberatung:

  • Unabhängige Bauberatung bei der Bauplanung, beim Bauprojektmanagement und bei der Baugenehmigung
  • Unabhängige Fördermittelberatung für Ihr Bauvorhaben
  • Bautechnische Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung sowie des Kaufvertrags
  • Qualitätskontrolle während der Ausführung, z.B. bei wichtigen Baufortschritten
  • Thermografie zur Untersuchung von Wärmebrücken und Energieverlusten
  • Blower Door Messung zur Aufspürung von Luftundichtigkeiten
  • Qualitätskontrolle vor der Bauabnahme
  • Begleitung zur Bauabnahme
  • Kontrollbegehung vor Ablauf der Gewährleistung

6. Beweissicherung:

  • Durchführung von Beweissicherungen im Falle von Streitigkeiten
  • Professionelle Bau-Dokumentation zur Sicherung von Beweisen

7. Bauabnahme:

  • Begleitung zur Bauabnahme
  • Erstellung detaillierter Abnahmeprotokolle
  • Vorbereitende Baukontrolle zur Sicherstellung der Qualitätsstandards

8. Baumängel:

  • Beratung zur Mängelrüge bei festgestellten Baumängeln
  • Beratung zur Abwicklung von Pfusch am Bau
  • Beratung zu Schadensersatzansprüchen in Zusammenarbeit mit spezialisierten Baurechtsanwälten aus dem Netzwerk

9. Zahlungsplan:

  • Abgleich von Abschlagszahlungsraten mit der Baubeschreibung, um Vorleitungen des Bauherrn zu vermeiden
  • Bonitätsprüfung der ausgewählten Baufirmen

10. Renovierung, Sanierung & Umbau:

  • Thermografie zur Untersuchung von Wärmebrücken und Energieverlusten
  • Blower Door Messung zur Aufspürung von Luftundichtigkeiten
  • Beratung zur Sanierungspflicht und Einhaltung von Denkmalschutzvorgaben
  • Beratung zur fachgerechten Altbausanierung und Modernisierungsoptionen
Energieberechnung und Statik

Exklusiv für Mitglieder: Beurteilung Energieberechnung und Statik

Fehlerhafte statische Berechnungen verursachen rund die Hälfte der Kosten bei Bauwerksschäden. Erfahrungsgemäß hat jede zweite statischen Berechnung Fehler. Hinzu kommt: Die früher in der Bauordnung vorgeschriebenen Prüfungen der statischen Berechnungen durch Prüfingenieure entfällt heute. Damit ist ein wichtiges Stück Kontrolle für die privaten Bauherren verloren gegangen. Häufige Fehler bei der Statik sind zum Beispiel Konstruktionspläne und statische Berechnungen, die sich widersprechen, unvollständige und falsche statische Berechnungen, oder Berechnungen, die die geltenden Baubestimmungen nicht berücksichtigen.

Damit bei Ihrem Bauvorhaben nichts schiefgeht, bieten wir Ihnen als VPB-Mitglied an, die von Ihrem Tragwerksplaner angefertigte statische Berechnung sowie die Konstruktionspläne im Sinne des Vier-Augen-Prinzips als unabhängige Ingenieure zu prüfen, sofern deren Prüfung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (sog. privatrechtliche Prüfung). Diese Prüfung beinhaltet eine stichprobenartige Durchsicht aller Berechnungen und Pläne. Wir bieten Ihnen als VPB-Mitglied an: die Durchsicht und Beurteilung der ...

statischen Berechnungen zum Pauschalpreis 650 Euro inkl. Mwst.


Bauherrenwünsche werden oft nicht umgesetzt und das Energiekonzept nicht an den Wünschen der Bauherren ausgerichtet. Das führt in der Realität zu schlechteren Energiewerten. Nicht selten werden auch die verbindlichen Vorgaben für Zuschüsse und zinsgünstige Kredite nicht eingehalten. Für Sie als Bauherr bedeutet das: Sie bezahlen zwar viel Geld für Ihre Energieberechnung, aber Ihr Haus entspricht zum Schluss vielleicht trotzdem nicht den Vorschriften. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, bieten wir Ihnen als VPB-Mitglied an: die Durchsicht und Beurteilung der ...

Energieberechnung zum Pauschalpreis von 600 Euro inkl. Mwst.


Bei der Durchsicht des Wärmeschutznachweises prüfen wir für Sie die Volumen- und Flächenansätze (Voraussetzung: vollständiger Plansatz). Wir prüfen, ob alle Bauteile erfasst wurden und die U-Werte der wesentlichen Bauteile (Wände, Decke, Dach, Bodenplatte) durch Gegenrechnung. Wir Prüfen, ob der Wärmeschutznachweis auf Grundlage eines detaillierten Wärmebrückenachweises erstellt wurde. Wenn ja, wird geprüft, ob die Mindestangaben zu den Wärmebrücken und die Berechnung der Psi-Werte (längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient und dimensionsloser Temperaturfaktors f) vorhanden sind. Desweiteren führen wir eine Plausibilitätsprüfung des Haustechnikkonzeptes an und geben Hinweise zur Baukontrolle, damit aufgrund der Berechnung folgende Maßnahmen baulich umgesetzt werden: hydraulischer Abgleich, Art der Thermostatventile, Solar-Pufferspeicher, Deckungsgrad der Solaranlage, Blower-Door-Test, Details des Beiblatt 2 der DIN 4108. Hinzu kommen eventuelle Empfehlung, ob der Wärmeschutznachweis beziehungsweise der Energieausweis nachgebessert werden müssen. Die Ergebnisse der Durchsicht werden in einem Bericht für Sie zusammengefasst.

Bitte buchen Sie die Durchsicht Ihrer Energieberechnung beziehungsweise Statik über Ihr Regionalbüro Kassel & Nordhessen

Fördermittelberatung

Möchten Sie Unterstützung beim Durchdringen des Fördermittel-Dschungels?
Dann sprechen Sie uns gerne an.

Der VPB verfügt über einen zertifizierten Fördermittelberater. Dieser hilft Ihnen bei der Zusammenstellung, der für Sie passenden Fördermittel - individuell an Ihr Bau- oder Kaufvorhaben angepasst. Er findet die für Sie passende Lösung, hilft Ihnen beim Beantragen und Verstehen des Bescheides. Ebenfalls kann er Sie zu Fragen rund um die Themen Abrechnung und Dokumentation beraten.

Kontakt

Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Projekt!

Schwalmstraße 12
34590 Unshausen
Telefon: 05683 922734
Telefax: 05683 8768
E-Mail: kassel@vpb.de

Sprechstunden: nach Vereinbarung

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Kooperationen

Kontakt und Zusammenarbeit mit

  • Verschiedenen Fachingenieuren
  • Blower–Door- und Thermographie–Spezialisten
  • Bau-Fachanwälte
  • Umweltingenieuren


Für Mitglieder des Regionalbüros Kassel wurden mit den Kooperationspartnern besonders günstige Konditionen ausgehandelt. Profitieren Sie davon, z. B. bei Bodengutachten, Blower–Door-Tests, Thermographie-Aufnahmen, juristischen Erstberatungen, Marktwertanlalysen von Gebäuden und Eigentumswohungen oder bei der Überprufung von Öltankanlagen!

Referenzen/Kundenstimmen

"Wenn Sie uns nicht manch guten Hinweis auf Mängel, Fehllieferungen und -leistungen gegeben hätten, wäre das Haus sicherlich nicht so gut errichtet worden, wie es jetzt der Fall ist. Ohne Sie hätten wir vielleicht nicht einmal gesehen, dass die Sparren zwei Zentimeter weniger stark als geschuldet gewesen sind."

- G. und M. Wiegand, Kirchhain

"Vielen Dank für die hervorragende Betreuung, wir empfehlen Sie ständig weiter."

- M. und R. Nahrstedt, Zierenberg

"Ihre kompetente und unverzügliche Mitarbeit war mir eine grosse Hilfe. Vor allem die Versachlichung der Tatbestände und die Hinweise im Vorgehen waren wertvoll und entscheidend, dass ich meine Ansprüchen gegen Handwerker und Unternehmer wahrnehmen konnte."

-  H. König, Bad Wildungen

Honorarsätze der Bauherrenberater

Die Beratungen und Besichtigungen sind keine Bauleitung i. S. der § 48 und 51 der Hessischen Bauordnung oder der entsprechenden Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.


Honorar:

(1) Für orientierende Ortstermine gelten folgende Pauschalen:

Unter 10 km€ 360,00
10 bis 15 km€ 380,00
15 bis 20 km€ 400,00
20 bis 25 km€ 420,00
25 bis 30 km€ 440,00
30 bis 35 km€ 460,00
35 bis 40 km€ 480,00
40 bis 50 km€ 520,00
50 bis 60 km€ 560,00
60 bis 70 km€ 600,00

Kein Ausweis der Mehrwertsteuer, da Kleinunternehmer gem. §19 UStG.

Anmerkungen:

  1. Je 10 weiteren Entfernungskilometern erhöht sich der Fahrtkostenanteil um € 25,00.
  2. Erfahrungsgemäß dauert die Vor-Ort-Begehung etwa eine Stunde und es wird ein etwa zwei DIN-A4-Seiten umfassender Bericht erstellt.
  3. Die Pauschale entfällt, wenn nach Einzelabrechnung (s.u. 2) ein Honorar anfällt, dass 10% höher oder niedriger als die Pauschale ist. Anstelle der Pauschale ist dann nach Einzelabrechnung zu vergüten.

 

(2) Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand zu folgenden Verrechnungssätzen:

  1. Der Stundensatz für Beratungs- und Sachverständigenleistungen beträgt € 150,00. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand (minutengenau). Dies gilt auch für Beratung per Mail oder Telefonat. Ausnahme: Kurze Telefonate zur Terminabstimmung bleiben unberechnet.
  2. Für Fahrtkosten werden € 2,25/km (inkl. Fahrtzeit) berechnet.
  3. Berichte, Stellungnahmen oder Gutachten werden mit € 50,00 je 1/2 Seite (inkl. Arbeitszeit) berechnet.


(3) Zusätzlich zu (1) oder (2) sind zu vergüten:

  1. Sammeldruck je Foto: € 0,90. (6 Stück auf DIN A4); Einzeldruck je Foto € 2,40. (2 Stück auf DIN A4); S/W-Fotokopie DIN A4: € 0,30
  2. Porti auf Nachweis.
  3. Auslagen für Gebühren, behördliche Auskünfte o.ä.


Honorarzahlung:

Die Honorarzahlung ist fällig bei Übergabe (Abnahme) der schriftlichen Ausarbeitung an den Auftraggeber. Sofern keine schriftliche Ausarbeitung erfolgen soll ist die Honorarzahlung nach der Beendigung eines jeden Ortstermin oder jeder Beratung fällig.


Folgetätigkeit bei Gericht:

Falls der Sachverständige infolge der Tätigkeit für den Auftraggeber vom Gericht in Anspruch genommen wird, so wird der damit verbundene Zeitaufwand vom Auftraggeber zu den o. a. Sätzen vergütet. Die vom Gericht gezahlten Gebühren kommen von den vereinbarten Sätzen in Abzug.


Haftungsvereinbarung:

(1) Mängelansprüche des Bauherrn richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit unter (2) nichts anderes vereinbart ist. (2) Die Haftung kann für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz nicht beschränkt werden. Soweit keine wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, verletzt wurden, beschränkt sich im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind, der Höhe nach auf folgende Haftungssumme: € 500.000,-
(3) Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung des mangelhaften Gutachtens/Berichts verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit oder angemessen gesetzter Frist nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen.


Verwendung von schriftlichen Ausarbeitungen:

(1) Der Auftraggeber darf die schriftlichen Ausarbeitungen mit allen Anlagen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur zu dem Zwecke verwenden, für den diese vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Eine darüber hinaus gehende Verwendung, insbesondere eine Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn der Sachverständige zuvor seine Einwilligung gegeben hat. Gleiches gilt für eine Textänderung oder eine auszugsweise Verwendung.
(2) Der Einwilligung des Sachverständigen bedarf es nicht, wenn die Zustimmung zweifelsfrei unterstellt werden kann.
(3) Eine Veröffentlichung von schriftlichen Ausarbeitungen bedarf in allen Fällen der vorherigen Zustimmung des Sachverständigens.
(4) Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszweckes der schriftlichen Ausarbeitungen gestattet.


Alle Beträge brutto inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Honorare, die gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. einer Honorarordnung unterliegen, werden nach diesen entsprechend abgerechnet.


Die Rahmenvereinbarungen der Bauherrenberater des VPB Regionalbüros in Kassel zum Download: Rahmenvereinbarung 2023.