VPB Regionalbüro Münster

Dipl.-Ing. Andreas Holtfrerich
- Dipl.-Ing. Architekt seit 1989
- Stadtbauoberinspektor z.A. Hochbauamt Stadt Münster bis 1991
- Bischöfliches Bauamt Münster bis 1994
- Selbständiger Architekt Architektenkammer NW Nr. 23787 seit 1994
- Staatl. anerkannter Sachverständiger für Wärme- u. Schallschutz der Architektenkammer NW seit 1996
- Energieberater der Architektenkammer NW seit 2001
- Ausbildung als Sachverständiger im Spezialgebiet "Schäden an Gebäuden" Architektenkammer NW seit 2001
- Bauherrenberater für den VPB seit 10/2002
Spezialkenntnisse und Fachgebiete
- Schäden an Gebäuden
- Wertgutachten
- Wärme- und Feuchteschutz
- Mauerwerksbau
- Holzrahmembau
Kontakt
Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Projekt!
Kooperationen
Kontakt und Zusammenarbeit mit
- Vereidigten Bausachverständigen
- Bau- und Fachanwälten
- Finanzberater
- Versicherungsmakler
- Bodengutachter
Referenzen/Kundenstimmen
Auf Anfrage im Regionalbüro erhältlich.
Honorarsätze der Bauherrenberater
Stundensätze:
Stundensatz Berater | € 135,00 |
Stundensatz Berater außerhalb der Bürozeiten (Mo-Fr 8-17 Uhr) (auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers) | € 150,00 |
Stundensatz Sekretariat | € 75,00 |
Fahrkosten:
Fahrzeitpauschale (Berechnet werden Hin- und Rückfahrt)
1 bis 10 km | € 47,00 |
11 bis 20 km | € 71,00 |
21 bis 30 km | € 87,00 |
31 bis 40 km | € 100,00 |
41 bis 50 km | € 118,00 |
51 bis 60 km | € 132,00 |
61 bis 70 km | € 142,00 |
Nebenkosten:
Farbfoto digital | 3,50 € / Stk. |
Alle Beträge brutto inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Honorare, die gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. einer Honorarordnung unterliegen, werden nach diesen entsprechend abgerechnet.
Die Honorarsätze gelten ab 01.01.2023 bis auf weiteres.
Der Zeitaufwand für die Bauherrenberatertätigkeit (z.B. Beratungsgespräche im Regionalbüro oder vor Ort, telefonische objektbezogene Fachberatungen, Recherchen bei Baubehörden, Durchsicht von Bauunterlagen, Prüfungen von Bau- und Vertragsunterlagen, Objektkontrollen, Bauberichtserstellungen, Kommunikation mit Vertragspartnern des Bauherrn) wird in Minuten abgerechnet.
Ausnahme: Kurze Telefonate zur Terminabstimmung; diese bleiben unberechnet.
Nötige Fremdleistungen, z.B. materialtechnische Untersuchungen, behördliche Gebühren für Einsichtnahme, Lichtpausen, umfangreiche Kopierarbeiten usw.: Erstattung gegen Vorlage der Belege.
Neuerungen bei Eigentumsförderung des Landes NRW
Das Land NRW hat mit dem Wohnraumförderprogramm 2018 die Eigentumsförderung für Familien verbessert, die die Einkommensgrenzen der öffentlichen Wohnraumförderung nicht überschreiten und ihr Eigenheim bzw. ihre Eigentumswohnung selbst nutzen.
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Neues Solarkataster für NRW
Mit dem neuen landesweiten Solarkataster der EnergieAgentur NRW haben Hauseigentümer die Möglichkeit - unabhängig, kostenlos und schnell - die Potenziale der Photovoltaik- und Solarthermie auf ihren Dächern zu auf ihren Dächern zu entdecken.