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Sie möchten ein Grundstück kaufen? Aber wo finden Sie ein geeignetes Areal? Nicht alle Kommunen bieten privaten Bauherren freie Grundstücke an. Oft gibt es den Baugrund nur mit einem bereits projektierten Haus vom Schlüsselfertiganbieter. Lassen Sie in jedem Fall den Vertrag vor der Unterschrift prüfen, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und ob das geplante Objekt wirklich Ihren Bedürfnissen entspricht. Baugrundstücke bekommen Sie auch in Erbpacht über Kommunen und Kirchen oder von privat. Manchmal muss erst eine Altimmobilie abgebrochen werden, bevor Sie bauen können. Prüfen Sie Baugrund und Bebauungsplan, bevor Sie kaufen und holen Sie sich Rat beim VPB-Bausachverständigen!
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Tipp zum Thema Grundstückskauf:
Eigentumswohnung
Sie planen den Kauf einer Eigentumswohnung? Gute Idee, aber bedenken Sie: Sie kaufen kein Eigenheim auf der Etage, sondern, rechtlich betrachtet, neben dem Ihnen allein gehörenden Sondereigentum auch und untrennbar einen bestimmten Anteil an einem Grundstück. Dieses Grundstück – und damit auch das darauf stehende Haus – gehören einer Gemeinschaft, und mit dem Erwerb der Eigentumswohnung werden Sie Mitglied der "Eigentümergemeinschaft". Wie diese Gemeinschaft funktioniert, das regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Lassen Sie sich vom Verkäufer unbedingt die "Teilungserklärung" und die "Gemeinschaftsordnung" geben und sprechen Sie mit dem Verwalter. Klären Sie die finanziellen Verhältnisse der Eigentümergemeinschaft. Fragen Sie nach monatlichen Belastungen, Rücklagen und Sanierungsvorhaben. Studieren Sie die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Anhand der Diskussionen und Beschlüsse erkennen Sie die Stimmung im Haus und wie die Miteigentümer miteinander umgehen. Lesen Sie mehr dazu im VPB-Ratgeber "Die Eigentumswohnung".
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Ihr Praxistipp:
Lastenzuschuss
Es kann jeden treffen: Der Job ist weg und Haus oder Eigentumswohnung sind noch nicht abbezahlt. Was tun? Es gibt einen Rettungsanker: Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen und unverschuldet in Not geraten sind, haben Anspruch auf Wohngeld, den sogenannten Lastenzuschuss. Ob Sie im Falle eines Falles zum Kreis der Berechtigten gehören und wie viel Geld Sie bekommen, das hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Belastung durch den Baukredit. Der Zuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde- oder Kreisverwaltung.
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VPB Verband privater Bauherren e.V.
Chausseestr. 8, 10115 Berlin
Telefon 0 30 / 27 89 01-0
Telefax 0 30 / 27 89 01-11
info@vpb.de

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