Expertentipp am Mittwoch

VPB: So erhalten Wohneigentümergemeinschaften Förderung für Ladeinfrastruktur

WEG, die das Bundesförderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ nutzen wollen, sollten zuvor auch ein paar technische Aspekte klären.

Auch angesichts enormer Spritpreise ist die Zahl der in Deutschland angemeldeten E-Autos deutlich angestiegen. Wer stromgetrieben fährt, braucht einen Anschluss zum Aufladen. Für jene, die ein Haus ihr Eigen nennen, ist das in der Regel kein großes Thema. Anders sieht es bei denen aus, die in einer Wohnung leben. Für sie gibt es gute Neuigkeiten: Wohneigentümergemeinschaften (WEG) können seit dem 15. April dieses Jahres für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern Zuschüsse beantragen. „Über das Bundesförderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ können WEG nach derzeitigem Stand bis zum 10. November 2026 Anträge einreichen“, sagt Fördermittelberater Burkhard Touché aus dem Netzwerk des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Die Mittel werden nach Reihenfolge des Antragseingangs vergeben.“

Über das Programm fördert der Bund die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen. Diese müssen den Bewohnern eines Mehrparteienhauses zur Verfügung stehen. Dazu zählen insbesondere Vorverkabelung, Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung, Netzanschluss, technische Ausrüstung sowie erforderliche bauliche Maßnahmen. Die Leistung muss pro Ladepunkt mindestens 11 und darf höchstens 22 Kilowatt betragen.

Die Höhe der Förderung ist gestaffelt: „Für jeden Stellplatz, der einen Anschluss erhalten soll, ist ein fester Zuschuss bis zu 1.300 Euro ohne installierten Ladepunkt vorgesehen“, so Touché. „Bis zu 1.500 Euro sieht das Programm für einen Stellplatz mit Ladepunkt vor und bis zu 2.000 Euro, wenn bidirektionales Laden unterstützt wird.“ Voraussetzung sei unter anderem, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt beziehungsweise mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. „WEG sollten aufs Timing achten“, betont Touché: „Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme und kann bereits vor dem Beschluss der Eigentümerversammlung gestellt werden.“

Zu beachten ist auch: Manche Bundesländer haben regionale Wallbox-Programme. „Eine Kombination mit der Bundesförderung ist nur dann zulässig, wenn beide Programme das ausdrücklich erlauben“, warnt Touché, „sonst droht eine Rückforderung“. Nicht nur die Formalien für den Antrag sind rechtzeitig zu beachten, sondern auch technische Fragen zu klären. Am Anfang sollte die bauliche Situation und die vorhandene Elektroinfrastruktur genau betrachtet werden. Von hier aus kann man Ziele definieren: die Zahl der zu elektrifizierenden Stellplätze und der gewünschte Ausbaustandard – soll zunächst eine Vorinstallation für spätere Ladepunkte oder direkt eine Lösung inklusive Hardware umgesetzt werden? Sowohl bei der Antragstellung als auch bei baulichen Aspekten können die Fachleute aus dem Netzwerk des VPB Orientierung geben.