VPB rät: Altbau vor dem Kauf gründlich begutachten lassen.

BERLIN. "Wer ein älteres Haus kaufen möchte, der sollte sich nicht auf den ersten Eindruck verlassen", warnt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Eine oder zwei Besichtigungen reichen kaum aus, um den Zustand der Immobilie wirklich zu beurteilen." Gerade dem Laien, so die Erfahrung des VPB, entgehen viele Mängel. Deshalb empfiehlt der Verband: "Wer dem Kauf einer gebrauchten Immobilie näher tritt, der sollte vor Vertragsabschluss auf alle Fälle einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuziehen. Er kann bei sorgfältiger Betrachtung beurteilen, ob ein Gebäude seinen Preis wert ist oder nicht.

Viele Hauskäufer scheuen vor diesem Schritt zurück. Sie befürchten hohe Gutachterkosten und sie möchten den Verkäufer nicht düpieren. "Beides", mahnt Verbandsvorsitzender Thomas Penningh, "ist unberechtigt. Wer, wie der Hausverkäufer, seine Ware anbietet, der muss mit kritischer Prüfung rechnen." Die wiederum ist nicht einmal teuer: Nach Erfahrungen des VPB dauert die sachverständige Begutachtung eines Wohnhauses im Schnitt drei Stunden und schlägt mit unter 500 Euro zu Buche. "Gut investiertes Geld, wenn sich damit teure Fehlkäufe verhindern lassen", rechnet der Verbraucherschützer.

"Verzichtet der Käufer auf eine gründliche Untersuchung der Immobilie vor Kauf, muss er in der Regel mit versteckten Schäden und entsprechenden Sanierungsfolgekosten rechnen", weiß Bauherrenberater Penningh aus Erfahrung. "Irgendwo liegt immer etwas im Argen, das dem Laien entgeht, der Sachverständige aber als Hinweis auf mögliche Schäden zu deuten weiß." Seien es Putzverfärbungen, Ecken, in denen sich die Tapete wellt oder der Anstrich blättert, seltsame Gerüche, alte Heizungsanlagen, Feuchtigkeit am Fensterrahmen, Zugerscheinungen oder verräterisches Holzmehl unter den Dachsparren. Hinter solchen Details können sich ernste Bauschäden verbergen, wie etwa verrottete Außenabdichtungen, defekte Rohre, Schimmel und Schädlinge oder durchfeuchtete Dämmstoffe.

"Selbstverständlich darf der Verkäufer ihm bekannte Mängel gegenüber dem Kaufinteressenten nicht verschweigen", resümiert Thomas Penningh gängige Rechtsprechung, "aber, meist kennt der Besitzer die Mängel im eigenen Haus selbst gar nicht." Farbveränderungen an Wänden mag er für reine Schönheitsfehler halten, die beim fälligen Anstrich ohnehin übermalt werden. Aber gerade Verfärbungen können auch auf Feuchte, Fogging oder Schimmelbefall hinweisen. Und deren Sanierung ist notwendig und wird mitunter teuer. "Wer solche Schäden rechtzeitig entdeckt, der kann entweder auf den Kauf der Immobilie ganz verzichten oder die Kosten der fachgerechten Sanierung gleich vom Kaufpreis abziehen. Das ist dann Verhandlungssache. Vor bösen Überraschungen bleibt der Hauskäufer dank des Gutachtens aber auf alle Fälle verschont."

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

Pressekontakt: Tel: 030 27890122, E-Mail: presse@vpb.de