VPB: Beim Einzugstermin legen sich Baufirmen oft gar nicht fest

BERLIN. "Bauen Sie jetzt und verbringen Sie Weihnachten schon im neuen Haus!". Diese Botschaft klingt verlockend für junge Familien, die vom Eigenheim träumen. Kommt dann noch das Versprechen hinzu, das neue Haus zum besonders günstigen Festpreis zu bauen, greifen viele zu. Neun von zehn privaten Bauherren kaufen heute ein schlüsselfertiges Haus. Dazu müssen sie einen Bauvertrag unterzeichnen. Nach Erfahrung des Verbands Privater Bauherren (VPB) klaffen aber zwischen den Versprechungen während der Verkaufsverhandlungen und dem tatsächlichen Bauvertrag erhebliche Lücken. Termine werden dort beispielsweise nur selten genannt.

Wie das Institut Privater Bauherren in seiner aktuellen Studie "Schlüsselfertig Bauen - Die Bauverträge mit privaten Bauherren in der Praxis" belegt, werden in nur rund 17 Prozent der nach dem Zufallsprinzip untersuchten Verträge tatsächlich Termine für die Fertigstellung des Hauses fixiert. Rund die Hälfte aller Verträge setzt zwar einen Bauzeitraum nach Monaten und Wochen fest, aber ergänzt um häufig außerordentlich schwammige und großzügige Verlängerungsklauseln und ein knappes Drittel aller für die Studie untersuchten Bauverträge enthält gar keine näheren Hinweise zur Bauzeit.

Wie verträgt sich das mit den Versprechungen in den Verhandlungen zwischen Baufirma und Bauherrschaft? Gar nicht, denkt der Laie. Bestens, weiß der Bauunternehmer, denn Bauverträge sind frei verhandelbar. Feste Termine können, müssen aber nicht vereinbart werden! Das ist ärgerlich für Bauherren, denn sie möchten natürlich genau wissen, wie sie ihre Finanzierung planen, wann sie umziehen können, wie viele Monate sie doppelte Ausgaben für Miete und Hypothek buckeln müssen.

Die Unwilligkeit der Schlüsselfertiganbieter, sich terminlich festzulegen hat Gründe: Zu groß sind die Unsicherheiten, beispielsweise wenn der Bauherr noch gar kein Grundstück hat und deshalb auch noch nicht feststeht, wie der Baugrund aussieht, ob mit Altlasten oder Problemen im Baugrund zu rechnen ist, die den Bau verzögern können, oder inwieweit das Musterhaus noch an den geltenden Bebauungsplan vor Ort angepasst werden muss.

Mitunter sorgt auch der Bauherr selbst für Verzögerungen. Während der eine schnell entscheidet, Bauanträge persönlich zum Amt bringt, Änderungswünsche präzise formuliert, Baustrom und Bauwasser fristgerecht organisiert, brauchen andere erheblich länger, um ihren Part zu erfüllen. Entsprechend verzögern sich Planung und Umsetzung. Erfahrene Anbieter kalkulieren das mit ein - und weigern sich, einen fixen Termin zu nennen.

Sogar anderthalb bis zwei Jahre Bauzeit behalten sich viele Bauträger vor. Weil sie häufig mehrere Objekte parallel hochziehen, müssen sie oft, bevor sie ans Ausschachten gehen, erst ein bestimmtes Kontingent verkauft haben. Sonst rechnet sich das Geschäftsmodell nicht. Und weil es dauern kann, bis beispielsweise ein Dutzend Häuser verkauft ist, schreiben sie vorsichtshalber einen Fertigstellungstermin in weiterer Zukunft fest. Für den Käufer bedeutet das eine entsprechend lange Wartezeit. Da er den Vertrag unterzeichnet hat, ist er auch an ihn gebunden.

Weil es um viel Geld geht, sollten sich Bauherren vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Experten erklären lassen, was sie da eigentlich unterschreiben sollen. Dann wissen sie, was sie selbst während der Bauzeit alles beachten und erledigen müssen, und sie bekommen eine realistische Einschätzung, wann sie tatsächlich mit dem Einzug rechnen können.

Die Studie "Schlüsselfertig Bauen - Die Bauverträge mit privaten Bauherren in der Praxis" kann in unserem VPB-Shop bestellt werden. Sie kostet zehn Euro plus Versand.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

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