- Name des Begriffes: Reihenhausanlagen
- Beschreibungen des Begriffes:
Reihenhausanlagen
Eigentumswohnungen müssen nicht zwangsweise übereinander und in einem Gebäude liegen. Oft sind auch Reihen-und Kettenhausanlagen nach dem Wohneigentumsgesetz organisiert. Dann sind die Nachbarn Miteigentümer der gesamten Anlage und müssen sie entsprechend dem Wohneigentumsgesetz gemeinsam verwalten. Die Häuser selbst sind in der Regel Sondereigentum, Garagen, Spiel- und Grünflächen dagegen oft Gemeinschaftseigentum. Wer sich in eine Reihenhausanlage oder eine kleine Siedlung einkauft, egal, ob neu oder alt, der sollte vorab klären, ob er nach dem Kauf wirklich Herr seiner eigenen Scholle ist oder Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Beides hat Vor- und Nachteile.
- Typ des Begriffes: definition
- Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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