VPB Regionalbüro Braunschweig

Dipl.-Ing. Thomas Penningh
  • Architekturstudium an der TU Braunschweig
  • Dipl. Ing. Architekt seit 1984
  • Bis 1987 Tätigkeit in Stuttgart als Architekt bei H. Haag
  • 1987-92 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Hannover
  • Lehrstuhl für Architektur und Gebäudelehre, Prof. Kafka
  • 1990 Büropartnerschaften in Braunschweig
  • 1995 penningh architekten
  • 1998 Bauherrenberater für den VPB
Spezialkenntnisse und Fachgebiete
  • Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
  • Bautechnische Vertragsberatung
  • Bauphysik, Baustoffkunde
  • Beratung zur "regelgerechten" Baukonstruktion

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Kontakt

Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Projekt!

Hochstraße 18
38102 Braunschweig
Telefon: 0531 3808861
Telefax: 0531 3499641
E-Mail: braunschweig@vpb.de

Sprechstunden: Nach Vereinbarung

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Kooperationen

Kontakt und Zusammenarbeit mit

Unabhängigen Partnern aus dem Bereich Bauen, Kaufen, Finanzieren, so mit

  • Rechtsanwälten
  • Unabhängigen Finanzberatern
  • Geologen
  • Beratenden Ingenieuren wie
  • Tragwerksplanern, Baustoffkundlern, Bauakkustikern
  • Instituten wie der Materialprüfungsanstalt Braunschweig
  • und weiterer Prüf-und Forschungseinrichtungen.
  • Sachverständige mit Spezialkenntnissen im und außerhalb des VPB
Referenzen/Kundenstimmen

Auf Anfrage im Regionalbüro erhältlich.

Honorarsätze der Bauherrenberater

Ihr Vertragspartner ist der Bauherrenberater, nicht der VPB.

Bauherrenberater pro Std€ 125,00
Sekretariatsarbeit pro Std€ 67,00
Fahrzeugkosten je km€ 0,71


Büronebenkosten wie Porto, Telefon- und Kopien sind im Honorarsatz enthalten.

Bei den Fahrzeugkosten wird die Entfernung ab dem Regionalbüro Braunschweig berechnet.

Die Fahrtzeit des Bauherrenberaters wird mit dem o.a. Stundensatz in Rechnung gestellt.

Eine Baukontrolle besteht aus: Baustellenbegehung, Protokollerstellung durch den Berater und Fahrtkosten.

Telefonate, die über Terminabsprachen hinausgehen, werden als Beratungszeit abgerechnet.

Alle Beträge brutto inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Honorare, die gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, werden nach diesen entsprechend abgerechnet.