VPB: Schlüsselfertig bauen? Auf die Leistungsbeschreibung kommt es an!
Etwa neun von zehn privaten Bauherren lassen sich ihr Eigenheim „schlüsselfertig“ errichten. „Das klingt einfacher als es ist“, sagt Peter Reinwald, stellvertretender Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB) und Regionalbüroleiter Marburg. „Denn diese Bezeichnung sagt weder etwas über die Qualität der verbauten Materialien und Konstruktionen aus, noch gibt sie Auskunft über den Zustand des Hauses nach Ende der Bauarbeiten.“ Der Grund hierfür: „Schlüsselfertig“ ist kein geschützter Begriff. Das Wort sagt nichts darüber aus, ob ein Haus bezugsfertig ist oder nicht: Sind die Zimmer tapeziert und gestrichen, die Bodenbeläge verlegt, die Stromanschlüsse geschaltet oder die Fallrohre an den Regenrinnen angebracht? Solche Dinge sollte man im Vorfeld klären. Was Interessenten bei verlockenden Angeboten auch bedenken sollten: Ist ein Anbieter im Vergleich zu Wettbewerbern unschlagbar günstig, liegt das vielleicht daran, dass an der Qualität des Ausbaus gespart wird.
„Das Angebot für ein Haus lässt sich erst beurteilen, wenn man die Bau- und Leistungsbeschreibung sorgfältig geprüft hat“, erläutert Reinwald. Darin stehe nicht nur, was zum Leistungsumfang gehört – und was nicht: „Wer genau hinsieht, findet eventuell auch verdächtig schwammige Formulierungen zu Materialien oder Arbeiten.“ Es ist ratsam, sich unabhängig vom Anbieter beraten zu lassen, ob der Bauvertrag technisch und rechtlich den eigenen Erwartungen entspricht und im Budgetrahmen realisierbar ist. Eine erste Orientierungshilfe bietet die VPB-Broschüre „Neues Bauvertragsrecht“.
Im Zuge des Eigenheimbaus findet zwischen Bodenaushub und Schlüsselübergabe ein langer und komplexer Prozess statt. Dabei können Laien schnell die Orientierung verlieren. Private Bauherren, die unabhängige Sachverständige wie aus dem Netzwerk des VPB zurate ziehen, bleiben auch während des Baus auf der sicheren Seite. Denn hierbei handelt es sich um Experten, deren Interessen sich mit denen der privaten Bauherren decken. „Dass es beim Bau eines Eigenheims zu Problemen kommt, ist keine Seltenheit“, weiß Reinwald aus Erfahrung. Oft sei mangelhafte Planung die Ursache: „Ein Hausentwurf muss oftmals an einen Bebauungsplan angepasst werden, was zu Umplanungen und Änderungen führen kann.“ Doch ist der Hausanbieter dafür überhaupt zuständig? Und falls ja: Ist der Aufwand im Hausangebot bereits enthalten oder fallen Zusatzkosten an? „Durch Umplanungen können auch am Bau selbst Zusatzkosten entstehen, weil die Leistungen durch den Bauvertrag nicht abgedeckt sind“, sagt Reinwald. „Wer dies rechtzeitig erkennt, kann sich schon bei der finanziellen Kalkulation darauf einrichten und erlebt später keine böse Überraschung.“