VPB: Regenwasser (3/3) – Boden entsiegeln
Starkregen wird im Zuge des Klimawandels zu einer immer größeren Herausforderung – nicht zuletzt für Hausbesitzer, die ihre Immobilie vor Wasserschäden schützen wollen. Im Sommer verschärft sich das Problem, wenn nach einer langen Hitzewelle in kurzer Zeit große Wassermassen herunterkommen: Der ausgetrocknete Boden kann das Nass nur sehr begrenzt aufnehmen. Wer ein Grundstück sein Eigen nennt, kann dennoch einiges tun, um Regenwasser vom Haus fernzuhalten – etwa indem man ihm mehr Fläche zum Versickern gibt. Dichtes Pflaster, Asphalt und Beton erhöhen das Risiko von Überschwemmungen bei Starkregen. Vorgärten, Stellflächen und Garageneinfahrten lassen sich entsiegeln. Was mit Pflaster, Schotter, Kies oder Splitt versiegelt wird, lässt sich mit Hacke und Schaufel selbst aufbrechen. Bei Beton- und Asphaltdecken benötigen private Bauherren die Hilfe eines Fachbetriebs. „Damit eine Voll- oder Teilentsiegelung im gewünschten Sinn wirkt, muss sie in jedem Fall fachgerecht geplant und umgesetzt werden“, betont Michael Fritsche, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Regionalbüros Bamberg. „Welche Flächen sich potenziell entsiegeln lassen und was genau dort infrage kommt, hängt zum einen vom Standort ab, zum anderen von der kommenden und vorherigen Nutzung – letzteres mit Blick auf Altlasten.“
Unabhängige Bausachverständige, wie aus dem Netzwerk des VPB, können hierbei Orientierung geben: „So sollte man bei einer Hanglage mit einem Gefälle von mehr als zehn Prozent in der Regel nur bestimmte teildurchlässige Oberflächenbefestigungen verwenden“, rät Fritsche. Dazu gehören Rasengittersteine und -platten sowie Poren- und Sickerpflaster. Ungeeignet sind hingegen Rindenmulch, Split oder eine wassergebundene Wegedecke wie bei Schotter- und Kieswegen. Da käme zu schnell etwas ins Rutschen. Eine vollständige Entsiegelung wie mit Pflanzenbeeten ist bei einem derartigen Gefälle nur bedingt geeignet. In manchen Fällen bietet es sich an, das Gefälle auszugleichen oder anderweitig anzupassen.
„Versickert das Niederschlagswasser bei einer Teilentsiegelung nicht vollständig, besteht vielleicht die Möglichkeit, den Überfluss in eine tiefergelegene angrenzende Rasenfläche oder Mulde zu leiten“, sagt Fritsche. „Neigt sich die teilentsiegelte Fläche in Richtung des öffentlichen Straßenraums, ist es angesagt, das Niederschlagswasser mithilfe einer Entwässerungsrinne zu einer versickerungsfähigen Fläche zu leiten.“ Auch ein Blick in den Untergrund sollte man werfen. Die meisten Leitungen, Rohre und Kabel verlaufen zwar im öffentlichen Straßenland, einige können sich jedoch auch unter Privatgrund befinden und bei Tiefbauarbeiten beschädigt werden. „Deshalb“, so Fritsche, „müssen private Bauherren oder das von ihnen beauftragte Planungsunternehmen vorab eine Leitungsauskunft einholen.“ Viele Kommunen machen privaten Bauherren auch lukrative Angebote: Wer eine Fläche entsiegelt, kann gegebenenfalls Niederschlagswassergebühren einsparen und verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Auch hierzu geben die Fachleute aus dem Netzwerk des VPB vor Ort Auskunft.