VPB Regionalbüro Münster

Dipl.-Ing. Andreas Holtfrerich
  • Dipl.-Ing. Architekt seit 1989
  • Stadtbauoberinspektor z.A. Hochbauamt Stadt Münster bis 1991
  • Bischöfliches Bauamt Münster bis 1994
  • Selbständiger Architekt Architektenkammer NW Nr. 23787 seit 1994
  • Staatl. anerkannter Sachverständiger für Wärme- u. Schallschutz der Architektenkammer NW seit 1996
  • Energieberater der Architektenkammer NW seit 2001
  • Ausbildung als Sachverständiger im Spezialgebiet "Schäden an Gebäuden" Architektenkammer NW seit 2001
  • Bauherrenberater für den VPB seit 10/2002
Spezialkenntnisse und Fachgebiete
  • Schäden an Gebäuden
  • Wertgutachten
  • Wärme- und Feuchteschutz
  • Mauerwerksbau
  • Holzrahmembau

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Kontakt

Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Projekt!

Webereistraße 3
48565 Steinfurt
Telefon: 02552 995494
Telefax: 02552 995499
E-Mail: muenster@vpb.de

Sprechstunden: nach Vereinbarung

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Kooperationen

Kontakt und Zusammenarbeit mit

  • Vereidigten Bausachverständigen
  • Bau- und Fachanwälten
  • Finanzberater
  • Versicherungsmakler
  • Bodengutachter
Referenzen/Kundenstimmen

Auf Anfrage im Regionalbüro erhältlich.

Honorarsätze der Bauherrenberater

Stundensätze:

Stundensatz Berater€ 135,00
Stundensatz Berater außerhalb der Bürozeiten (Mo-Fr 8-17 Uhr)
(auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers)
€ 150,00
Stundensatz Sekretariat€ 75,00


Fahrkosten:

Fahrzeitpauschale (Berechnet werden Hin- und Rückfahrt)

1 bis 10 km€ 47,00
11 bis 20 km€ 71,00
21 bis 30 km€ 87,00
31 bis 40 km€ 100,00
41 bis 50 km€ 118,00
51 bis 60 km€ 132,00
61 bis 70 km€ 142,00


Nebenkosten:

Farbfoto digital3,50 € / Stk.

 

Alle Beträge brutto inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Honorare, die gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. einer Honorarordnung unterliegen, werden nach diesen entsprechend abgerechnet.

Die Honorarsätze gelten ab 01.01.2023 bis auf weiteres.

Der Zeitaufwand für die Bauherrenberatertätigkeit (z.B. Beratungsgespräche im Regionalbüro oder vor Ort, telefonische objektbezogene Fachberatungen, Recherchen bei Baubehörden, Durchsicht von Bauunterlagen, Prüfungen von Bau- und Vertragsunterlagen, Objektkontrollen, Bauberichtserstellungen, Kommunikation mit Vertragspartnern des Bauherrn) wird in Minuten abgerechnet.

Ausnahme: Kurze Telefonate zur Terminabstimmung; diese bleiben unberechnet.

Nötige Fremdleistungen, z.B. materialtechnische Untersuchungen, behördliche Gebühren für Einsichtnahme, Lichtpausen, umfangreiche Kopierarbeiten usw.: Erstattung gegen Vorlage der Belege.