VPB Regionalbüro Iserlohn

Dipl.-Ing. Andrea Blömer
- Dipl.-Ing. Architektin seit 1987
- Mitarbeit in verschiedenen Architekturbüros in NRW und Baden-Württemberg von 1987 bis 1995
- Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen seit 1994
- Selbstständige und freiberufliche Architektin seit 1995
- Staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz seit 2001
- Bafa-Vor-Ort Beraterin seit 2002
- Sachverständige für die KfW seit 2002
- Fachkraft für Feuchte- und Schimmelschäden seit 2007
Leistungen der Bauherrenberaterin
Kauf/Bau einer neuen Immobilie (EFH, DH, RH, ETW)
- Information über bautypische Organisation, Abläufe, Planungs- und Bauphasen
- Beratung zu Bauvertrag, Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung
- Kontrollen von Bauverträgen, Bauplänen, Kosten- und Terminplanung
- Stichprobenkontrollen von sichtbaren und zugänglichen Bauausführungen
- Begleitung von Abnahmeterminen von erbrachten Bauleistungen/Übergabe des Gebäudes
- Dokumentation des Planungs- und Bauablaufs
- Beratung bei Gutachten sowie bautechnische Beratung in Streitfällen
- Beratung zum Baugrundstück
- Bautechnische Vertragsprüfung vor Vertragsabschluss
- Hilfe bei Fragen zur Baufinanzierung, Zahlungsplan etc.
- Ermittlung des erforderlichen Finanzierungsbedarfs
- Beratung und baubegleitende Betreuung während der Bauzeit durch Qualitätskontrollen
- Überprüfung der Luftdichtigkeit, jedoch ohne Blower-Door-Messung
- Überwachung des Neubaus bei längerer Abwesenheit bzw. bei Standortwechsel der Bauherren
- Beratung/Betreuung in der Gewährleistungszeit
- Energieberatung und Ausstellen von Energieausweise
- Überprüfung von Einzelbereichen (Verträge, Gewerke, Bauteile, Baumaßnahmen) der Bauplanung und sichtbaren und zugänglichen Bauausführung auf Fehlerfreiheit in bautechnischer Hinsicht oder ob diese mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmen
- Klärung in Einzelfällen, ob Bauleistungen vertragsgerecht erbracht werden
Leistungen der Bauherrenberatin beim Gebrauchtimmobilienerwerb
- Teilnahme an Objektbegehungen Beratung und bautechnische Beurteilung der Immobilie vor Vertragsabschluss
- Benennung und Wertung von augenscheinlich sichtbaren Mängeln
- Stellungnahme zu einzelnen bautechnischen Fragen
- Einschätzung des Erhaltungszustandes (z.B. Renovierungsstau, Reparaturstau)
- Erörterung wertbestimmender Faktoren (z.B. Grundriss, Architektur, Lage, Erhaltungszustand)
- Erörterung von Käuferfragen
- (hand-) schriftliche Aktennotiz sowie zusätzlicher schriftlicher Bericht über die Ergebnisse von Objektbegehungen
- Erörterung möglicher Zu- und Abschläge bei der Kaufpreisermittlung
- schriftliche Kostenermittlung für geplante Sanierungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen
- Betreuung bei notwendigen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen
- Energieberatung sowie Erstellung von Energieausweisen
- Empfehlung zur Veranlassung von externen Untersuchungen
Sonstige Leistungen
- bausachverständige Unterstützung Ihres Anwalts bei Rechtsstreitigkeiten
- Nachweis von Fachanwälten und Fachingenieuren
- bautechnische Beratung von Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen
... und bevor es zum Rechtsstreit kommt
- Führung von Güteverhandlungen
- Überparteiliche Beweisaufnahmen durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen
Anmerkung
Rechtsdienstleistungen werden nur in Einzelfällen im Rahmen der Berufs- und Tätigkeitsbildes der Bauherrenberaterin erbracht.
Kontakt
Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Projekt!
Kooperationen
Kontakt und Zusammenarbeit mit
- Fachingenieuren für Bodengutachten
- Fachingenieuren für Statik
- Fachingenieuren für Haustechnik
- Fachingenieuren für Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren
- Experten für Innenraum- und Schadstoffbelastungen
- Bau- und Fachanwälte
- Finanzberater
- Versicherungsberater
- Verbraucherverbände
Referenzen/Kundenstimmen
Referenzen von Bauherren*innen
Auf Anfrage im Regionalbüro erhältlich.
VPB-Bauherren-Chat
Beim VPB-Bauherren-Chat stand Frau Andrea Blömer am 15. Februar 2019 zur Beantwortung der aufgelaufenen Fragen zum Thema "Wo bekomme ich Fördermittel für Neubau und Umbau" zur Verfügung.
Sie wollen ein Haus bauen oder Ihre Immobilie sanieren? Technisch solide, zukunftsweisend und klimafreundlich? Dann bekommen Sie eventuell Fördermittel. Wer beim Neubau oder der Sanierung seines Altbaus über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus investiert, bekommt Hilfe vom Staat. Vorausgesetzt natürlich, Sie gehen das richtig an! Unser nächster Bauherren-Chat dreht sich um das Thema Fördermittel. Was gibt es? Wie kommen Sie dran? Was müssen Sie beachten?
Hier kommen Sie zu den Fragen und Antworten: https://bauherren-chat.de/februar-2019-foerdermittel/
Honorarsätze der Bauherrenberaterin
Abrechnung nach Minuten.
Bauherrenberaterstunden | € 105,00 |
Telefonische Beratung /Std. | € 105,00 |
Sekretariat pro Stunde | € 57,75 |
Mitarbeiterin zur Übersetzungen für polnische Bauherrschaften | € 57,75 |
Fahrzeit pro Stunde | € 105,00 |
Prüfgeräteeinsatz pauschal | € 16,25 |
Fahrtkosten je km | € 0,63 |
Strecke ab/bis Regionalbüro
Arbeiten auf ausdrückliches Verlangen der Bauherrschaft außerhalb der Bürozeiten
(Mo. - Fr. 09:00 - 17:00 Uhr):
Vor- oder nach Büroschluss | + 15,75 € je Std. |
Samstags | + 26,25 € je Std. |
Sonntags | + 52,50 € je Std. |
Ausnahme: Kurze Telefonate zur Terminabstimmung bleiben unberechnet.
Bei zeitgleicher Besichtigung mehrerer beieinander liegender Objekte werden die Fahrkosten (Zeit und km) jeweils nur anteilig berechnet.
Nebenkosten (Porto, Telefon, Fax, Kopien) sind im ausgewiesenen Honorar enthalten.
Digitalfotos: Auswertung, Druck und Bearbeitung nach Zeitaufwand der Bauherrenberaterin.
Nötige Fremdleistungen, z.B. materialtechnische Untersuchungen, behördliche Gebühren für Einsichtnahme, Lichtpausen, umfangreiche Kopierarbeiten usw.: Erstattung gegen Vorlage der Belege.
Der Zeitaufwand für die Bauherrenberatertätigkeit (z.B. Beratungsgespräche im Regionalbüro oder vor Ort, telefonische objektbezogene Fachberatungen, Recherchen bei Baubehörden, Durchsicht von Bauunterlagen, Prüfungen von Bau- und Vertragsunterlagen, Objektkontrollen, Bauberichtserstellungen, Kommunikation mit Vertragspartnern des Bauherrn) wird nach Minuten abgerechnet.
Alle Beträge brutto inklusive der gültigen Mehrwertsteuer. Honorare, die gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. einer Honorarordnung unterliegen, werden nach diesen entsprechend abgerechnet.
Die Honorarsätze gelten ab 01.01.2022 bis auf weiteres.
Imagefilm
Zum Ansehen bitte draufklicken.
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