Zum Hauptinhalt springen

Name des Begriffes: Fallrohre
Beschreibungen des Begriffes:

Fallrohre

Viele Bauträgerverträge sehen die Führung der Fallrohre bis zur Oberkante (OK) des Geländes vor. Mehr ist im Preis nicht inbegriffen. Das heißt: Für die Weiterführung der Rohre und den Anschluss ans öffentliche Leitungsnetz (oder die eigene Zisterne) ist der Bauherr zuständig. Er muss diese Anschlüsse bezahlen und oft auch beantragen. Ein teures, zeitaufwändiges Problem.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
Zurück