Bauabnahme: VPB rät dringend zur förmlichen Bauabnahme
BERLIN. Die Bauabnahme ist der wichtigste Rechtsakt nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags, darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) ausdrücklich hin. Mit der offiziellen Bauabnahme gehen alle Gefahren und Risiken auf den Bauherrn über. Außerdem beginnt die Gewährleistungsfrist. Weil die Bauabnahme für alle Bauherren enorme Konsequenzen hat und dabei vieles schief gehen kann, hat der VPB den Ratgeber „Vorsicht bei der Bauabnahme!“ herausgegeben. Er kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
Gerade Schlüsselfertiganbieter versuchen immer wieder, ihre Bauherren zur schriftlichen, formlosen Bauabnahme zu überreden, kritisiert der Verbraucherschutzverband. Das spare Zeit, behaupten viele Firmen. Darauf dürfen sich Hauskäufer aber auf keinen Fall einlassen, warnt der VPB. Der Bauherr sollte immer auf einem offiziellen Termin direkt auf der Baustelle bestehen, auf einer so genannten förmlichen Bauabnahme. Wer das nicht tut, warnt der VPB, läuft Gefahr auf enormen Schadenssummen sitzen zu bleiben.
Der VPB kennt dazu erschreckende Beispiele: Im Streit trennten sich Bauunternehmer und Bauherr vorzeitig. Der Bauvertrag wurde gekündigt, eine offizielle Bauabnahme damit fällig. Beim abschließenden Gutachten stellte der VPB-Sachverständige Schäden in Höhe von 88.000 Euro fest - bei reinen Baukosten von 250.000 Euro. Noch gravierender ein anderer Fall: Ein Ehepaar hatte ein Haus samt Grundstück für 151.000 Euro gekauft. Bei der Bauabnahme wurden Schäden im Gegenwert von 157.000 Euro entdeckt. Die Kosten zur Mängelbeseitigung lagen letzten Endes deutlich über den Haus- und Grundstückskosten.
Wie kann es zu solch teuren Mängeln kommen? Der VPB kennt die Antwort: Häufig liegt der Fehler bereits im Rohbau. Wenn dort etwas schief geht, dann ist das später am fertigen Haus nur noch mit ganz erheblichem Aufwand zu korrigieren. Deshalb ist die regelmäßige Baukontrolle während der Bauzeit so wichtig. Werden Fehler rechtzeitig entdeckt, können sie ohne allzu großen Aufwand behoben werden. Allerdings kommen nach Erfahrungen des VPB viele Bauherren erst, wenn das Haus fast fertig ist. Dann ist es aber für schnelle und preisgünstige Reparaturen zu spät.
Mängelbeseitigung ist zwar grundsätzlich Sache des Bauunternehmers, weiß der Verbraucherschutzverband, aber viele Firmen kalkulieren heute extrem knapp. Sie können solch hohe Summen für nachträgliche Arbeiten gar nicht aufbringen und melden deshalb oft Insolvenz an. In dem Fall hat dann der Bauherr das Nachsehen: Er bleibt auf der mangelhaften Immobilie sitzen. Sein Kapital steckt im unfertigen Haus, weiteres Geld hat er meist nicht. Und ein Rechtsstreit verspricht kaum Aussicht auf Erfolg, weil beim Unternehmer nichts mehr zu holen ist.
Der VPB rät Bauherren deshalb dringend zur kontinuierlichen Kontrolle ihres Projekts, nicht nur zur Bauabnahme, sondern bereits vor Vertragsabschluss sowie während der gesamten Bauzeit. Allein durch diese Qualitätskontrolle lassen sich Mängel in Höhe von durchschnittlich 25.000 Euro pro Bauprojekt verhindern. Das weiß der Verbraucherschutzverband aus den Erfahrungen seiner bundesweit tätigen Sachverständigen. Je nach Größe des Objekts sind vier bis fünf Termine während der Bauzeit üblich. Weil aber auch auf gut betreuten Baustellen bis zum Schluss etwas schief gehen kann, muss der letzte Termin immer die förmliche Bauabnahme sein, bekräftigt der VPB. Bauherren sollten darauf niemals verzichten.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.