VPB zum Forderungssicherungsgesetz: Baukammern können privaten Bauherren schneller zu ihrem Recht verhelfen

BERLIN. Der Verband Privater Bauherren (VPB) kritisiert den Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG), das diese Woche (26.) im Mittelpunkt der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag stand. "Wesentliche Forderungen des VPB sind dabei nicht einmal annähernd erfüllt", beanstandet Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des VPB.

Nach Ansicht des VPB reichen die im Gesetzesentwurf vorgesehnen fünf Prozent, die ein Bauherr von der Kaufsumme des Hauses einbehalten kann, um im Insolvenzfall das Objekt mit anderen Partnern fertig zu stellen, bei weitem nicht aus. Der Verbraucherschutzverband plädiert hier seit langem für einen Einbehalt von mindestens zehn Prozent.

"Nicht zufriedenstellend geregelt wird im neuen Gesetzesentwurf auch das alte Problem der Sicherheiten für die Zeit der Gewährleistung, des so genannten Einbehalts zur Mängelbeseitigung", erläutert Corinna Merzyn. "Nach Erfahrung des VPB ist es üblich, dass Unternehmen kleinere Schäden während der Gewährleistungsphase gerne auf die lange Bank schieben, ehe sie ihren Pflichten nachkommen. Mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung hätte auch der private Bauherr hier ein angemessenes Druckmittel zur Durchsetzung seiner ureigenen Rechte in der Hand." Ebenso wäre es im Falle einer Firmeninsolvenz. Geht eine Baufirma während der Gewährleistungszeit in Konkurs, muss der Hauseigentümer den Schaden von einem anderen Unternehmen nachbessern lassen - und zahlt dabei unter Umständen drauf, weil das einbehaltene Geld dafür nicht ausreicht.

"Die aktuellen Diskussionen", kritisiert Corinna Merzyn, "helfen den privaten Bauherren nicht weiter. Sie brauchen mehr Sicherheiten und müssen schneller zu ihrem Recht kommen." Deshalb erneuert der VPB seine wiederholte Forderung nach der Einrichtung von Baukammern an den Gerichten. "Diese Fachsenate arbeiten dort, wo sie bereits existieren, effizienter und damit verbraucherfreundlicher als normale Gerichte, die mit der speziellen Materie oft überfordert sind und bereits für durchschnittliche verfahren fünf Jahre und länger benötigen - das hält kein privater Bauherr durch und im übrigen auch kaum ein Handwerker", erläutert die VPB-Geschäftsführerin. "Dieser Forderung hat sich im Übrigen auch der Deutsche Baugerichtstag angeschlossen, zu dessen Beirat der VPB gehört. Er setzt sich mit uns für die Einrichtung der Baukammern an den Gerichten ein."

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

Pressekontakt: Tel: 030 27890122, E-Mail: presse@vpb.de