Expertentipp am Mittwoch

VPB: Neue Gebäudeförderung (2/2) – Wegweiser fürs energetische Gesamtkonzept

Der Bund hat unter anderem die Förderung des individuellen Sanierungsfahrplans modifiziert – eine Herausforderung für private Bauherren.

Neben Änderungen bei der Förderung effizienter Heizungen, wie im letzten Expertenrat beschrieben, wird auch bei der Förderung weiterer einzelner Effizienzmaßnahmen vieles neu geregelt. Nach wie vor können private Bauherren sich hierfür an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wenden. Analog zur Heizungsförderung sinken die maximal förderfähigen Ausgaben auch in diesem Bereich. Dies geschieht schrittweise mit der Zahl der Wohneinheiten: für die erste betragen sie 30.000 Euro, für die zweite bis sechste 15.000 Euro. Zugleich hat der Bund die Förderung des individuellen Sanierungsfahrplans modifiziert. Der iSFP-Bonus wird nun erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. „Für private Bauherren, die sanieren wollen, wird es dadurch finanziell schwieriger“, betont Stefan Hubenschmid, Leiter des Regionalbüros Konstanz und stellvertretender Vorsitzender des Verbands Privater Bauherrn (VPB).

Lohnt sich der iSFP künftig erst bei der zweiten Sanierungsmaßnahme? „Diese Einschätzung greift zu kurz“, so Hubenschmid. Die Fördergrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr bei Maßnahmen aus einem iSFP bleibe zwar bestehen. Der zusätzliche iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten werde bei der neuen Regelung aber erst für förderfähige Ausgaben oberhalb von 30.000 Euro wirksam. „Das ist gerade für Einfamilienhäuser problematisch.“ Der Hintergrund: Dort besteht eine energetische Sanierung in der Regel nicht aus zwei großen Einzelmaßnahmen, sondern aus vielen kleineren, sinnvoll aufeinander abgestimmten Schritten: Fenster, Dämmung einzelner Bauteile, Kellerdecke, oberste Geschossdecke, Lüftung, Heizungsoptimierung oder spätere Fassadenarbeiten. „Der iSFP soll genau diese Maßnahmen in die richtige bauliche und zeitliche Reihenfolge bringen“, sagt Hubenschmid. „Er verhindert, dass Eigentümer planlos und jeweils nur nach dem billigsten Angebot sanieren – mit dem Risiko, dass spätere Schritte erschwert, verteuert oder energetisch entwertet werden.“

Wenn für Maßnahmen bis 30.000 Euro der finanzielle Vorteil des iSFP entfällt, wird dieser Anreiz erheblich geschwächt. „Viele Eigentümer werden dann kleinere Maßnahmen nur noch auf das gesetzliche Mindestniveau und möglichst kostengünstig ausführen lassen“, befürchtet Hubenschmid. „Das ist weder eine verlässliche Strategie für Werterhalt noch ein Weg zu einem insgesamt energetisch hochwertigen Gebäude.“

Dach und Fassade sind häufig die wenigen Bauteile, bei denen größere Maßnahmen in einem Zug sinnvoll oder notwendig sind. Die meisten übrigen Sanierungsschritte können und müssen Eigentümer dagegen über Jahre verteilt umsetzen. „Gerade dafür braucht es den Sanierungsfahrplan: als verbindliche Orientierung, damit aus einzelnen Entscheidungen am Ende ein stimmiges Gesamtkonzept wird“, erläutert der Bausachverständige. „Im Idealfall liegt das Gebäude nach der Sanierung energetisch deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen.“

So gilt auch nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes und der damit neu justierten Bundesförderung für effiziente Gebäude: Private Bauherren sollten sich schon vor einer anstehenden Sanierung an Fachleute wenden. Die Bausachverständigen aus dem Netzwerk des VPB etwa haben technisch, energetisch und finanziell den Überblick. Sie weisen auf all diesen Ebenen den Weg zu optimalen Ergebnissen.