VPB Bausachverständiger Regionalbüro Landau

Dipl.-Ing. Reinhard Klinkmüller
  • Baufacharbeiter
  • Dipl.-Ing. (FH) Hochbau
  • Dipl.-Sachverständiger (BWA) für Baupreise, Abrechnung und Bauablaufstörungen
  • Energieberater (BAFA + KfW)
  • VWA Energieberater
  • Tätigkeit als Bauleiter und Kalkulator seit 1979
  • Geprüftes Mitglied des BDSF seit 2004
  • Eigenes Ingenieur- und Sachverständigenbüro seit Januar 2007
  • Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (dena)
Spezialkenntnisse und Fachgebiete
  • Kalkulation von Rohbauleistungen und Abbruch
  • Nachtragsermittlung (Nachtragsmanagement)
  • Verkehrswertermittlung (Wertermittlung von Immobilien)
  • Beweissicherung
  • Energieberatung bei Alt- und Neubauten (energetische Gebäudesanierung, BAFA-Förderung, KfW-Anträge, Energieausweise) und Baubegleitung

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Leistungen

Die ⁠Leistungen unserer Bauherrenberater*innen und der neutralen Netzwerkexperten*innen umfassen:

1. Energieberatung:

  • Energieberatung für effiziente Energienutzung
  • Unterstützung durch Gebäudeenergieberater
  • Informationen zu Sanierungsförderungen
  • Beratung zur Optimierung von Heizkosten
  • Beratung zum individuellen Sanierungsfahrplan
  • Baubegleitende Qualitätskontrolle bei der energetischen Sanierung

2. Immobilienbewertung & Beratung zum Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks:

  • Immobilienbewertung und Baugutachten zur Einschätzung des Kaufobjekts
  • Unabhängige Beratung zur Überprüfung des Kaufpreises
  • Objektbegehung zur Begutachtung der baulichen Substanz
  • Ermittlung des Renovierungsbedarfs und der Renovierungskosten
  • Unabhängige Beratung bei Umbauten und energetischen Renovierungen
  • Sachwertüberprüfung der Immobilie
  • Qualitätskontrollen während der Planungs- und Bauphase, der Umbauarbeiten und Begleitung bei der Abnahme

3. Baugutachten & Bauberatung bei Bauschäden:

  • Baugutachten zur Schadensanalyse
  • Schimmelgutachten zur Identifizierung und Lösung von Schimmelproblemen
  • Baufeuchtemessung für die Beurteilung der Bauwerksfeuchte
  • Beratung zu allen weiteren Bauschäden und Problemen am Bau

4. Unabhängige Baubegleitung:

  • Unabhängige Baubegleitung während des gesamten Prozesses
  • Unabhängige Beratung bei der Suche nach geeigneten Baupartnern
  • Unabhängige Bauberatung bei allen Fragen rund um den Bau

5. Neutrale Bauberatung:

  • Unabhängige Bauberatung bei der Bauplanung, beim Bauprojektmanagement und bei der Baugenehmigung
  • Unabhängige Fördermittelberatung für Ihr Bauvorhaben
  • Bautechnische Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung sowie des Kaufvertrags
  • Qualitätskontrolle während der Ausführung, z.B. bei wichtigen Baufortschritten
  • Thermografie zur Untersuchung von Wärmebrücken und Energieverlusten
  • Blower Door Messung zur Aufspürung von Luftundichtigkeiten
  • Qualitätskontrolle vor der Bauabnahme
  • Begleitung zur Bauabnahme
  • Kontrollbegehung vor Ablauf der Gewährleistung

6. Beweissicherung:

  • Durchführung von Beweissicherungen im Falle von Streitigkeiten
  • Professionelle Bau-Dokumentation zur Sicherung von Beweisen

7. Bauabnahme:

  • Begleitung zur Bauabnahme
  • Erstellung detaillierter Abnahmeprotokolle
  • Vorbereitende Baukontrolle zur Sicherstellung der Qualitätsstandards

8. Baumängel:

  • Beratung zur Mängelrüge bei festgestellten Baumängeln
  • Beratung zur Abwicklung von Pfusch am Bau
  • Beratung zu Schadensersatzansprüchen in Zusammenarbeit mit spezialisierten Baurechtsanwälten aus dem Netzwerk

9. Zahlungsplan:

  • Abgleich von Abschlagszahlungsraten mit der Baubeschreibung, um Vorleitungen des Bauherrn zu vermeiden
  • Bonitätsprüfung der ausgewählten Baufirmen

10. Renovierung, Sanierung & Umbau:

  • Thermografie zur Untersuchung von Wärmebrücken und Energieverlusten
  • Blower Door Messung zur Aufspürung von Luftundichtigkeiten
  • Beratung zur Sanierungspflicht und Einhaltung von Denkmalschutzvorgaben
  • Beratung zur fachgerechten Altbausanierung und Modernisierungsoptionen

Fördermittelberatung

Möchten Sie Unterstützung beim Durchdringen des Fördermittel-Dschungels?
Dann sprechen Sie uns gerne an.

Der VPB verfügt über einen zertifizierten Fördermittelberater. Dieser hilft Ihnen bei der Zusammenstellung, der für Sie passenden Fördermittel - individuell an Ihr Bau- oder Kaufvorhaben angepasst. Er findet die für Sie passende Lösung, hilft Ihnen beim Beantragen und Verstehen des Bescheides. Ebenfalls kann er Sie zu Fragen rund um die Themen Abrechnung und Dokumentation beraten.

Kontakt

Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Projekt!

Ziegelstraße 4
76751 Jockgrim
Telefon: 07271 969724
E-Mail: landau@vpb.de

Sprechstunden: nach Vereinbarung
 

Bauherrensprecher gem. § 9 unserer Satzung:
RA Nicolai Jordan, Fachkanzlei für Bau- und Immobilienrecht
Ostbahnstraße 31
76829 Landau

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Kooperationen

Kontakt und Zusammenarbeit mit

  • Sonderfachleuten aus anderen Bereichen des Hochbaus
  • Anwälten mit Spezialkenntnissen im Baurecht
Referenzen/Kundenstimmen

Auf Anfrage im Regionalbüro erhältlich.

Honorarsätze der Bauherrenberater

Im Bereich des Regionalbüro Landau rechnet der vom Verband Privater Bauherren e.V. bestellte Bauherren-Berater seine Leistungen nach Zeitaufwand ab:


Stundensätze:

Bauherrenberatung/Sachverständiger je Stunde€ 156,00


Fahrkosten:

Fahrtzeitkosten pro Stunde€ 134,00
Fahrtkosten pro km€ 0,85


Nebenkosten:

SW-Drucke/Kopien je Seite€ 0,30
Farbdrucke; Fotos je Stück€ 3,00
Digitalfotos je Stück€ 0,30


Honorarzuschläge:

Wenn eine Arbeit außerhalb der üblichen Bürozeiten verlangt wird, kann folgender Zuschlag für Beratung und Fahrzeit zum Stundenhonorar berechnet werden:

Wochentags zwischen 18 und 22 Uhr25 %
Samstag zwischen 8 und 16 Uhr25 %
Sonntag zwischen 8 und 19 Uhr50 %
Darüber hinaus gehende Zeiten100 %

 

Telefonate, E-Mails und Recherchen mit beratendem Inhalt werden mit o.a. Honorarsatz abgerechnet.

Eine Prüfung auf Vollständigkeit der vorliegenden Unterlagen und Positionen sowie auf Vollständigkeit und Eindeutigkeit der technischen Angaben und Nachweise wird wegen des beträchtlichen Zeitumfanges nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch den AG durchgeführt. Ebenso bei Ortsterminen die Kontrolle von Maßhaltigkeit, Ebenheits- und Winkeltoleranzen des Gebäudes.

Weitere/zusätzliche erforderlich werdende Ortstermine werden vom Mitglied/Auftraggeber angestoßen und finde nicht automatisch statt.

Gas- , Trinkwasser- und Elektroleistungen können nur von dazu konzessionierten Personen geprüft werden. Keine Steuer- und Rechtsberatung.

Als Zahlungsfrist gelten 10 Tage ab Erhalt der Rechnung.

 

Alle Beträge brutto inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.