VPB Bausachverständiger Regionalbüro Frankfurt/Main

Dipl.-Ing. Volker Lenz
  • Leiter des VPB Regionalbüros

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Dipl.-Ing. Verena Feineisen
  • Assistenz der Geschäftsleitung

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Leistungen

Die ⁠Leistungen unserer Bauherrenberater*innen und der neutralen Netzwerkexperten*innen umfassen:

1. Energieberatung:

  • Energieberatung für effiziente Energienutzung
  • Unterstützung durch Gebäudeenergieberater
  • Informationen zu Sanierungsförderungen
  • Beratung zur Optimierung von Heizkosten
  • Beratung zum individuellen Sanierungsfahrplan
  • Baubegleitende Qualitätskontrolle bei der energetischen Sanierung

2. Immobilienbewertung & Beratung zum Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks:

  • Immobilienbewertung und Baugutachten zur Einschätzung des Kaufobjekts
  • Unabhängige Beratung zur Überprüfung des Kaufpreises
  • Objektbegehung zur Begutachtung der baulichen Substanz
  • Ermittlung des Renovierungsbedarfs und der Renovierungskosten
  • Unabhängige Beratung bei Umbauten und energetischen Renovierungen
  • Sachwertüberprüfung der Immobilie
  • Qualitätskontrollen während der Planungs- und Bauphase, der Umbauarbeiten und Begleitung bei der Abnahme

3. Baugutachten & Bauberatung bei Bauschäden:

  • Baugutachten zur Schadensanalyse
  • Schimmelgutachten zur Identifizierung und Lösung von Schimmelproblemen
  • Baufeuchtemessung für die Beurteilung der Bauwerksfeuchte
  • Beratung zu allen weiteren Bauschäden und Problemen am Bau

4. Unabhängige Baubegleitung:

  • Unabhängige Baubegleitung während des gesamten Prozesses
  • Unabhängige Beratung bei der Suche nach geeigneten Baupartnern
  • Unabhängige Bauberatung bei allen Fragen rund um den Bau

5. Neutrale Bauberatung:

  • Unabhängige Bauberatung bei der Bauplanung, beim Bauprojektmanagement und bei der Baugenehmigung
  • Unabhängige Fördermittelberatung für Ihr Bauvorhaben
  • Bautechnische Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung sowie des Kaufvertrags
  • Qualitätskontrolle während der Ausführung, z.B. bei wichtigen Baufortschritten
  • Thermografie zur Untersuchung von Wärmebrücken und Energieverlusten
  • Blower Door Messung zur Aufspürung von Luftundichtigkeiten
  • Qualitätskontrolle vor der Bauabnahme
  • Begleitung zur Bauabnahme
  • Kontrollbegehung vor Ablauf der Gewährleistung

6. Beweissicherung:

  • Durchführung von Beweissicherungen im Falle von Streitigkeiten
  • Professionelle Bau-Dokumentation zur Sicherung von Beweisen

7. Bauabnahme:

  • Begleitung zur Bauabnahme
  • Erstellung detaillierter Abnahmeprotokolle
  • Vorbereitende Baukontrolle zur Sicherstellung der Qualitätsstandards

8. Baumängel:

  • Beratung zur Mängelrüge bei festgestellten Baumängeln
  • Beratung zur Abwicklung von Pfusch am Bau
  • Beratung zu Schadensersatzansprüchen in Zusammenarbeit mit spezialisierten Baurechtsanwälten aus dem Netzwerk

9. Zahlungsplan:

  • Abgleich von Abschlagszahlungsraten mit der Baubeschreibung, um Vorleitungen des Bauherrn zu vermeiden
  • Bonitätsprüfung der ausgewählten Baufirmen

10. Renovierung, Sanierung & Umbau:

  • Thermografie zur Untersuchung von Wärmebrücken und Energieverlusten
  • Blower Door Messung zur Aufspürung von Luftundichtigkeiten
  • Beratung zur Sanierungspflicht und Einhaltung von Denkmalschutzvorgaben
  • Beratung zur fachgerechten Altbausanierung und Modernisierungsoptionen

Fördermittelberatung

Möchten Sie Unterstützung beim Durchdringen des Fördermittel-Dschungels?
Dann sprechen Sie uns gerne an.

Der VPB verfügt über einen zertifizierten Fördermittelberater. Dieser hilft Ihnen bei der Zusammenstellung, der für Sie passenden Fördermittel - individuell an Ihr Bau- oder Kaufvorhaben angepasst. Er findet die für Sie passende Lösung, hilft Ihnen beim Beantragen und Verstehen des Bescheides. Ebenfalls kann er Sie zu Fragen rund um die Themen Abrechnung und Dokumentation beraten.

Kontakt

Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Projekt!

Frankfurter Straße 3
65779 Kelkheim
Telefon: 06195 725371
Telefax: 06195 725481
E-Mail: frankfurt@vpb.de

Sprechstunden: Termine nach Vereinbarung

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Unterstützung für Private Bauherren und Käufer

durch unabhängige und produktneutrale Beratung für:

  • Neubau und Altbau
  • Technische und juristische Beratung vor Vertragsunterzeichnung
  • Technische Beratung im Rahmen der Planungsphase
  • Baukontrollen zur Qualitätssicherung
  • Sachverständigenleistungen für Schallschutz, Wärmeschutz, Brandschutz und Schadstoffe
  • Sachverständigenleistungen für Haustechnik und Elektro
  • Bauabnahmen
  • Baukontrollen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist
  • Immobilien- Verkehrswertermittlung


Hierfür steht Ihnen unser Sachverständigen–Team und unsere Baujuristen für alle Themenbereiche zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns an. In einem persönlichen Telefonat können wir zusammen besprechen, wie wir Sie am besten bei Ihrem Vorhaben oder bei Ihrem Problem unterstützen können (kostenlose Grundberatung).

Beratungsleistungen bzw. Prüfungen nach Bedarf

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren individuellen Bedarf an Beratungsleistungen im Vorfeld der Beauftragung mit uns abstimmen. Nachfolgend aufgeführte Leistungen sind beispielhaft:

  • Technische Prüfung der Baubeschreibung vor Vertragsunterzeichnung
  • Juristische Prüfung des Werk- bzw. Kaufvertrages vor Vertragsunterzeichnung
  • Juristische und technische Prüfung von Architektenverträgen
  • Überprüfung der Planung (Bauantrag, Ausführungsplanung)
  • Überprüfung der Fälligkeit von angeforderten Zahlungsraten
  • Überprüfung der Preisangemessenheit von Nachträgen (Sonderwünsche)
  • Mitwirkung und baufachliche Unterstützung des Bauherrn bei Gesprächen mit Auftragnehmern bzw. Bauträger.
  • Baufachliche Überprüfung der Abschlags- und Schlussrechnungen auf Vertragskonformität, Fälligkeit und Angemessenheit.
  • Baufachliche Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit und Angemessenheit von Architektenhonorarrechnungen.
  • Monetäre Bewertung des Bautenstandes, z.B. bei Insolvenz des Bauträgers oder Generalunternehmers.
  • Technische Beratung bei der Einleitung und Durchführung eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens.
  • Gerichtsverwertbare Verkehrswertgutachten (z.B. für Erbauseinandersetzungen, Ehestreitigkeiten etc.)
Empfohlene Baukontrollen für Ein- und Mehrfamilienhäuser

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren individuellen Bedarf an Beratungsleistungen im Vorfeld der Beauftragung mit uns abstimmen. Es besteht generell die Möglichkeit mehrere empfohlene Baukontrollen in einem Ortstermin zusammenzufassen.

Empfohlene Baukontrollen zur Qualitätssicherung für Ein- und Mehrfamilienhäuser:

  1. Baukontrolle zur Prüfung der Gründungsmaßnahmen vor dem Betonieren der Bodenplatte und der Fundamente unter Berücksichtigung des Bodengutachtens. Das zur Verfügung stehende Zeitfenster für diese Prüfung ist erfahrungsgemäß sehr eng, weswegen bereits bei Baubeginn der Bauherr diese Prüfung mit der ausführenden Firma vereinbaren sollte. Bitte beachten Sie die einwöchige Vorlaufzeit zur Disposition dieser Ortsbesichtigung.
  2. Baukontrolle zur Prüfung der fachgerechten Ausführung der Kellerkonstruktion – Rohbau , z.B. Weiße Wanne.
  3. Überprüfung der fachgerechten Dämmung im Bereich der erdberührten Kelleraußenwände. Die Prüfungen zu 2 und zu 3 können auch zusammengefasst werden, wenn bereits 50% der erdberührten Kelleraußenwände gedämmt sind.
  4. Baukontrolle zur Prüfung der Rohbauarbeiten einschließlich Rohinstallation (Heizung, Sanitär, Elektro), Fenstereinbau, Dachkonstruktion und Dacheindeckung, bei noch stehendem Gerüst. 
  5. Baukontrolle zur Prüfung des Fußbodenunterbaus und der Fußbodenheizung vor Einbau des Estrichs.
  6. Baukontrolle zur Prüfung des Wärmedämmverbundsystems (Dämmplatten im Außenwandbereich), sofern vorgesehen - vor Aufbringen des Unterputzes.
  7. Baukontrolle zur Prüfung der Ausbauarbeiten nach Bedarf.
  8. Vorabnahme ca. 14 Tage bis 3 Wochen vor der Schlussabnahme zur Vermeidung von unliebsamen Überraschungen, hoher Anzahl von Mängeln und Verzögerungen des vorgesehenen Einzugstermins.
  9. Baufachliche Mitwirkung bei der Schlussabnahme, Feststellung von Mängeln, einschl. Unterstützung und Beratung des Bauherren.
  10. Durchführung von Nachabnahmen nach Fertigstellung der Restarbeiten und Mängelbeseitigung - Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Mängelbeseitigung, der bei der Abnahme festgestellten Mängel und Restarbeiten.
Empfohlene Baukontrollen für Käufer von Eigentumswohnungen und WEGs

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren individuellen Bedarf an Beratungsleistungen im Vorfeld der Beauftragung mit uns abstimmen. Es besteht generell die Möglichkeit mehrere empfohlene Baukontrollen in einem Ortstermin zusammenzufassen.

Empfohlene Baukontrollen zur Qualitätssicherung für Eigentumswohnungen - Sondereigentum nach WEG

  1. Baukontrolle zur Prüfung der Rohbauarbeiten, Fenstereinbau und der Rohinstallation - Heizung, Sanitär, Elektro
  2. Baukontrolle zur Prüfung des Fußbodenunterbaus und der Fußbodenheizung - vor Einbau des Estrichs.
  3. Baukontrolle zur Prüfung der Ausbauarbeiten nach Bedarf.
  4. Vorabnahme ca. 14 Tage bis 3 Wochen vor der Schlussabnahme zur Vermeidung von unliebsamen Überraschungen, einer hohen Anzahl von Mängeln und Verzögerungen des vorgesehenen Einzugstermins.
  5. Baufachliche Mitwirkung bei der Schlussabnahme, Feststellung von Mängeln, einschl. Unterstützung und Beratung des Bauherren/Käufers.
  6. Durchführung von Nachabnahmen nach Fertigstellung der Restarbeiten und Mängelbeseitigung. - Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Mängelbeseitigung, der bei der Abnahme festgestellten Mängel und Restarbeiten.


Empfohlene Baukontrollen zur Qualitätssicherung am Gemeinschaftseigentum nach WEG - z.B. Mängelfeststellung im Zuge der Abnahme GE

  • Feststellung der Mängel an den Bauteilen des Gemeinschaftseigentums zur Vorbereitung der rechtsgeschäftlichen Abnahme des Gemeinschaftseigentums der Erwerber
  • Durchführung von Nachabnahmen nach Fertigstellung der Restarbeiten und Mängelbeseitigung. - Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Mängelbeseitigung, der bei der Abnahme festgestellten Mängel und Restarbeiten, sowie Fälligkeit der letzten Rate gemäß MABV.


Empfohlene Baukontrollen für die Instandhaltung von Wohnungsanlagen (WEG)

  • Turnusmäßige Überprüfung der baulichen Anlagen des Gemeinschaftseigentums im Abstand von ca. 2 bis 3 Jahren mit Feststellung und Dokumentation von Instandhaltungsrückstau bzw. empfohlener Reparatur- und Sanierungsarbeiten.
  • Gutachterliche Beratung im Zusammenhang mit geplanten Reparaturarbeiten und Sanierungsmaßnahmen nach den Kriterien: Kostensicherheit, Qualitätssicherheit, Terminsicherheit und Vertragssicherheit.
  • Vorbereitung der rechtsgeschäftlichen Abnahme der durchgeführten Sanierungsarbeiten durch Feststellung und Dokumentation erkennbarer Mängel.
Unterstützung für Wohnungseigentümer / WEGs

Unsere Bauherrenberater und weitere Netzwerkpartner verfügen über langjährige Erfahrung in der technischen bzw. juristischen Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Hausverwaltungen, insbesondere hinsichtlich

  • Abnahme des Gemeinschaftseigentums
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen
  • Mängelbeseitigungsmanagement zur transparenten, effektiven Mängelverfolgung
  • Technische Beratung zur Instandhaltung und Sanierung


Gerne erhalten Sie unsere Referenzliste namhafter WEG‘s , ebenso ein unverbindliches Angebot. Bitte rufen Sie uns an. In einem persönlichen Telefonat können wir zusammen besprechen, wie wir Sie am besten bei Ihrem Vorhaben oder bei Ihrem Problem unterstützen können (kostenlose Grundberatung).

Referenzen/Kundenstimmen

Auf Anfrage im Regionalbüro erhältlich.

Wohnungseigentümergemeinschaften diverser, namhafter ETW-Anlagen werden bei der Durchsetzung Ihrer gerechtfertigten Ansprüche von den Experten aus dem Regionalbüro Frankfurt unterstützt.

Honorarsätze der Bauherrenberater

Kostenlose Grundberatung nach § 2.2 der VPB-Satzung
Sie wollen wissen ob wir Ihnen mit ihrer Bauproblematik weiterhelfen können? Scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen. Gerne beraten wir Sie telefonisch und teilen Ihnen mit, wie wir helfen können.


Projektbezogene Erstberatung im Büro oder per Telefonkonferenz
Erstberatungspauschale: 125,00 €
Erstberatung (max. 1 Std.) mit Darstellung der Problematik des Ratsuchenden, Einschätzung des SV und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise.


Leistungen nach Aufwand und Pauschalangebote
Für sämtliche von uns zu erbringende Leistungen nach Aufwand und bei Pauschalangeboten erhalten Sie vor Beginn der Leistungserbringung ein unverbindliches Honorarangebot.

Um ihren Bedarf an Sachverständigenleistungen bestmöglich zu erfassen und zum Zwecke der Terminabstimmung bitten wir um ihren Anruf. Gerne rufen wir Sie auch zurück, wenn Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail schicken.
Telefon: 06195 725371
E-Mail: sekretariat.frankfurt@vpb.de

Sie erhalten unser detailliertes Honorarangebot per E-Mail. Die Auftragsbestätigung kann ebenfalls per E-Mail mit Rückantwort erfolgen.


Unsere Bruttostundensätze für die Sachverständigen sind abhängig von dem benötigten Fachgebiet für die zu erbringende Leistung. Sie liegen zwischen 159 € und 170 € inkl. 19 % Mehrwertsteuer, zuzüglich 6% Nebenkostenpauschale auf den Nettobetrag. Aus der Angabe der Stundenverrechnungssätze kann der Gesamthonoraraufwand für die zu erbringende Beratungstätigkeit bzw. Sachverständigentätigkeit noch nicht abgeleitet werden, hierzu bedarf es der Ausarbeitung eines Honorarangebotes mit Kostenschätzung.