Leistungen der Bauherrenberater
Leistungen des Bauherrenberaters beim Neubau:
- Information über bautypische Organisation, Abläufe, Planungs- und Bauphasen
- Beratung zu Bauvertrag, Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung
- Kontrollen von Bauverträgen, Bauplänen, Kosten- und Terminplanung
- Stichprobenkontrollen von sichtbaren und zugänglichen Bauausführungen
- Begleitung von Abnahmeterminen von erbrachten Bauleistungen
- Dokumentation des Planungs- und Bauablaufs
- Beratung bei Gutachten sowie bautechnische Beratung in Streitfällen
- Überprüfung von Wertgutachten
- Überprüfung von Einzelbereichen (Verträge, Gewerke, Bauteile, Baumaßnahmen) der Bauplanung und sichtbaren und zugänglichen Bauausführung auf Fehlerfreiheit in bautechnischer Hinsicht oder ob diese mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmen
- Klärung in Einzelfällen, ob Bauleistungen vertragsgerecht erbracht werden
- Unterstützung in Einzelfällen bei der Durchsetzung von Nachbesserungen und Gewährleistungsansprüchen
Leistungen des Bauherrenberaters beim Immobilienerwerb:
- Teilnahme an Objektbegehungen
- Benennung und Wertung von augenscheinlich sichtbaren Mängeln
- Stellungnahme zu einzelnen bautechnischen Fragen
- Einschätzung des Erhaltungszustandes (z.B. Renovierungsstau, Reparaturstau)
- Erörterung wertbestimmender Faktoren (z.B. Grundriß, Architektur, Lage, Erhaltungszustand)
- Erörterung von Käuferfragen
- (hand-) schriftliche Aktennotiz sowie zusätzlicher schriftlicher Bericht über die Ergebnisse von Objektbegehungen
- Erörterung möglicher Zu- und Abschläge bei der Kaufpreisermittlung, Überprüfung von Wertgutachten
- schriftliche Kostenermittlung für geplante Sanierungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen
- Empfehlung zur Veranlassung von externen Untersuchungen (z.B. bei versteckten Mängeln und Schadstoffen)
Anmerkung:
Rechtsdienstleistungen werden nur in Einzelfällen im Rahmen der Berufs- und
Tätigkeitsbildes des Bauherrenberaters erbracht.