Expertentipp am Mittwoch

VPB: Wallboxen für E-Autos in Wohneigentümergemeinschaften richtig planen

Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes haben Eigentümer grundsätzlich Anspruch auf die Genehmigung einer Lademöglichkeit.

Mittlerweile ist jedes dritte in Deutschland neu zugelassene Auto ein Elektro-Modell. Mit der zunehmenden Bedeutung von E-Mobilität steigt auch der Bedarf, am Wohneigentum eine entsprechende Ladeinfrastruktur zu schaffen. Im eigenen Einfamilienhaus betrifft die Entscheidung darüber, was in welcher Ausführung benötigt wird, in der Regel eine technische Einzellösung. In Wohneigentümergemeinschaften (WEG) wird es schnell komplexer. Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 20) haben Eigentümer grundsätzlich Anspruch auf die Genehmigung einer Lademöglichkeit.

„Die Gemeinschaft entscheidet dabei über das ‚Wie‘ der Umsetzung“, sagt Volker Lenz, Leiter des Regionalbüros Frankfurt am Main des Verbands Privater Bauherren (VPB). Dies bringe organisatorische, technische und rechtliche Anforderungen mit sich: Anträge strukturieren, Beschlüsse rechtssicher vorbereiten und eine Lösung entwickeln, die nicht nur Einzelinteressen bedient, sondern die gesamte Liegenschaft berücksichtigt. „Einzelne, unkoordinierte Installationen führen schnell zu technischen Engpässen und bei einer später notwendigen Nachrüstung zu steigenden Kosten. Deshalb empfiehlt sich eine ganzheitliche Planung – gerade in größeren Objekten.“

Technisch zählt die verfügbare Anschlussleistung zu den grundlegenden Herausforderungen im Mehrfamilienhaus. „Ohne intelligentes Lastmanagement kann es zu Überlastungen kommen – oder zu kostenintensiven Netzanschlusserweiterungen“, erläutert Lenz. „Moderne Ladelösungen setzen daher auf ein dynamisches Lastmanagement.“ Dieses verteile die verfügbare Leistung bedarfsgerecht auf mehrere Ladepunkte und schaffe damit die Grundlage für eine ausbaubare Infrastruktur.

Für Mitglieder einer WEG steht nicht zuletzt die verursachergerechte Abrechnung im Fokus. Wie auch sonst in einem Mehrparteienhaus muss auch an der Wallbox eindeutig nachvollziehbar sein, welcher Nutzer welchen Strom verbraucht. „Dies gewährleistet der Einsatz eichrechtskonformer Zähler und digitaler Backend-Systeme“, sagt Lenz. „Sie ermöglichen eine präzise Erfassung der Ladevorgänge und eine transparente Abrechnung – entweder direkt über den Ladedienstleister oder integriert in bestehende Prozesse.“ Dies hält den administrativen Aufwand in Grenzen und ermöglicht eine klare Zuordnung der Kosten – was wiederum den Arbeitsaufwand der Verwaltung gering hält und damit auch die Kosten in diesem Bereich.

Auch der Gesetzgeber denkt im Prinzip an ganzheitliche Lösungen. § 8 des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) nämlich verlangt bei Wohngebäuden, die über mehr als zehn Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder an das Gebäude angrenzend verfügen, im Falle  größerer Renovierungen, die den Parkplatz oder dessen elektrische Infrastruktur umfassen, dass dann jeder Stellplatz bereits mit der entsprechenden Leitungsinfrastruktur ausgestattet wird. Eine größere Renovierung ist nach § 2 Nr. 5 GEIG jede Renovierung, die über 25 Prozent der Gebäudeoberfläche erfasst. Leitungsinfrastruktur meint nach § 2 Nr. 10 GEIG die Leitungsführungen, die zur - ggf. späteren - Aufnahme der nötigen Strom- und Datenleitungen erforderlich sind.

„Neben den Investitionskosten für Hardware, Installation und gegebenenfalls Netzanschluss sollte eine WEG auch die laufenden Betriebs- und Servicekosten berücksichtigen“, betont Lenz. „Solche Ausgaben können sich rechnen, wenn man bedenkt, dass eine gut geplante und realisierte Ladeinfrastruktur den Wert einer Immobilie steigert.“ Entscheidend ist deshalb, die Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus frühzeitig ganzheitlich zu planen. Die Bausachverständigen aus dem Netzwerk des VPB können private Bauherren dabei unterstützen, eine kostentransparente und für alle Beteiligten im Alltag optimale Lösung zu realisieren.