VPB: Neue Gebäudeförderung (1/2) – was nun beim Heizungstausch gilt
Wer die staatliche Förderung für eine effiziente Heizanlage in Anspruch nehmen möchte, muss sich an neuen Regelungen orientieren. Hintergrund ist das gestern in Kraft getretene Gebäudemodernisierungsgesetz. Damit ändert sich auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude, darunter Zuschüsse für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüsse. Nach wie vor unterstützt die KfW private Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, aber es gibt Einschnitte. So entfallen nun der Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen komplett. Andere Zuschüsse werden schrittweise reduziert.
„Wer bereits über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte seine Planung nicht unnötig verschieben, sondern die aktuellen Angebote nutzen“, empfiehlt Fördermittelberater Burkhard Touché aus dem Netzwerk des Verbands Privater Bauherren (VPB). Die bisherige Grundförderung von 30 Prozent etwa bleibe erhalten. „Der bisherige Klimageschwindigkeitsbonus sank nun von 20 auf 16 Prozent und wird dann schrittweise alle sechs Monate weiter reduziert.“ Diesen KfW-Förderbaustein können private selbstnutzende Bauherren in Anspruch nehmen, die ihre alte, noch funktionierende fossile Heizung gegen ein effizienteres und klimaschonenderes System austauschen – meist ist dies eine Wärmepumpe.
Von den neuen Regelungen sollen zunächst vor allem jene profitieren, die finanziell weniger Spielraum haben. „Der gestaffelte Einkommensbonus kommt künftig vor allem Menschen mit einem geringen Jahreseinkommen unter 30.000 Euro zugute“, erläutert Touché. „Je nach Einkommen sind Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Investitionskosten möglich.“ Konkret bedeutet das: Die maximale Fördersumme für diese Einkommensgruppe steigt 2026 von 21.000 auf 22.400 Euro, wird danach aber schrittweise gesenkt. Für private Bauherren mit einem Jahreseinkommen bis 40.000 Euro sinkt sie schon jetzt auf 19.600 Euro im Jahr 2026 und bis 2030 auf 13.200 Euro. Bei einem Jahreseinkommen ab 40.000 Euro sind es 2026 maximal 16.500 Euro und 2030 nur noch 6.600 Euro.
„Neu eingeführt wird ein Kinderbonus“, weiß der Fördermittelberater aus dem Netzwerk des VPB. „Für eine Familie mit einem oder mehreren Kindern reduziert sich das anzusetzende Einkommen um 10.000 Euro.“ Dieser Kinderbonus gilt auch für Familien mit höherem Einkommen. „Schrittweise heruntergefahren werden wiederum die maximal förderfähigen Investitionskosten“, so Touché. Für die erste Wohneinheit sinke sie zunächst von 30.000 auf 28.000 Euro, anschließend alle sechs Monate um weitere 750 Euro. „Die Heizung zeitnah zu modernisieren, wird sich für viele auch deshalb rechnen.“ Die Fachleute aus dem Netzwerk des VPB beraten nicht nur zur Förderung sondern auch über die technischen und energetischen Aspekte beim Austausch der Heizung, damit private Bauherren am Ende ein optimales Ergebnis erzielen.
In der kommenden Woche stellt der VPB-Expertentipp die Neuerungen bei der BAFA-Förderung für weitere Effizienzmaßnahmen vor.