VPB Bausachverständiger Regionalbüro Münster

Dipl.-Ing. Andreas Holtfrerich
  • Dipl.-Ing. Architekt seit 1989
  • Stadtbauoberinspektor z.A. Hochbauamt Stadt Münster bis 1991
  • Bischöfliches Bauamt Münster bis 1994
  • Selbständiger Architekt Architektenkammer NW Nr. 23787 seit 1994
  • Staatl. anerkannter Sachverständiger für Wärme- u. Schallschutz der Architektenkammer NW seit 1996
  • Energieberater der Architektenkammer NW seit 2001
  • Ausbildung als Sachverständiger im Spezialgebiet "Schäden an Gebäuden" Architektenkammer NW seit 2001
  • Bauherrenberater für den VPB seit 10/2002
Spezialkenntnisse und Fachgebiete
  • Schäden an Gebäuden
  • Wertgutachten
  • Wärme- und Feuchteschutz
  • Mauerwerksbau
  • Holzrahmembau

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Leistungen

Die ⁠Leistungen unserer Bauherrenberater*innen und der neutralen Netzwerkexperten*innen umfassen:

1. Energieberatung:

  • Energieberatung für effiziente Energienutzung
  • Unterstützung durch Gebäudeenergieberater
  • Informationen zu Sanierungsförderungen
  • Beratung zur Optimierung von Heizkosten
  • Beratung zum individuellen Sanierungsfahrplan
  • Baubegleitende Qualitätskontrolle bei der energetischen Sanierung

2. Immobilienbewertung & Beratung zum Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks:

  • Immobilienbewertung und Baugutachten zur Einschätzung des Kaufobjekts
  • Unabhängige Beratung zur Überprüfung des Kaufpreises
  • Objektbegehung zur Begutachtung der baulichen Substanz
  • Ermittlung des Renovierungsbedarfs und der Renovierungskosten
  • Unabhängige Beratung bei Umbauten und energetischen Renovierungen
  • Sachwertüberprüfung der Immobilie
  • Qualitätskontrollen während der Planungs- und Bauphase, der Umbauarbeiten und Begleitung bei der Abnahme

3. Baugutachten & Bauberatung bei Bauschäden:

  • Baugutachten zur Schadensanalyse
  • Schimmelgutachten zur Identifizierung und Lösung von Schimmelproblemen
  • Baufeuchtemessung für die Beurteilung der Bauwerksfeuchte
  • Beratung zu allen weiteren Bauschäden und Problemen am Bau

4. Unabhängige Baubegleitung:

  • Unabhängige Baubegleitung während des gesamten Prozesses
  • Unabhängige Beratung bei der Suche nach geeigneten Baupartnern
  • Unabhängige Bauberatung bei allen Fragen rund um den Bau

5. Neutrale Bauberatung:

  • Unabhängige Bauberatung bei der Bauplanung, beim Bauprojektmanagement und bei der Baugenehmigung
  • Unabhängige Fördermittelberatung für Ihr Bauvorhaben
  • Bautechnische Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung sowie des Kaufvertrags
  • Qualitätskontrolle während der Ausführung, z.B. bei wichtigen Baufortschritten
  • Thermografie zur Untersuchung von Wärmebrücken und Energieverlusten
  • Blower Door Messung zur Aufspürung von Luftundichtigkeiten
  • Qualitätskontrolle vor der Bauabnahme
  • Begleitung zur Bauabnahme
  • Kontrollbegehung vor Ablauf der Gewährleistung

6. Beweissicherung:

  • Durchführung von Beweissicherungen im Falle von Streitigkeiten
  • Professionelle Bau-Dokumentation zur Sicherung von Beweisen
  • Mehr zum Thema "Beweissicherung"

7. Bauabnahme:

  • Begleitung zur Bauabnahme
  • Erstellung detaillierter Abnahmeprotokolle
  • Vorbereitende Baukontrolle zur Sicherstellung der Qualitätsstandards

8. Baumängel:

  • Beratung zur Mängelrüge bei festgestellten Baumängeln
  • Beratung zur Abwicklung von Pfusch am Bau
  • Beratung zu Schadensersatzansprüchen in Zusammenarbeit mit spezialisierten Baurechtsanwälten aus dem Netzwerk

9. Zahlungsplan:

  • Abgleich von Abschlagszahlungsraten mit der Baubeschreibung, um Vorleistungen des Bauherrn zu vermeiden
  • Bonitätsprüfung der ausgewählten Baufirmen

10. Renovierung, Sanierung & Umbau:

  • Thermografie zur Untersuchung von Wärmebrücken und Energieverlusten
  • Blower Door Messung zur Aufspürung von Luftundichtigkeiten
  • Beratung zur Sanierungspflicht und Einhaltung von Denkmalschutzvorgaben
  • Beratung zur fachgerechten Altbausanierung und Modernisierungsoptionen
  • Mehr zum Thema "Altbau & Sanierung"

Fördermittelberatung

Möchten Sie Unterstützung beim Durchdringen des Fördermittel-Dschungels?
Dann sprechen Sie uns gerne an.

Der VPB verfügt über einen zertifizierten Fördermittelberater. Dieser hilft Ihnen bei der Zusammenstellung, der für Sie passenden Fördermittel - individuell an Ihr Bau- oder Kaufvorhaben angepasst. Er findet die für Sie passende Lösung, hilft Ihnen beim Beantragen und Verstehen des Bescheides. Ebenfalls kann er Sie zu Fragen rund um die Themen Abrechnung und Dokumentation beraten.

Kontakt

Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Projekt!

Webereistraße 3
48565 Steinfurt
Telefon: 02552 995494
Telefax: 02552 995499
E-Mail: muenster@vpb.de

Sprechstunden: nach Vereinbarung

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Kooperationen

Kontakt und Zusammenarbeit mit

  • Vereidigten Bausachverständigen
  • Bau- und Fachanwälten
  • Finanzberater
  • Versicherungsmakler
  • Bodengutachter
Referenzen/Kundenstimmen

Auf Anfrage im Regionalbüro erhältlich.

Honorarsätze der Bauherrenberater

Stundensätze:

Stundensatz Berater€ 135,00
Stundensatz Berater außerhalb der Bürozeiten (Mo-Fr 8-17 Uhr)
(auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers)
€ 150,00
Stundensatz Sekretariat€ 75,00


Fahrkosten:

Fahrzeitpauschale (Berechnet werden Hin- und Rückfahrt)

1 bis 10 km€ 47,00
11 bis 20 km€ 71,00
21 bis 30 km€ 87,00
31 bis 40 km€ 100,00
41 bis 50 km€ 118,00
51 bis 60 km€ 132,00
61 bis 70 km€ 142,00


Nebenkosten:

Farbfoto digital3,50 € / Stk.

 

Alle Beträge brutto inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Honorare, die gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. einer Honorarordnung unterliegen, werden nach diesen entsprechend abgerechnet.

Die Honorarsätze gelten ab 01.01.2023 bis auf weiteres.

Der Zeitaufwand für die Bauherrenberatertätigkeit (z.B. Beratungsgespräche im Regionalbüro oder vor Ort, telefonische objektbezogene Fachberatungen, Recherchen bei Baubehörden, Durchsicht von Bauunterlagen, Prüfungen von Bau- und Vertragsunterlagen, Objektkontrollen, Bauberichtserstellungen, Kommunikation mit Vertragspartnern des Bauherrn) wird in Minuten abgerechnet.

Ausnahme: Kurze Telefonate zur Terminabstimmung; diese bleiben unberechnet.

Nötige Fremdleistungen, z.B. materialtechnische Untersuchungen, behördliche Gebühren für Einsichtnahme, Lichtpausen, umfangreiche Kopierarbeiten usw.: Erstattung gegen Vorlage der Belege.