Expertentipp am Mittwoch

VPB: Richtig vor Radon schützen – im Neubau und bei der Sanierung

Eine zu starke Konzentration des Gases in der Raumluft erhöht Gesundheitsrisiken für die Bewohner. Doch Radonschutz ist nicht schwer.

November ist Lungenkrebs-Aktionsmonat. Das kann Anlass geben, sich § 123 Abs. 1 des Strahlenschutzgesetzes anzusehen, der auch die Neubauten privater Bauherren betrifft: „Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren.“ Worum geht es dabei? Radon ist ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas, das je nach Region in unterschiedlicher Konzentration im Erdreich vorkommt. In sogenannten Radonvorsorgegebieten, wo das Gas verstärkt austritt, schreibt das Gesetz noch weitergehende Maßnahmen vor. „Über Fehlstellen der erdberührten Gebäudehülle kann Radon auch in Gebäude übertreten“, erläutert Marc Ellinger, Leiter des Regionalbüros Freiburg-Südbaden im Verband Privater Bauherren (VPB). Die Konzentration des Gases in der Raumluft erhöht das Risiko gesundheitsschädlicher Folgen für die Bewohner. 

Die gute Nachricht, so Ellinger: „Den Vorgaben für Radonschutz nachzukommen, ist gar nicht schwer“. Private Bauherren sollten einen unabhängigen Bausachverständigen zurate ziehen, der schon vor oder bei der Planung entsprechend berät. „Ob die gesetzliche Forderung erfüllt wurde, lässt sich abschließend etwa mit einem erweiterten Luftdichtheitstest leicht prüfen“, erläutert Ellinger. „Unter den Gesichtspunkten eines schadensfreien Bauens ist dieser ohnehin zu empfehlen – und bei besonders energieeffizienten, KfW-geförderten Neubauten verpflichtend.“

Auch beim Umbau oder einer Sanierung ist Radonschutz angesagt. Denn wer sein Haus dämmt, macht die Außenhülle dichter. „Dadurch erhöht sich in der Raumluft der Anteil von Gasen, die vom Gebäude selbst und durch die Nutzung hervorgerufen werden – gegebenenfalls auch die Konzentration von Radon“, sagt Ellinger. Das Strahlenschutzgesetz (§123 Abs.4) schreibt deshalb vor: „Wer im Rahmen der baulichen Veränderung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen Maßnahmen durchführt, die zu einer erheblichen Verminderung der Luftwechselrate führen, soll die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Betracht ziehen, soweit diese Maßnahmen erforderlich und zumutbar sind.“ 

„Meine Erfahrungen aus zahlreichen Radonmessungen im Gebäudebestand zeigen, dass es kaum ein älteres Wohngebäude gibt, dessen erdberührte Gebäudehülle ausreichend vor dem Gas schützt“, so Ellinger. Das treffe sogar auch auf viele jüngere Gebäude zu. Spätestens bei der Erstellung eines Sanierungsfahrplans sollte über die potenzielle Radonproblematik gesprochen werden, das ist auch für die Kostenermittlung relevant. „Bei energetischen Sanierungen geht es maßgeblich auch um die Qualität der Raumluft“, sagt Ellinger, „und somit die Wohngesundheit für die Bewohner“. Auf den Wegen zum nachgewiesen radongeschützten Eigenheim finden private Bauherren kompetente Unterstützung im VPB-Netzwerk.