Expertentipp am Mittwoch

VPB: Wie man einen Wohnkeller richtig plant

Nutz- oder Wohnkeller? Das Baurecht regelt einiges unterschiedlich: Von der Deckenhöhe über Dämmung und Heizung bis zur Belüftung.

Wer an heißen Sommertagen in einen Keller geht, wird sich wahrscheinlich über die angenehm kühle Temperatur dort unten freuen. Planen private Bauherren einen Wohnkeller fürs Eigenheim, haben sie dafür meist aber andere Gründe. So sind Hanggrundstücke prädestiniert, weil der Keller für das Haus einen belastbaren, ebenen Sockel schafft. Auf kleinen Grundstücken und dort, wo das Baurecht die Zahl der Geschosse und deren Flächen für den eigenen Bedarf stark einschränkt, lassen sich im Untergeschoss unter bestimmten Umständen Raumreserven erschließen. Häufig sind dies Wellness-, Fitness-, Hobby-, Arbeits- oder Schlafräume. Am Anfang steht jedoch die Frage, ob ein Keller baulich ratsam ist und was er voraussichtlich kosten wird. „Dies erschließt sich wesentlich über ein Baugrundgutachten“, erläutert  Klaus-Dieter Hammes, der das Regionalbüro des Verbands Privater Bauherren (VPB) in Aachen leitet. „Es informiert unter anderem über die Tragfähigkeit des Bodens und die Grundwasserstände.“

Zeigt sich hier ein klares Bild, wird es konkreter: „Die grundsätzliche Frage lautet, ob man das Haus vollständig oder teilweise unterkellern möchte“, sagt Hammes. „Wichtig ist zudem, zwischen einem Nutz- und einem Wohnkeller zu unterscheiden, da hierfür jeweils andere baurechtliche Mindestanforderungen gelten.“ Will man im Untergeschoss nicht bloß Haustechnik, Waschküche und Abstellräume unterbringen, ist mehr als eine lichte Raumhöhe von 2,15 bis 2,20 Metern angesagt. „In dauerhaften Wohn- oder Aufenthaltsbereichen müssen es von Oberkante Estrich bis Unterkante fertiger Kellerdecke mindestens 2,30 Meter sein“, sagt Hammes. „In den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer variieren die genauen Mindestmaße.“

Anders als bei einem Nutzkeller sollte man Wohn- und Aufenthaltsräume im Untergeschoss beheizen können. Neben dem Anschluss an das Heizsystem des Hauses braucht es Heizkörper oder etwa eine Fußbodenheizung. „Laut Gebäudeenergiegesetz müssen beheizbare Räume gedämmt werden, um Wärmeverluste zu minimieren“, betont Hammes. „Das betrifft im Wohnkeller alle Außenwände sowie den Boden.“ Fenster und Außentüren müssen ebenfalls über gute Wärmedämmwerte verfügen. „Welche Werte private Bauherren im Wohnkeller nachzuweisen haben, hängt auch davon ab, welche Energieeffizienzklasse der Neubau erhalten soll“, so Hammes. Je ambitionierter die Ziele, desto strenger sind die Vorgaben für das ganze Haus – inklusive Wohnkeller.

Wie auch anderswo im Haus müssen Aufenthalts- und Schlafräume im Wohnkeller angemessen belüftet und natürlich belichtet werden. „Der Gesetzgeber schreibt dafür sogenannte ‚notwendige Fenster‘ vor, die unmittelbar ins Freie führen“, sagt Hammes. „Um eine ausreichende Versorgung mit Tageslicht sicherzustellen, ist für das Rohbaumaß der Fensteröffnungen ein Achtel der Grundfläche des Raumes als Minimum vorgegeben.“ Auch hierbei variieren die Landesbauordnungen der Bundesländer. Unbedingt nötig für Aufenthaltsräume ist zudem ein zweiter Fluchtweg ins Freie. Ob rechtlich oder technisch: Wer bei der Planung und beim Bau des Kellers auf der sicheren Seite bleiben möchte, zieht am besten unabhängige Fachleute zurate, etwa die Bausachverständigen aus dem Netzwerk des VPB. Dann bleibt das Untergeschoss finanziell kalkulierbar – und kann wohnliche Qualitäten entwickeln.