- Name des Begriffes: Messe-Abschlüsse
- Beschreibungen des Begriffes:
Messe-Abschlüsse
Viele potenzielle Bauherren informieren sich vor dem Hausbau- oder -kauf auf Messen über Häuser und Baustoffe. Dabei bekommen sie häufig spezielle Messe-Angebote offeriert, scheinbar besonders günstige Offerten, die aber nur für die Dauer der Messe gelten. Will der Bauherr sie nutzen, muss er sich schnell entscheiden - und übersieht dabei oft die Fallstricke der Verträge. Das als unschlagbar gepriesene Angebot entpuppt sich im Nachhinein häufig als Augenwischerei. Will der Käufer den Vertrag dann rückgängig machen, stellt er fest: In der Regel hat der Bauherr bei diesen Verträgen kein Widerrufsrecht. Deshalb: Verträge niemals auf Messen und unter Zeitdruck unterschreiben und immer vorher von einem Bausachverständigen auf Vollständigkeit prüfen lassen.
- Typ des Begriffes: definition
- Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
Menu