VPB Regionalbüro Bremen

Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Schäfer
  • Dipl.Ing. Architekt
  • Mitglied der Architektenkammer Bremen
  • Bauherrenberater bzw. Regionalbüroleiter für den VPB seit 2007
  • Zertifikat "Ausgezeichnet fortgebildet 2019" der Architektenkammer Bremen
Spezialkenntnisse und Fachgebiete
  • Prüfung von Bauunterlagen
  • Baubegleitenden Qualitäts-, Termin- und Kostenkontrolle
  • Feststellung und Beurteilung von Baumängeln und Bauschäden
  • Kalkulation von Baupreisen
  • Bautechnische Vertragsberatung

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Kontakt

Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Projekt!

Marcusallee 16
28359 Bremen
Telefon: 0421 3968550
E-Mail: bremen@vpb.de

Sprechstunden: Nach Vereinbarung

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Kooperationen

Kontakt und Zusammenarbeit mit

  • div. Spezialisten für Blowerdoorprüfungen, Thermografieuntersuchungen, Schallschutz, Baugrundproblemen, Tragwerksfragen, Energieberatung
  • Anwälten mit Spezialkenntnissen im Baurecht
Referenzen/Kundenstimmen

Auf Anfrage im Regionalbüro erhältlich.

Honorarsätze der Bauherrenberater

lm Bereich des Regionalbüros Bremen gelten ab 01.01.2022 bis auf weiteres nachfolgende Verrechnungssätze:

Sachverständiger Bauherrenberater€ 140,00/Std
Mitarbeiter/Architekt/Ing.€ 85,00/Std
Sekretariat/Hilfskraft€ 70,00/Std
Fahrtkosten€  0,71/km

Weiterhin gelten folgende Nebenbestimmungen:

  • Arbeiten auf ausdrückliches Verlangen der Bauherrschaft außerhalb der Bürozeiten Mo. - Fr. 08:00 - 16:30 Uhr + 25 %, samstags und sonntags + 50 %.
  • Abrechnung pro Minute (z.B. 2,33 € / Min. für Bauherrenberater)
  • Rüst- und Wegezeit ist Arbeitszeit.
  • Digitalfotos: Auswertung, Druck und Bearbeitung nach Zeitaufwand (Hilfskraft).
  • Nötige Fremdleistungen, z.B. materialtechnische Untersuchungen, behördliche Gebühren für Einsichtnahme, Lichtpausen, umfangreiche Kopierarbeiten usw.: Erstattung gegen Vorlage der Belege.
  • Für Neumitglieder ist eine erste Beratung zu Zielen und Möglichkeiten des V.P.B. bis max. 0,5 Std. kostenlos.

Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte eher selten vorkommende Leistungen auf Grund gesetzlicher Vorschriften anders abzurechnen sind( z. B. Wertgutachten). Auf solche Fälle wird die Bauherrschaft vorher hingewiesen.

Ein bestimmter Leistungsumfang wird durch Abschluss dieser Vereinbarung nicht übertragen; Leistungen werden vielmehr nur nach Bedarf auf mündliche Anforderung durch die Bauherrschaft erbracht.

Vertragspartner für die Beraterleistungen ist der Bauherrenberater, nicht das Regionalbüro.


Alle Beträge brutto inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.