VPB Regionalbüro Aachen

Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Hammes
- Bauingenieur seit 1983
- Beratender Ingenieur im BDB
- Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
- Energieberater
- Verfasser von Fachartikeln zu den Themen, Mauerwerksbau, Kostenoptimierung, Tragwerk, Grundbau
- Mitglied der Ingenieurkammer NRW in verschiedenen Ausschüssen aktiv.
- Im Eintragungsausschuss der IK Bau für die Bestellung der staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz
Spezialkenntnisse und Fachgebiete
- Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken
- Energieberater
- Sachverständiger für die Beurteilung von Bauschäden
- Tragwerksplaner
- Tragwerksbeurteilung
- Beurteilung von Bauschäden
- Bautechnische Vertragsberatung
- Wertermittlung von Immobilien
- Prüfung des Schall- und Wärmeschutz
- Energieberatung bei Alt- und Neubauten
Kontakt
Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Projekt!
Kooperationen
Kontakt und Zusammenarbeit mit
- vereidigten Bausachverständigen
- Bau-Fachanwälten
- Finanzberatern
- Versicherungsmaklern
- Bodengutachtern
Referenzen/Kundenstimmen
"... nach Abschluß unseres Hausbaus möchten wir Ihnen für Ihre tatkräftige Unterstützung in allen Phasen der Bauabwicklung, von der Planung bis zur Fertigstellung, danken. Besonders durch die vielfältigen Probleme mit dem Bauübernehmer haben wir es als außerordentlich wichtig erfahren, auf Ihre Hilfe, Erfahrung und Unterstützung zurückgreifen zu können. Ohne diese Hilfe wären wir in eine auch finanziell fast unlösbare Situation geraten., obwohl wir uns auch mit Ihrer Unterstützung sehr gut vertraglich abgesichert hatten. Daher möchten wir Sie ermuntern, sich im Namen des VPB auch weiterhin für eine Stärkung der Rechte von Bauherren gegenüber Bauträgern, Generalübernehmern u.ä. einzusetzen."
- 15.11.2003, J. L.-F., Aachen - VPB-Mitglied seit 2001
”Ich danke speziell Herrn Dipl.-Ing. Erich Herf im Regionalbüro Aachen für die exzellente Beratung im Zuge unseres nun erfolgreich abgeschlossenen Hauskaufes.”
- 25.02.2001, Prof. K., Roetgen
”Wir bedanken uns für die sehr gute Zusammenarbeit mit Ihren Mitgliedern, insbesondere mit Herrn Herf. Dank seiner Umsicht und seiner Mithilfe konnten wir in einem sehr schwierigen Bauvorhaben (erhebliche Mängel bei der Bauausführung bis hin zum Bankrott der Baufirma) noch das Beste aus der verfahrenen Situation machen. Im Gegensatz zu anderen Bauherren, die auch zugleich mit dieser bauten, ist es uns gelungen, auch Dank der Hilfe des Herrn Herf, in unser Haus, wenn auch erheblich zeitverzögert einzuziehen. Im Gegensatz zu anderen Organisationen” haben Sie sich nicht aus der Verantwortung gestohlen. als wir dringend Hilfe brauchten, Sie haben uns jederzeit unterstützt. Dafür danken wie Ihnen.”
- 01.02.2001, Ehel. TH., Übach-Palenberg
”Gleichzeitig möchten wir, (mein Mann und ich) uns herzlichst für Ihre Hilfe bedanken, besonders bei Herrn Dipl.-Ing. Erich Herf, Leiter des Regional Büros Aachen, der uns mit seinem Fachwissen vor Fehlern und Mängeln bewahrt hat und immer für uns da war. Wir werden Ihren Verband bei jeder Gelegenheit weiter- empfehlen.”
- 04.08.2000, Frau H. W., Schleiden
”Ich danke für die hervorragende Beratung des Herm Herf und verbleibe...”
- 18.01.2000, Frau S. S., Roetgen
Honorarsätze der Bauherrenberater
Nachfolgend finden Sie eine Orientierungshilfe für unsere Honorarsätze. Wir bieten Ihnen natürlich auch auf Wunsch ein individuelles, auf Ihre Belange zugeschnittenes Beratungs- und Leistungspaket an:
Allgemeine Verrechnungs-/Honorarsätze:
Bauherrenberater | € 85,68 |
Technischer Mitarbeiter | € 71,40 |
Sekretariat | € 49,98 |
Fahrtkosten (brutto):
Bei 0 - 10 km Entfernung | € 3,83 pro km |
Bei 10 - 20 km Entfernung | € 3,48 pro km |
Bei 20 - 40 km Entfernung | € 3,13 pro km |
Bei 40 - 80 km Entfernung | € 2,78 pro km |
Bei mehr als 80 km Entfernung | € 2,32 pro km |
Anmerkungen:
Die Entfernung wird nur für die Hinfahrt berechnet.
Porto, Telefon- und Bürokosten werden pauschal mit 3 % der angefallenen Honorarkosten berechnet.
Alle Beträge brutto inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Honorare, die gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. einer Honorarordnung unterliegen, werden nach diesen entsprechend abgerechnet.
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