Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Grundbuch
Beschreibungen des Begriffes:

Grundbuch

Im Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse für Grund und Boden dokumentiert. Das Grundbuch wird beim Grundbuchamt geführt und zwar beim jeweils zuständigen Amtsgericht. Das Grundbuch ist meist wie folgt gegliedert: Auf dem Titelblatt sind das Amtsgericht, die Bezeichnung der Gemarkung sowie Band- und Blattnummer des jeweiligen Grundbuchauszugs vermerkt. Im sogenannten Bestandsverzeichnis sind die genaue Bezeichnung der Lage des Grundstücks sowie Angaben zu Größe notiert. In Abteilung I steht der Name des aktuellen Eigentümers, in Abteilung II werden Vermerke und Auflassungsvormerkungen für neue Eigentümer registriert. In dieser Rubrik sind auch auf dem Grundstück liegenden Lasten, wie etwa Wegerechte, Dauerwohnreche, Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke verzeichnet. In Abteilung III werden die Grundpfandrechte eingetragen – das sind Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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