Auch Bauherren müssen schon Schnee räumen

Winterliches Wetter mit Eis und Schnee bringt Verpflichtungen mit sich. Grundsätzlich gilt, das Grundstückseigentümer für das Räumen und Streuen verantwortlich sind. Also muss auch an der Baustelle dafür gesorgt sein.

Auch Bauherren müssen schon Schnee räumen

Wenn es schneit oder Eisregen den Bürgersteig in eine gefährliche Rutschbahn verwandelt, dann sind Hauseigentümer in der Pflicht. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht betrifft alle Hauseigentümer. Dazu gehören im Winter die Räum- und Streupflicht nicht nur auf allen begehbaren Wegen und Flächen der Grundstücke, sondern auch in den Hauseingängen, den Garagenhöfen wie auch rings um die Mülltonnenstandplätze. Normalerweise überträgt die Kommune die sogenannten Sicherungspflichten für Bürgersteige und öffentliche Wege auf die Hauseigentümer. Dann umfasst die Verkehrssicherungspflicht auch diese. Die Grundstückseigentümer wiederum dürfen sie weitergeben, beispielsweise an einen gewerblichen Winterdienst. Allerdings müssen sie sich dann rückversichern und prüfen, ob der Dienstleister die Aufgaben auch erledigt. Wichtig: auch der Bauherr, dessen Haus noch gar nicht fertig ist, steht in der Pflicht: Sobald ihm das Grundstück gehört, hat er auch die Verkehrssicherungspflicht und muss jetzt im Winter – zum Beispiel – Schnee räumen.

Auch Bauherren müssen schon Schnee räumen

Wenn es schneit oder Eisregen den Bürgersteig in eine gefährliche Rutschbahn verwandelt, dann sind Hauseigentümer in der Pflicht. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht betrifft alle Hauseigentümer.

Dazu gehören im Winter die Räum- und Streupflicht nicht nur auf allen begehbaren Wegen und Flächen der Grundstücke, sondern auch in den Hauseingängen, den Garagenhöfen wie auch rings um die Mülltonnenstandplätze. Normalerweise überträgt die Kommune die sogenannten Sicherungspflichten für Bürgersteige und öffentliche Wege auf die Hauseigentümer. Dann umfasst die Verkehrssicherungspflicht auch diese. Die Grundstückseigentümer wiederum dürfen sie weitergeben, beispielsweise an einen gewerblichen Winterdienst. Allerdings müssen sie sich dann rückversichern und prüfen, ob der Dienstleister die Aufgaben auch erledigt.

Wichtig: auch der Bauherr, dessen Haus noch gar nicht fertig ist, steht in der Pflicht: Sobald ihm das Grundstück gehört, hat er auch die Verkehrssicherungspflicht und muss jetzt im Winter – zum Beispiel – Schnee räumen.