VPB: Überzogene Zahlungspläne bergen hohe Risiken für Bauherren

BERLIN. "Der Zahlungsplan ist das A und O des Bauvertrags. Aber die meisten Bauherren verkennen seine Bedeutung", konstatiert Dipl.-Ing. Ulrich Schäfer, Leiter des Regionalbüros Bremen des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Nur so lässt sich erklären, warum das Gros der Bauherren einen überzogenen Zahlungsplan unterzeichnet und von Baubeginn an unfreiwillig Vorauskasse leistet." Immerhin 89 Prozent aller Baufirmen verlangen überhöhte Vorauszahlungen. Das belegt die Studie "Schlüsselfertig Bauen – Die Bauverträge mit privaten Bauherren in der Praxis" vom Institut Privater Bauherren.

Ulrich Schäfer kennt drastische Beispiele: "Wir hatten in den vergangenen Jahren Fälle, in denen Firmen bis zum Richtfest schon über 50 Prozent der Bausumme als Abschlagszahlungen kassiert hatten. Das ist zu viel. Bis dahin haben Sie nur Holz und Steine. Der gesamte Ausbau, die Haustechnik, auch Dachdeckung und Fenster fehlen noch komplett. Zum Richtfest angebracht wären Abschlagssummen von circa 43 Prozent."

Erst kürzlich kümmerte sich der Bauherrenberater um einen besonders eklatanten Fall: "Eine neue Firma hatte bis zum Richtfest 67 Prozent kassiert und machte daraufhin Pleite. Die Bauherren blieben auf ihrer Bauruine sitzen und verloren alles, was sie vorab gezahlt hatten." Zwischen den rund 43 Prozent, die realistisch sind und den tatsächlich kassierten 67 Prozent klaffen bei einem durchschnittlichen Hauspreis von 150.000 Euro immerhin 36.000 Euro. Ein schmerzhafter Totalverlust für die Bauherren. Umso ärgerlicher, als der insolvente Firmenchef bereits am nächsten Tag unter anderem Namen eine neue Firma mit gleichen Geschäftszielen eröffnete. "Er hat sich auf Bauherren spezialisiert, die kein Eigenkapital haben und das Bauprojekt voll finanzieren müssen. Sie haben im Notfall keine Reserven, um sich einen Anwalt oder Bausachverständigen zu leisten und sind damit dem Bauunternehmer komplett ausgeliefert", beobachtet Ulrich Schäfer.

Wer so knapp finanziert, der leistet sich in der Regel auch keine unabhängige Bauvertragskontrolle vor der Unterzeichnung des Bauvertrags. Ein schwerer Fehler, denn "wir erkennen die seriösen Firmen unter anderem auch an ihren Zahlungsplänen. Üblich sind bis zu sieben Abschläge, die sich am tatsächlichen Baufortschritt orientieren. Ich kenne sogar eine Firma, die mit drei Abschlägen auskommt und hervorragende Arbeit leistet", berichtet der Bausachverständige. "Wer allerdings zwölf Abschläge vorsieht, die anfangs hoch und später besonders gering sind, der versucht oft nur, den Bauherrn zu irritieren, denn die wenigsten zählen genau nach, wie viel sie bis wann wirklich bezahlen müssen. So kommen solche enormen Vorauszahlungen zustande."

Bauverträge sind mitsamt den Zahlungsplänen grundsätzlich frei verhandelbar, sofern der Bauherr mit einem Generalunter- oder Generalübernehmer baut. "Die Schlüsselfertigfirmen nutzen den Spielraum – und nutzen ihn oft auch aus. Bauherren sollten sich deshalb ihrerseits vom unabhängigen Bausachverständigen beraten lassen. Das empfiehlt sich auch beim Geschäft mit dem Bauträger. Dessen Verträge und Zahlungspläne unterliegen zwar der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), aber auch dort gibt es Unstimmigkeiten, bei denen der Bauherr Unterstützung braucht."

Vor finanziellen Katastrophen schützt den Bauherrn in jedem Fall nur ein solider Zahlungsplan. Nur wer in Etappen bezahlt, der kann sein finanzielles Risiko minimieren, resümiert der VPB. Er bezahlt immer nur, was er für sein Geld bekommen hat. Wird der Bauunternehmer insolvent, dann sind wenigstens keine Vorauszahlungen verloren. Andere Handwerker mit den Restarbeiten zu beauftragen, wird dann noch teuer genug. Seriöse und solvente Bauunternehmer sind mit solchen Zahlungsplänen einverstanden. Mehr zum Thema finden Interessierte im "VPB-Ratgeber Zahlungsplan". Download im Servicebereich unter www.vpb.de und durch Einscannen des nebenstehenden QR-Codes.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

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