Expertentipp am Mittwoch

VPB: Wärmeplanung fertig – was Wohneigentümer nun tun können

Die meisten Kommunen haben ihre Wärmeplanung abgeschlossen. Fürs Wohneigentum heißt das noch nicht viel – was auch eine Chance ist.

Laut Bundesregierung verfügten im August mindestens 75 der 80 Kommunen in Deutschland mit über 100.000 Einwohnern über eine abgeschlossene Wärmeplanung. Das gilt auch für mindestens 668 der 1.518 Kommunen mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern und mindestens 2.838 der 9.156 Kommunen mit bis zu 10.000 Einwohnern. Die Wärmepläne sind öffentlich einsehbar. „Wer auf der Homepage seiner Kommune nicht fündig wird, kann über das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende darauf zugreifen“, weiß Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). Im Übrigen bleibe immer der Anruf im Rathaus.

Was für die private Bauherrschaft als Hilfestellung für längerfristige perspektivische Überlegungen zur energetischen Ertüchtigung der eigenen Immobilie und zur Wahl zukünftiger Anlagentechnik erscheint, darf aber nicht überbewertet werden. „Bürger einer Kommune können aus einem Wärmeplan keine rechtlichen Ansprüche herleiten“, weiß Freitag. Ob ein im Plan für spätestens 2045 vorgesehener Ausbau eines Fernwärmenetzes bis dahin erfolgt, ist nicht garantiert. Auch faktisch gibt es viele denkbare Hindernisse – archäologische Funde bei Ausschachtungen etwa können den Ausbau verzögern. „Zudem fragt sich bei planmäßigem Ausbau, ob die Kommune die Anlieger eines Netzes zum Anschluss zwingt oder nicht“, gibt der Jurist zu bedenken. „So wollen manche Kommunen davon absehen, weil sie der Überzeugung sind, preislich ein Angebot machen zu können, das sich wettbewerblich durchsetzt.“ Das beruht meist auf einer Energiequelle im Gemeindegebiet, bei der Wärme als unvermeidliches Abfallprodukt anfällt, etwa ein großes Rechenzentrum.

Umgekehrt bleibt selbst für Gebiete, die nicht als Potenzial eines erweiterten Fernwärmenetzes ausgewiesen sind, die Option auf Fernwärmeversorgung bestehen. Manche, vor allem größere Kommunen, haben eigenständig in bestimmten Punkten ehrgeizigere Klimaziele beschlossen, insbesondere in Form vorgezogener Zeitfenster, etwa bis 2035. Höheres Tempo heißt aber auch: Die Nachfrage steigt schneller und das Angebot muss folgen. Energieversorger und Netzbetreiber kalkulieren in diesen Fällen meist etwas konservativer. Wenn aber alles über Erwarten gut läuft, kann man sich dann doch noch in einem Wärmenetzanschlussgebiet wiederfinden, das relativ kurzfristig erschlossen wird.

„Statt also mit der Wärmeversorgungsplanung den privaten Bauherren in bestimmten Punkten Sicherheit an die Hand zu geben, lösen Kommunen damit teilweise das Gegenteil aus: Beratungsbedarf“, so Freitag. Das müsse aber nicht schlecht sein – vor allem, wenn aktuell noch gar kein konkreter Handlungsbedarf besteht. „Bei einer Bestandsimmobilie können sogar bis zu 30 Jahre Planungshorizont sinnvoll sein.“ Dafür bedarf es des neutralen sachverständigen Blicks auf das bauphysikalische Ganze – und zwar nach Maßgabe des individuellen Bedarfes. Vor allem letzterer wird als Ausgangspunkt der Überlegungen oft unterschätzt.

Die Fachleute aus dem Netzwerk des VPB empfehlen, den Wärmebedarf individuell zu ermitteln, und zwar bis hinunter auf die einzelnen Zimmer. Auf dieser Basis etwa eine neue Dämmung und den Einbau einer Wärmepumpe zu planen, kann unter Umständen die Sanierungskosten erheblich senken. „Auch in anderen Fällen gilt“, so Freitag, „wer mithilfe unabhängiger Sachverständiger beizeiten alle Optionen auf dem Tisch hat, kann selbst entscheiden – ohne überredet oder gezwungen worden zu sein.“