- Name des Begriffes: mitgegangen ...
- Beschreibungen des Begriffes:
mitgegangen ...
Wissen Sie das: Wenn Sie eine Wohnung im Neubau kaufen, dann stehen Sie und Ihre Miteigentümer als Gemeinschaft für alle Betriebs- und Instandhaltungskosten gerade. Wird ein Wohnungseigentümer insolvent und kann er sein Hausgeld nicht mehr zahlen, tragen die anderen zwangsläufig dessen Kosten am Haus mit. Geht gar ein Mehrheitseigentümer in Konkurs, können auf diese Weise enorme Zusatzkosten auf die anderen Eigentümer zukommen. Auch deshalb ist es wichtig, sich die möglichen Miteigentümer vor dem Kauf genauer anzusehen. Im Zweifelsfall nicht kaufen!
- Typ des Begriffes: definition
- Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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