Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Volldeklaration
Beschreibungen des Begriffes:

Volldeklaration

Unter dem Begriff Volldeklaration verstehen Fachleute die exakte Auflistung aller Inhaltsstoffe eines Produktes. Das bedeutet: Sämtliche Rohstoffe und chemischen Verbindungen müssen aufgelistet sein. Verallgemeinernde Hinweise sind nicht zu-lässig. Noch ist die Volldeklaration im Bereich der Baustoffe nicht vorschrieben. Dabei könnte die Volldeklaration, ähnlich wie der Beipackzettel eines Medikamentes, dem Verbraucher und Bauherrn genau dokumentieren, was er kauft und verarbeitet. Allergieauslösende Stoffe – und manche wohnraumbedingt Erkrankung - ließen sich so vermeiden.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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