Vertragskontrolle durch den VPB Verbraucherfreundliche Verträge sichern – jetzt Vertrag einreichen

Der VPB (Verband Privater Bauherren e. V.) ist als qualifizierte Einrichtung nach § 3 UKlaG berechtigt, Vertragsklauseln zu prüfen und gegen verbraucherfeindliche Formulierungen vorzugehen. Diese Prüfungen erfolgen im Interesse aller Verbraucher, vor allem, um unzulässige Klauseln im Bau- und Immobilienbereich aufzudecken und abzumahnen. 

Auch Nicht-Mitglieder können ihre Verträge einreichen. Die Prüfung erfolgt dabei nicht als individuelle Rechtsberatung, sondern im Rahmen der gesetzlichen Verbraucherschutzbefugnis des VPB. Ziel ist es, missbräuchliche Vertragsbedingungen aufzudecken und so langfristig für faire Vertragsbedingungen im Markt zu sorgen.

Warum eine Vertragskontrolle wichtig ist

Viele Immobilien- und Bauverträge enthalten Formulierungen, die vom Unternehmer bei allen seinen Geschäften gestellt werden und einseitig zugunsten des Unternehmens gestaltet sind. Diese sogenannten AGB-Klauseln sind oft schwer verständlich oder widersprechen grundlegenden Wertungen des Werkvertragsrechts, manchmal sogar den Klauselverboten der §§ 308 und 309 BGB. Der VPB prüft solche Verträge auf mögliche Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften und kann bei Bedarf Abmahnverfahren einleiten. Sind diese nicht erfolgreich, kann der VPB die Klauseln gerichtlich überprüfen zu lassen. 

Durch diese Verfahren profitieren alle Bauherren und Käufer, da in solchen Prozessen rechtskräftig für unwirksam erklärte Klauseln vom Unternehmer gegenüber allen Verbrauchern nicht mehr verwendet werden dürfen. Und das gilt auch für die Verbraucherkunden, die einen Altvertrag haben: der Unternehmer darf sich auch in laufenden Vertragsbeziehungen nicht mehr auf die Geltung einer solchen rechtskräftig für unwirksam erkannten AGB berufen. 

Welche Verträge können eingereicht werden?

  • Bauverträge (z. B. mit Bauträgern oder Bauunternehmen)
  • Immobilienkaufverträge 

Die eingereichten Dokumente werden insb. daraufhin geprüft, ob sie verbraucherfeindliche Klauseln enthalten, die gegen geltendes Recht verstoßen. 

So funktioniert die Einreichung 

  1. Vertrag hochladen: Nutzen Sie das Online-Formular zur Vertragskontrolle. 

  2. Einwilligung erteilen: Damit der VPB tätig werden kann, müssen Sie der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für den Zweck der AGB-Prüfung zustimmen. 

  3. Verbraucherschutz stärken: Der VPB prüft die Unterlagen und leitet ggf. Schritte gegen verbraucherfeindliche Vertragsklauseln ein. 

Wann ist eine Einreichung sinnvoll?

Die Erfahrung zeigt, dass Bauherren und Käufer ihre Verträge häufig dann einreichen, wenn: 

  • der Vertrag nicht unterschrieben wird 
  • nach Abnahme und Beseitigung der dabei beanstandeten Mängel oder
  • ohnehin Streit zwischen Verbrauchbauherrschaft und Unternehmer herrscht  

In allen Fällen kann die Einreichung dazu bei, unfaire Vertragspraktiken aufzudecken und den Verbraucherschutz im Bauwesen zu stärken. 

Fazit: Jetzt Vertrag prüfen lassen

Eine solche Vertragskontrolle durch den VPB trägt dazu bei, verbraucherfeindliche Vertragsklauseln im Bereich Immobilien- und, Bau  aufzudecken.  
Ziel ist es, auf rechtswidrige, die Verbraucher unangemessen benachteiligende Formulierungen aufmerksam zu machen und so langfristig für faire Vertragsbedingungen zu sorgen. 

Auch Nicht-Mitglieder können Verträge kostenfrei einreichen. Die Unterlagen werden im Rahmen der Abmahnberechtigung des VPB geprüft, um mögliche Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften zu identifizieren.  
Die Ergebnisse führen dann ggf. zu Verbraucherschutzverfahren , die der VPB im Interesse aller Bauherren und Käufer führt. 


Fragen und Antworten zur Vertragskontrolle

Wer kann Verträge einreichen?
Alle Verbraucher, auch Nicht-Mitglieder, können Verträge aus dem Bau- und Immobilienbereich zur Kontrolle einreichen.

Welche Art der Prüfung erfolgt?
Es handelt sich nicht um eine individuelle Rechtsberatung, sondern um eine Überprüfung der Vertragsbedingungen auf generelle Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze im Interesse aller Verbraucher.

Was passiert nach der Einreichung?
Der VPB prüft die Unterlagen und leitet gegebenenfalls ein Abmahnverfahren ein. Wenn eine Klausel gerichtlich für unwirksam erklärt wird, profitieren alle Verbraucher, die Verträge mit demselben Unternehmer haben und in denen diese Klauseln auch enthalten sind. Zudem dürfen die vom Unternehmer neu abzuschließenden Verträge die Klauseln nicht mehr enthalten.

Entstehen Kosten?
Nein. Die Einreichung und Prüfung sind kostenfrei.

Wird der Unternehmer auf mich aufmerksam?
Vereinzelt kann es vorkommen, dass für den Beweis des Stellens der AGB gegenüber einem Verbraucher vor Gericht ein Zeugenbeweis angeboten werden muss. Dann (erst) erfährt der verklagte Unternehmer Ihren Namen, wenn Sie im Prozess als Zeuge benannt werden.

Was habe ich persönlich von der Prüfung?
In den Fällen, in denen eine Abmahnung Erfolg hat, kann das so schnell passieren, dass Sie selbst in den Genuss kommen, dass verschiedene Klauseln Ihres Vertrages nicht mehr zu Ihren Lasten greifen. Wenn eine Klage nötig ist, dauert es bis zur rechtskräftigen Klärung oft länger als das Bauprojekt. Dann können nur noch unwirksame AGB aus dem Bereich des Gewährleistungsrechts ggf. interessant sein. Vor allem aber helfen Sie anderen Verbraucherbauherren, die später diesen unwirksamen AGB nicht mehr ausgesetzt sind.

Online-Formular zur Vertragskontrolle

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